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Meine freundin  aus Vietnam  illegal  In Deutschland (Gelesen: 4.806 mal)
Zeroone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine freundin  aus Vietnam  illegal  In Deutschland
06.06.2007 um 06:03:49
 
Hi Leute ich brauch  euren rat .
Meine freundin komt aus Vietnam  sie ist nun schon länger ind deutschland  nun hat sich herrausgestellt das sie etwa  ein  Jahr   illegal hier it  Nun  mein Prob Ich liebe sie über alles Ich will sie nicht verlieren  sie Ist nun im 6 Monat schwanger  was kann ich machen  Wegen Papiere Und os weiter  habe schon am Asyl bewerber Heim gedacht  Ich habe  bloss grosse angst sie dort unter zu bringen weil ich denke das sie vieleicht abgeschoben wird.

wer kann mir einen rat geben was ich machen Kann.
Ich lebe In bayern  Un die leute sind hier nicht gerade tolerrant jeden falls in meiner ecke nicht das  nächste asyl heim währe in münchen.

Bitte   helft Mit rat schlägen Und  vor schlägen kann mir keinen teuren anwalt leisten. weinend  
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Zeroone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 06:12:06
 
Hatte Noch was Vergessen  Sie besitzt nur  geburtz Urkunde Um sich auszuweisen .  da ihr der reise Pass so wie ich von ihr erfahren Habe  Von den  schleusern abgenommen wurde und weiter verkauft .

Könnte wirklich eure hilfe gebrauchen .

Es ist wirklIch wichtig

Vielen Dank schon in Vorraus
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Zkai
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 08:34:10
 
Zeroone schrieb am 06.06.2007 um 06:03:49:
 sie Ist nun im 6 Monat schwanger  was kann ich machen  Wegen Papiere Und os weiter  habe schon am Asyl bewerber Heim gedacht  


Vergiss das Asylverfahren. Dafür besteht jawohl kein Grund und verschwendet nur des Steuerzahlers Geld.

Bist du der Vater des Kindes und tatsächlich Deutscher wie in deinem Profil angegeben?

Dann hilft doch nur das outen inklusive Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt und natürlich Passbeschaffung.

Rein praktisch gedacht: Wenn sie nun das Kind gebären wird.. Wie stellst du dir das vor? Hinterhofzimmerchen? Da sollte doch alles versucht werden um das gesundheitliche Wohl deiner Freundin und des Kindes zu sichern und eine reibungslose Geburt im Krankenhaus zu gewährleisten.

Tja, und die Kosten dafür sollten dann natürlich nicht zu unseren Lasten gehen. Da wirste dir sicher was zu überlegen müssen.
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schweitzer
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 08:38:41
 
Guten Morgen,

die sache mit der asylantragstellung vergiss bitte ganz schnell, das wäre Rechtsmissbrauch und hätte keinerlei Erfolgsaussicht.

Mir stellen sich ansonsten aber auch noch eine ganze Menge Fragen:

Wann ist sie nach D gekommen (mit Visum?) Hatte sie mal eine Aufenthaltsgenehmigung? (wann - Wie lange?) Und, wenn sie sich illegal aufhält - wie ist das mit einer Krankenversicherung - ist ja 'ne wichtige Frage, vor allem, wo sie nun ein Baby erwartet.

Das Einzige, was ihr machen könntet und solltet, ist Euch bei der ABH zu melden und die Situation zu offenbaren. Außerdem sollte Deine Freundin sogleich Passbeschaffungsbemühungen ankündigen und dann auch nachweisen. Mit etwas Glück und bei Wohlwollen der ABH (- welches um so größer sein wird, je ehrlicher und offener ihr dort auftreten werdet) ist es vielleicht möglich (auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Schwangerschaft), um eine Ausreise herumzukommen.

Das mit dem Pass ist aber sehr wichtig - denn, wenn das Kind geboren wird und ihr eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht vorlegen könnt, ist es sehr wichtig, dass die Identität Deiner Freundin einwandfrei feststeht, damit ggf. ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann. (Eindeutig feststehende Vaterschaft Deinerseits und gemeinsames Sorgerecht -wären wichtige Indikatoren - wendet Euch dazu nach der Offenbarung bei der ABH ans Jugendamt)

Die Geburtsurkunde wird dazu IMHO allein nicht ausreichen - sie könnte aber eine Hilfe sein, für das Erreichen der nächsten Schritte.

