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Dringend: Aufenthaltsdauer - ich blick nicht mehr durch! (Gelesen: 38.507 mal)
Oban
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend: Aufenthaltsdauer - ich blick nicht mehr durch!
22.06.2007 um 13:32:56
 
Hallo zusammen!

Bitte um schnellstmögliche Hilfe. Mir rennt die Zeit davon und ich verliere etwas den Überblick.

Ich brauche Auskunft zur Berechnung der maximalen Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum (90 Tage innerhalb 180 Tage).

Hier eine Liste der Einreisedaten (in die BRD) meiner Verlobten:

03.06.2006 bis 06.07.2006 (Ausreise nach Ungarn; kein Schengen Staat; Kurztrip)
09.07.2006 bis 25.07.2006 (Ausreise zurück in die USA)
23.12.2006 bis 10.01.2007 (Ausreise zurück in die USA)
28.03.2007 bis 08.04.2007 (Ausreise zurück in die USA)
28.05.2007 bis heute

Ich bin schlichtweg zu blöd um die maximale Aufenthaltsdauer zu berechnen (Hintergrund: die Behörden in Dänemark (-> Heirat) meinen nun das sie am 03.07.2007 den Schengen-Raum zu verlassen hat).

Wir wolle nicht Illegales machen und ich will nur Klarheit besitzen! Wann muss meine Verlobte (siehe Daten oben) ausreisen?

Hat sie Anrecht volle 90 Tage hier zu bleiben? Sprich bis 26.08.2007, oder wie verhält sich die Situation?

Man rechnet ja immer von der Ersten Einreise 180 Tage, aber wie gesagt, ich bin für diese Berechnung einfach zu blöd! Bitte, ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben!

DANKE!!!

Mit freundlichen Grüßen

Oban
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trixie
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Antwort #1 - 22.06.2007 um 13:56:33
 
Die Aussage ist korrekt. Bei der ersten Einreise werden 180 Tage nach vorne gerechnet. Wird aber die Reise früher beendet, hat noch ein "Guthaben an Tagen". Wird später wieder eingereist, muß man 180 Tage, beginnend vom Tag der Wiedereinreise nach hinten zählen, um festzustellen, wieviel Tage noch noch frei, also nicht verbraucht worden sind.

trixie
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inge
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Antwort #2 - 22.06.2007 um 14:05:48
 
@Trixie:
Vorsicht! Urteil BOT beachten. "Wiedereinreise" ist SO einfach nicht definiert. Lt. Vorschrift gibt es nur eine "Erste Einreise" die bei der Berechnung des Bezugszeitraums zu beachten ist.

Nach meiner Rechnung (ich unterschlag die mal ...) dürfte das Problem evtl schon bei der fehlenden "Ersten Einreise" liegen, die am oder nach dem 23.6. erfolgen müsste (weil die letzte "erste" einreise am 23.12. war).

Ich persönlich halt mich da aber lieber erstmal zurück. Vlt opfert sich ja einer unser BPols ... ?


Nachtrag:
Nur mal als Versuch zu werten, um die Komplexität zu zeigen:

EUGH, Urteil Bot
Zitat:
Folglich ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 20 Absatz 1 des Durchführungsübereinkommens dahin auszulegen ist, dass der
Begriffe "erste Einreise" im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise
dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach
Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.


theoretisch (!) und ohne Gewähr:
Erste Einreise (EE) 3.6, Bezugszeitraum (BZ) 4.6 - 3.12.
Also neue EE am 23.12.06 (weil alter BZ abgelaufen), BZ 24.12. - 23.06.
18 + 11 + 26  = 45 -> OK (wobei ich mir bei Berechnung der Tage nicht sicher bin)
ABER! Jetz erfolgte ja keine Ausreise und damit keine neue EE. Der EUGH hat DAS nicht beschieden! Hier wird evtl bereits angenommen, dass

es einen "erweiterten" BZ gibt
Also vom akutellen Daten 180 Tage zurück (nehmen wir mal an, wir betrachen 1.1 - 30.6)
10 + 11 + 33 => 55
Wäre also auch noch OK.
So oder so wäre sie nach meiner Rechnung nicht über 90 Tage.
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« Zuletzt geändert: 22.06.2007 um 14:20:56 von inge »  

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Antwort #3 - 22.06.2007 um 14:05:56
 
Daher:

Ich muss vom 28.05.2007 zurück rechnen (-180 Tage; = ca. 29.11.2006; Basis Microsoft Excel).

