Guten Morgen,
die sache mit der asylantragstellung vergiss bitte ganz schnell, das wäre Rechtsmissbrauch und hätte keinerlei Erfolgsaussicht.
Mir stellen sich ansonsten aber auch noch eine ganze Menge Fragen:
Wann ist sie nach D gekommen (mit Visum?) Hatte sie mal eine Aufenthaltsgenehmigung? (wann - Wie lange?) Und, wenn sie sich illegal aufhält - wie ist das mit einer Krankenversicherung - ist ja 'ne wichtige Frage, vor allem, wo sie nun ein Baby erwartet.
Das Einzige, was ihr machen könntet und solltet, ist Euch bei der
ABH zu melden und die Situation zu offenbaren. Außerdem sollte Deine Freundin sogleich Passbeschaffungsbemühungen ankündigen und dann auch nachweisen. Mit etwas Glück und bei Wohlwollen der
ABH (- welches um so größer sein wird, je ehrlicher und offener ihr dort auftreten werdet) ist es vielleicht möglich (auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Schwangerschaft), um eine Ausreise herumzukommen.
Das mit dem Pass ist aber sehr wichtig - denn, wenn das Kind geboren wird und ihr eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht vorlegen könnt, ist es sehr wichtig, dass die Identität Deiner Freundin einwandfrei feststeht, damit ggf. ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann. (Eindeutig feststehende Vaterschaft Deinerseits und gemeinsames Sorgerecht -wären wichtige Indikatoren - wendet Euch dazu nach der Offenbarung bei der
ABH ans Jugendamt)
Die Geburtsurkunde wird dazu
IMHO allein nicht ausreichen - sie könnte aber eine Hilfe sein, für das Erreichen der nächsten Schritte.
=schweitzer=
Änderung: zkai war etwas schneller, aber da der Grundtenor identisch ist, weißt Du nun ganz genau was zu tun ist. - Geht es an - ich wünsche Euch Erfolg!