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Scheidung + unbefr. Visum (Gelesen: 2.268 mal)
20kruemel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung + unbefr. Visum
07.06.2007 um 22:21:40
 
Hallo zusammen!
Ein Bekannter von mir hat privat ein paar Schwierigkeiten. Er hat mich gebeten, ob ich im Internet dazu was raus kriege. Ich bin echt froh, das es eine Seite wie diese gibt. Ich habe bereits versucht mich hier einzulesen, aber irgendwie habe ich nichts passendes gefunden, oder ich denke einfach zu kompliziert.

Also, bei mir geht es um folgendes:
Ein Bekannter von mir ist Brasilianer. Vor etwa 4 Jahren hat er seine Frau in Brasilien geheiratet, sie hat einen italienischen Pass, ist aber auch in Brasilien aufgewachsen. Kurz nach der Hochzeit sind sie nach Deutschland gezogen, haben die ersten Jahre sowohl hier als auch in Brasilien die Ehe gelebt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, die beide in Brasilien leben. Nun leben mein Bekannter und sein Frau seit etwa 1 ½ Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland. Vor kurzem hat er nun ein unbefristetes(?) Visum (bis 2012 – hat er irgendwas von erzählt??) bekommen (wg. Frau Italienisch – Aufenthaltsrecht??  Hab ich das richtig verstanden??)

So jetzt zum eigentlichen Thema:
Die Ehe läuft seit kurzem nicht mehr so gut und mein Bekannter würde sich gerne von seiner Frau trennen und scheiden lassen. Hätte dies Auswirkungen auf sein Visum? Er baut sich hier ein Leben auf und wenn das dadurch gefährdet wäre, wäre schon blöd.
Außerdem, da die Ehe sowohl in Deutschland als auch Brasilien zu gleichen Teilen gelebt wurde, wo muß die Scheidung beantragt werden? Wo muß man so was in Deutschland beantragen?
Desweiteren droht seine Frau ihm, das sie zurück nach Brasilien wolle und er sich dadurch nicht von ihr scheiden lassen könne bzw. sowieso direkt mit müsse. Also, wie verhält es sich in dieser Situation?

Ich weiß, das ist alles etwas kompliziert. Ich hoffe aber, das ihr mir weiter helfen könnt.
Danke!
20kruemel
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inge
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Antwort #1 - 08.06.2007 um 08:15:31
 
Ich versuch's mal:
- Ein "Daueraufenthaltsrecht" entsteht erst nach 5 Jahren im Aufnahmemitgliedsstaat (hier: D). Das folgende bezieht sich also auf den "normalen" EU-Aufenthalt
- Das Recht auf Aufenthalt geht nicht verloren, wenn die Ehe mind 3 Jahre, davon 1 Jahr im Aufnahmemitgliedsstaat besteht, bevor sie geschieden wird.
- Zieht der Unionsbürger weg, kann der Drittstaatler bleiben, WENN (!) der Drittstaatler Kinder versorgt, die weiterhin im Aufnahmemitgliedsstaat leben und dort zur Schule gehen.

In der aktuellen Situation würde ich sagen: Zieht sie nach Brasilien zurück, kann er nicht hierbleiben. Außer er beantragt eine normale nationale AE und die wird erlaubt.
Auf JEDEN FALL wird die Lage kritisch, wenn er hier ohne seine Frau Soz.Hilfe beantragen müsste.

Wenn sie zuletzt ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt in D hatten, wird die Scheidung auch in D durchzuführen sein. Damit sie in D geschieden werden können, müssen sie allerdings mind. 1 Jahr getrennt leben. Falls einer von beiden nicht in die Scheidung einwilligt, müssen sie 3 Jahre getrennt leben.

Ich denke mal, dass sie im Moment die Hosen anhat. Wenn sie nach Brasilien zurückgeht, hat er kaum eine Möglichkeit um hierzubleiben. Also wird er wohl mitgehen müssen. Wenn die Ehe dann dort geschieden wird, hat er aber auch keine Möglichkeit (außer dieselben wie alle anderen Drittstaatler) nach D zurückzukommen.
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20kruemel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 08.06.2007 um 11:12:56
 
Nochmal nachgefragt, hab schon soviel im Internet gelesen, was sich teilweise widerspricht. Das ist alles wirklich mehr als kompliziert, finde ich. Deswegen hier nachgefragt...

Also, da die Ehe zuletzt hier in Deutschland gelebt wurde, müßten die zwei hier bei einem Anwalt die Scheidung einreichen. Damit die Scheidung aber auch in Brasilien rechtskräftig wird, muß dies von der Brasilianischen Botschaft anerkannt werden, oder nicht? Würde er durch die Scheidung auch gleichzeitig sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren und mußte praktisch nach der Scheidung direkt ausreisen?
Könnte man auch eine Scheidung über die Anwälte der Brasilianischen Botschaft durchführen? Irgendwie sowas hab ich, glaub ich, nämlich auch gelesen. Dadurch wären sie nach bras. Recht geschieden und die Scheidung wäre in beiden Ländern anerkannt. Wie verhält es sich dabei mit dem Aufenthaltsrecht?
Außerdem, weiß jemand wie sich das mit den Kosten verhält – sowohl Scheidung in Deutschland als auch in Brasilien bzw. über Botschaft?

Ist das tatsächlich alles so kompliziert oder bin ich da einfach zu blöd zu oder denke zu kompliziert....?! Wie gut, das es so liebe Menschen wie euch gibt die Durchblick haben!!!
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Antwort #3 - 08.06.2007 um 11:35:19
 
Zitat:
muß dies von der Brasilianischen Botschaft anerkannt werden, oder nicht?

Da frage man jemanden, der sich mit brasil. Recht auskennt.

Zitat:
Würde er durch die Scheidung auch gleichzeitig sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren und mußte praktisch nach der Scheidung direkt ausreisen?

Schrieb ich doch oben! Wahrscheinlich nein. Allerdings: Er muss dann seinen LU sichern und auch sonst alle Anforderungen für einen Aufenthalt erfüllen

Zitat:
Könnte man auch eine Scheidung über die Anwälte der Brasilianischen Botschaft durchführen?

k.A. Normalerweise ist das dt. Familiengericht zust. wenn die Ehe zuletzt in D gelebt wurde. Ob's da Ausnahmen gibt, weiß ich nicht.

Zitat:
Außerdem, weiß jemand wie sich das mit den Kosten verhält

k.A.
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