Und alle Aufenthalte ab dem 29.11.2006 würden dann zählen? Sprich der über Weihnachten, und der in März?

Das sind dann in diesen 180 Tagen ungefähr 31 Tage. Aber das wäre dann ja schon in 180 Tagen. Zählt das jetzt also von neuem?

Weil sonst würde sich das ja immer und ewig auf addieren laut deiner Aussage? Ich glaube ich verstehe es nur nicht... AHHH!!!
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trixie
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Antwort #4 - 22.06.2007 um 14:24:32
 
inge schrieb am 22.06.2007 um 14:05:48:
Nach meiner Rechnung (ich unterschlag die mal ...) dürfte das Problem evtl schon bei der fehlenden "Ersten Einreise" liegen, die am oder nach dem 23.6. erfolgen müsste (weil die letzte "erste" einreise am 23.12. war).


Würde das deiner Meinung nach bedeuten, nach dem 23.06. auszureisen, nach ein paar Tage wieder einreisen, damit die 180-Tage-Frist wieder von neuem beginnen kann?

trixie
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Antwort #5 - 22.06.2007 um 14:25:45
 
@trixie ... Rückwärtsberechnung war nur möglich bis zu dem von inge erwähnten EuGH- Urteil in Sachen BOT.

03.06.2006 bis 06.07.2006
Wenn der 03.06.2006 der Tag der zeitlich ersten Einreise ist, so wird ab hier ein halbes Jahr nach vorne gerechnet. In diesem Zeitraum darf man sich 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten. Ende des Bezugszeitraums wäre dann der 02.12.2006

09.07.2006 bis 25.07.2006
Bei dieser einreise handelt es sich um keine erste Einreise, die Aufenthaltstage sind zum ersten Aufenthalt zu addieren.

23.12.2006 bis 10.01.2007
Die Einreise am 23.12.06 liegt über 6 Monate nach der zeitlich ersten Einreise und stellt folglich eine neue erste Einreise dar, ab der 6 Monate zu rechnen sind. Ergo geht der Bezugszeitraum bis zum 22.06.2007

28.03.2007 bis 08.04.2007
Keine neue erste Einreise ... auf den ersten Aufenthalt in diesem Bezugszeitraum zu addieren.

28.05.2007 bis 22.06.2007
Keine neue erste Einreise ... auf den ersten Aufenthalt in diesem Bezugszeitraum zu addieren.

Wenn ich jetzt richtig gerechnet habe, sind 54 Tage in diesem Zeitraum verbraucht und 36 Tage verblieben noch, also möglicher Aufenthalt bis zum 28.07.2007 ... (für Rechenfehler ohne Haftung).
Durch die fehlende erneute Einreise wird der letzte Bezugszeitraum über 6 Monate ausgedehnt, kann also auch mal 8 Monate betragen, da deine Verlobte ja noch im Schengengebiet ist (hängt vom Einzelfall ab).

ABER: Es gibt Mindermeinungen (auch BPOL- intern), die geben an, dass wenn der Bezugszeitraum zu Ende ist, eine Ausreise erfolgen muss (was bei dir heute wäre) ... aber bei denen sind schon Tendenzen erkennbar, dass sie sich dem oben beschriebenen Berechnungsmodus anschließen werden.
Und außerdem musst du erstmal die Dänen überzeugen ... Zwinkernd

Daddy
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Antwort #6 - 22.06.2007 um 14:26:56
 
trixie schrieb am 22.06.2007 um 14:24:32:


Würde das deiner Meinung nach bedeuten, nach dem 23.06. auszureisen, nach ein paar Tage wieder einreisen, damit die 180-Tage-Frist wieder von neuem beginnen kann?

trixie

Das würde es nicht nur bedeuten ... das ist so (lt. EuGH und BMI)
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Antwort #7 - 22.06.2007 um 14:30:07
 
Zitat:
Würde das deiner Meinung nach bedeuten, nach dem 23.06. auszureisen

Ich würde HEUTE ausreisen und frühestens am 25. wieder einreisen. Damit sollten die BZs eindeutig sein und sich diese Meinung auch mit dem Urteil BOT stützen lassen.
Momenten würde sich nämlich durch den fortgesetzten Aufenthalt ÜBER den Bezugszeiraum hinaus (gerade das hat der EUGH nämlich nicht beurteilt) ein sehr unklarer Sachverhalt ergeben und das es wohl um eine Heirat in DK geht (?), würde ich tunlichst versuchen, DAS zu vermeiden.