=schweitzer=



Änderung:
zkai war etwas schneller, aber da der Grundtenor identisch ist, weißt Du nun ganz genau was zu tun ist. - Geht es an - ich wünsche Euch Erfolg!
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Antwort #4 - 06.06.2007 um 09:46:02
 
Ich kann mich miene Vorrednern nur anschliessen, ihr solltet die ABH kontaktieren, Pass besorgen, die Vaterschaft anerkennen, etc.

Frage an die Experten: Besteht schon Abschiebestopp im 6. Schwangerschaftsmonat?
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schweitzer
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Antwort #5 - 06.06.2007 um 10:16:34
 
Nein maki, so etwas gibt es nicht.

Kriterien dafür, wann bezogen auf den hier dargestellten Fall eine Abschiebung durch Erteilung einer Duldung augesetzt werden müsste wären etwa die Frage, ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt oder die Mutterschutzfrist eingetreten ist. Letzteres ist im 6. Schwangerschaftsmonat noch nicht der Fall.

In den VAH - BMI heißt es unter Nummer 60a2.3. mit Bezug auf den hier in Rede stehenden Kontext noch:

Zitat:
Im Einzelfall kann sich ein Duldungsanspruch aus dem Umstand ergeben, dass eine Ausländerin ein Kind von einem Deutschen erwartet, das mit der Geburt Deutscher wird ...


Beachten: dort steht "im Einzelfall" und "kann"

Ansonsten gehe ich bei dem hier vorliegenden Fall davon aus, dass unmittelbar eine Abschiebung ohnehin nicht erfolgen kann, weil das tatsächliche Abschiebungshindernis "Passlosigkeit" vorliegt. - Darauf kann man aber nicht rumreiten oder sich gar ausruhen - denn würde jetzt an der Passbeschaffung nicht angemessen mitgewirkt, würden im Zweifel Versagungsgründe mit Blick auf spätere Anträge schaffen.

=schweitzer=
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garfield2008
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Antwort #6 - 06.06.2007 um 10:42:44
 
H(a)i,

ich schliese mich mal den Vorrednern an, außerdem

schweitzer schrieb am 06.06.2007 um 10:16:34:
dass unmittelbar eine Abschiebung ohnehin nicht erfolgen kann, weil das tatsächliche Abschiebungshindernis "Passlosigkeit" vorliegt.


Passneubeschaffung ist bei der vietnamesischen Botschaft nur möglich, wenn man sich nicht im Asylverfahren befindet.
Bis zur Geburt solltet ihr allerdings einen Pass haben, da ansonsten keine Geburtsurkunde ausgestellt wird. Desweiteren sollte neben der Geburtsurkunde der werdenden Mutti eine Ledigkeitsbescheinigung vorliegen, da ansonsten das Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, und damit kein Anspruch auf AE entsteht.

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Antwort #7 - 11.06.2007 um 08:29:15
 
Ok  Danke Für eure tips .
Nun eins Klar zu stellen   Bis jtzt habe ich alle untersuchungen  Von Meiner Zukünftigen  Frau  Noch aus eigener tasche  Gezahlt.

Das  Mit den jugent amt  habe ch berets erledigt .  Nun versuch ihc noch schnellst Möglich  den Pass m Zu  Bekommen den sie so dringent brauch.

Ich Hoffe das alle  Gut geht  Und sie bald diese   last von den schultern hatt.
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anna2525
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Antwort #8 - 13.06.2007 um 22:11:16
 
hallo! wenn eine Frau mutter eines deutschen Kindes ist, braucht sie doch keine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen damit das Kind deutsch wird?! wo steht das bitte geschrieben? würde mich echt interessieren. danke
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maki
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Antwort #9 - 13.06.2007 um 22:15:13
 
anna2525 schrieb am 13.06.2007 um 22:11:16:
hallo! wenn eine Frau mutter eines deutschen Kindes ist, braucht sie doch keine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen damit das Kind deutsch wird?! wo steht das bitte geschrieben? würde mich echt interessieren. danke

Wenn die Mutter nicht ledig ist, ist sie wohl verheiratet, und wenn ihr Ehemann nicht deutsch ist, dann kann das Kind ja auch keine deutsche Staatsbürgerschaft vom rechtlichen Vater ableiten, oder?  Zwinkernd
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