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Übernimmt ALGII die Miete einer Wohnung?? (Gelesen: 2.596 mal)
-Sophia-
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09.06.2007 um 13:36:15
 
Hallo Zusammen.


wie ihr vielleicht mitbekommen habt ( aus meinen letzten Threads), ist mein Mann nun endlich in Deutschland angekommen.
Da wir jedoch momentan in meiner Wohnung leben, nur ein 1- Zimmer- Wohnung, wollen wir nun umziehen.
Bis jetzt wurde  die Miete meiner Wohnung, da ich noch Schülerin bin vom Jobcenter übernommen, bzw. ein Teil davon, da ich nebenbei auch noch arbeite( Minijob).
Mein Mann geht derzeit noch nicht arbeiten, sondern wird ersteinmal ( bis wir etwas finden) von ALGII unterstützt.
Nun meine Frage:
Eine neue und größere Wohnung wird die vom JobCenter übernommen?
Wie groß darf sie höchstens sein oder wieviel darf sie kosten? Geht das JobCenter dann von der Kaltmiete oder der Gesamtmiete aus?
Wir wollen uns gerne Wohnungen angucken, nur wissen wir leider nicht, ob diese dann immer für uns geeignet sind.

Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Vielen Dank im vorraus.
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trixie
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Antwort #1 - 09.06.2007 um 13:56:20
 
-Sophia- schrieb am 09.06.2007 um 13:36:15:
Eine neue und größere Wohnung wird die vom JobCenter übernommen?
Wie groß darf sie höchstens sein oder wieviel darf sie kosten?


Eine größere Wohnung wird vom JobCenter übernommen, wenn die Kaltmiete und die Nebenkosten angemessen sind. Wie hoch die entsprechende Miete(Kaltmiete+Nebenkosten) sein darf, das erfährst du am besten vom JobCenter, nachdem dies regional sehr unterschiedlich ist.

trixie
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-Sophia-
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Antwort #2 - 09.06.2007 um 14:27:51
 
Ah, wir wohnen in Berlin.
Weisst du vielleicht darüber etwas?
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SalinaBerlin
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Antwort #3 - 09.06.2007 um 15:25:18
 
Hallo Sophia....

Ich kenne das hier in Berlin so:

Vor Mietvertragsabschluß !! eine Zustimmung des Jobcenters holen.
Betrifft auch Kaution!!!

Die meisten Wohnungsbaugesellschaften vermieten sowieso nur mit Zustimmung
des Jobcenters an ALGII Empfänger.

Eine Zustimmung bekommt man immer nur für eine bestimmte Wohnung,das heißt die Adresse und Wohnungsnummer sind in der Zustimmung aufgeführt.

Wie hoch bei Euch die angemessene Miete sein darf erfährst Du eventuell über die Service Hotline des Jobcenters.

Salina
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Peter2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.06.2007 um 19:59:10
 
SalinaBerlin schrieb am 09.06.2007 um 15:25:18:
Wie hoch bei Euch die angemessene Miete sein darf erfährst Du eventuell über die Service Hotline des Jobcenters.


oder hier

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-Sophia-
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Antwort #5 - 09.06.2007 um 21:04:55
 
Vielen Dank Salina, das werde ich mal tun.
Auch dir Peter vielen Dank.
Ihr habt uns einige Schritte weitergeholfen.
Ich wünsche euch einen schönen abend.

Liebe Grüße
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