Nachtrag:
@Daddy: BZ von 23.12 - 22.6 oder 24.12 - 23.6 ?
Steht hier
http://www.aufenthaltstitel.de/west/004.html
anders, was aber ja nicht richtig sein muss ... Zwinkernd
Zitat:
Bei der Bestimmung des Bezugszeitraums ist zu beachten, dass nach europäischem Verwaltungsrecht, dem die Fristberechnungsregeln gem. §§ 187, 188 BGB entsprechen, der Bezugszeitraum am Tag nach der Einreise beginnt und nach sechs Monaten mit dem Tag endet, der durch seine Zahl dem Tag der Einreise entspricht.
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Antwort #8 - 22.06.2007 um 14:36:26
 
inge schrieb am 22.06.2007 um 14:30:07:
Nachtrag:
@Daddy: BZ von 23.12 - 22.6 oder 24.12 - 23.6 ?
Steht hier
http://www.aufenthaltstitel.de/west/004.html
anders, was aber ja nicht richtig sein muss ... Zwinkernd


Wieder so ein Problem ... laut Erlass BMI ist der Tag der Einreise entgegen §§ 187 f. BGB mitzurechnen ... und so müssen wir berechnen ... also 23.12. - 22.06.
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Antwort #9 - 22.06.2007 um 14:41:58
 
Zitat:
laut Erlass BMI

Ob die Dänen auf den hören werden? Zwinkernd

Auf jeden Fall scheint HEUTE ausreisen (aus Schengen) wohl die sicherste Möglichkeit zu sein. An der Grenze dann auch unbedingt stempeln lassen ...
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Antwort #10 - 22.06.2007 um 14:50:12
 
Heute ausreisen? Und wann wieder einreisen? Montag? 25er? Und dann läuft die Frist neu? 90 Tage ist dann komplett erlaubt???

Boah das ist alles so verwirrend...

Was ich eigentlich brauche sind folgende Aussagen:

Frage 1.)

Wenn sie heute ausreist und am 25.06.2007 wieder einreist, darf sie dann VOLLE 90 Tage bleiben?

Frage 2.)

Kann sie nach JETZIGEM Status bis Ende August bleiben?

Frage 3.)

Was sind Alternativen zu Frage 1 um Frage 2 zu realisieren?

Frage 4.)

England ist kein Schengen Land. Wenn Sie heute ausreist (siehe Frage 1) und schon HEUTE oder MORGEN wieder einreist, gilt die Frist neu?
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Antwort #11 - 22.06.2007 um 14:54:11
 
1. mE JA (wegen neuer EE)
2. sag ich nix zu, weil rechtlich nicht definiert (afaik)
3. gar nicht
4. wie du gesehen hast, hängt das davon ab, wie der Bezugszeitraum berechnet wird. Nummer sicher: Jetzt raus und frühestens am 24 wieder rein. Hauptsache "nicht-Schengen".
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Antwort #12 - 22.06.2007 um 15:04:19
 
Gut, also wenn ich sie vor Mitternacht irgendwo hin schaffe was nicht Schengen ist sind wir save????

Ist das 100%? (vorausgesetzt meine o. g. Ein / Ausreisedaten stimmen?)

Weil dann fahren wir jetzt in die Schweiz
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Antwort #13 - 22.06.2007 um 15:16:29
 
Ich würde sagen, ihr seid ... safe Zwinkernd
WENN die Daten stimmen, würdet ihr meines Erachtens zu 98.3% safe sein, wenn ihr heute noch ausreist. Und frühestens am 24. besser am 25. wieder einreist. Ich persönlich würde nämlich die "Nummern" vermeiden, die genau neben der Nummer des Tages der letzten Einreise liegen (also 22 und 24).

Das Urteil BOT (C‑241/05) würde ich mir ggfs noch ausdrucken und den Punkt 44 markieren. Evtl auch auf Englisch, falls man es den Dänen noch erklären muss ...
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Muleta
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Antwort #14 - 22.06.2007 um 15:20:33
 
inge schrieb am 22.06.2007 um 14:30:07:
Ich würde HEUTE ausreisen und frühestens am 25. wieder einreisen.


naja, heute ausreisen und am 24.06.2007 wieder einreisen genügt. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen an. Bzgl Heirat in Dänemark ist dann sicherzustellen, dass die Dänen genauso rechnen, sonst wird es mit der Heirat nix (oder wollt ihr vor Euerer Eheschließung noch ein paar Jahre die dänischen Gerichte bemühen?)

Muleta

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