Hiob schrieb am 11.06.2007 um 08:04:33:wenn die beiden es nicht schaffen und am Ende doch das Land verlassen,freiwillig verlassen,müssen die beiden dann an der Grenze die Grenzüberschrittbescheinigung an die Polizei abgeben oder wie läuft das ab
Ja, eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) gilt als Nachweis der Ausreise. Der Grenzbeamte (Bundespolizei) nimmt die
GÜB entgegen, bestätigt die Ausreise und sendet sie der
ABH zurück.
Hiob schrieb am 11.06.2007 um 08:04:33:Ist das egal an welche Grenze der BRD das erfolgt?
Nein !
Beachte Schengen. Es muss eine Schengen-Außengrenze sein. Hier ergeben sich schon Probleme, weil nicht alle Länder mit Schengenaußengrenzen die GÜB's zurücksenden. Selbst wenn man Deutschland und Schengen tatsächlich verlassen hat, wird nicht immer der Nachweis vorliegen.
Man könnte dann noch zur Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gehen und sagen: Hallo, hier ist mein Pass und ich persönlich. Bitte liebe Botschaft bestätige der
ABH, dass ich Deutschland verlassen und heute hier persönlich vorgesprochen habe.
Aber man muss auch bedenken, dass es Organisationen gibt (IOM) die Ausreisepflichtigen mit einem Flugticket unter die Arme greifen. Die Ausreise über einen Flughafen ist einfacher.
Übrigens Hiob, du hast noch immer nicht auf die ausstehenden Fragen geantwortet !
proll