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Androhung der Abschiebung (Gelesen: 22.056 mal)
Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2007 um 14:48:20
 
Hallo Zusammen

Bin neu hier vielleicht könnt ihr mir helfen bin Deutscher  meine Ehefrau kommt aus Tunesien verheiratet aber seit ca.1 getennt lebend.
Sie hat die Aufforderung das land innerhalb 4 wochen zuverlassen.
Aber sie ist immer noch hier.
Wird sie nochmal aufgefortet das land zu verlassen oder wie geht es weiter??
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2007 um 15:41:43
 
sollte sie die Frist nicht einhalten, dann wird sie abgeschoben werden

Liegen Abschiebehindernisse vor, so wird die Abschiebungsankündigung jährlich wiederholt, wenn nötig


DC
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.05.2007 um 15:50:58
 
Nein es liegen keine hindernisse vor war wegen FZF hierhin gekommen.
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2007 um 16:39:14
 
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird??
Traurig
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maki
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Antwort #4 - 20.05.2007 um 16:41:38
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 16:39:14:
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird?? 

Das sollte auch nicht deine Sorge sein.

Gruß,

maki
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.05.2007 um 16:45:31
 
Doch ist es sie wohnt noch mit mir
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Bommel
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Antwort #6 - 20.05.2007 um 17:21:36
 
Zitat:
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird??

warum reist sie nicht freiwillig aus? Eine Abschiebung kann doch nicht das Ziel sein, von daher solltest du mal auf deine Ex einwirken.
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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trixie
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Antwort #7 - 20.05.2007 um 17:26:09
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 16:45:31:
Doch ist es sie wohnt noch mit mir 


Wie möchtest du der ABH glaubhaft machen, daß ihr getrennt lebt, wenn sie bei dir wohnt?
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben.

trixie
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Antwort #8 - 20.05.2007 um 18:11:00
 
trixie schrieb am 20.05.2007 um 17:26:09:


Wie möchtest du der ABH glaubhaft machen, daß ihr getrennt lebt, wenn sie bei dir wohnt?
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben.

trixie


na das war wohl der berühmte schuss in den ofen!
getrennt lebend ist ein status der nicht identisch ist mit getrennt wohnend
der status getrennt lebend wird in NRW beim einwohnermeldeamt dokumentiert und hat mit der glaubhaft machung bei der ABH fast nichts zu tuen, wird in den anderen bundesländern nicht viel anders sein.
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Antwort #9 - 20.05.2007 um 18:20:36
 
sigi-n schrieb am 20.05.2007 um 18:11:00:
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben. 


Hier ist mir ein Fehler unterlaufen:

Ich meinte natürlich: Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt lebt.

Ein getrennt leben ohne getrennt wohnen ist zwar grundsätzlich möglich, doch muß derjenige,der sich als getrennt lebend meldet dies auch entsprechend belegen. Nur zu sagen ich lebe getrennt, dürfte wohl nicht ausreichen.

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.05.2007 um 18:45:15
 
Danke für die schnellen antworten fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #11 - 20.05.2007 um 19:35:49
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 18:45:15:
Danke für die schnellen antworten fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann.

Hi,

hast Du doch vorher schon geschrieben:

Zitat:
Sie hat die Aufforderung das land innerhalb 4 wochen zuverlassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.05.2007 um 20:13:33
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 18:45:15:
fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann. 


was sagt sie denn dazu ? Warum fährt sie denn nicht, z.B. jetzt ?
Innerhalb von 4 Wochen heißt nicht, frühestens in 4 Wochen !  Zwinkernd


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Antwort #13 - 20.05.2007 um 20:54:54
 
keine ahnung sie will mit alle macht hierbleiben
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Antwort #14 - 20.05.2007 um 20:57:36
 
Hallo Bambus,

wie lange bist du mit ihr verheiratet,und warum wurde sie aufgefordert das Land zu verlassen?
Wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt,kann es passieren das sie in Abschiebehaft kommt und abgeschoben wird,was aber gegebenfalls lange dauern kann.

LG
engel2006
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Antwort #15 - 20.05.2007 um 21:03:11
 
weil sie zweck der FZF gekommen ist
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Antwort #16 - 20.05.2007 um 21:07:46
 
Wenn sie wegen der FZF gekommen ist,was ist denn jetzt schief gelaufen????

Gruss
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Antwort #17 - 21.05.2007 um 00:50:16
 
Zitat:
was ist denn jetzt schief gelaufen

Offensichtlich hat die Ehe nicht funktioniert ...
(Soll ja vorkommen)
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Zkai
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Antwort #18 - 21.05.2007 um 08:04:23
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 14:48:20:
Sie hat die Aufforderung das land innerhalb 4 wochen zuverlassen.
Aber sie ist immer noch hier.
Wird sie nochmal aufgefortet das land zu verlassen oder wie geht es weiter??


Tja,

grundsätzlich sollte sie ja dann ausreisen innerhalb der 4 Wochen (auf eigene oder deine Kosten). Danach wird dann die Abschiebung vorbereitet und je nachdem ob sie untertaucht, Rechtsmittel einlegt (Klage) kann sich das noch ziemlich ziehen. Da gehen locker schonmal ein paar Monate ins Land.

Da solltest du vielleicht mal drauf einwirken bzw. bei der Ticketbeschaffung behilflich sein, dass sie freiwillig ausreist. Besonders der Punkt der unbefristeten Wiedereinreisesperre nach Abschiebung könnte da behilflich sein. Erfahrungsgemäß will sie ja danach irgendwann wiederkommen und da könnte das Einreiseverbot ein wirksames Argument sein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 21.05.2007 um 13:56:12
 
Hallo Zaki

Du kannst mir auch nicht sagen ab wann man in Abschiebehaft kommt?
Ist es richtig wenn man kein Anwalt einschaltet oder nicht sich zu dem äußert das es schneller geht?
bevor sie untertaucht`?
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Zkai
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Antwort #20 - 21.05.2007 um 14:04:35
 
Klar, kann ich dir das sagen, aber soweit ist sie sicher noch nicht... wenn überhaupt.

Das wäre z.B. der Fall, wenn sie untertauchen würde, zur Fahndung ausgeschrieben wird etc. oder falls der Abschiebetermin bekanntgegeben wird und sie mehrfach genau dann nicht da ist.

Schneller gehts so ein Verfahren sicherlich, wenn man keine Rechtsmittel einlegt... noch schneller gehts natürlich wenn man der ersten Aufforderung zur Ausreise nachkommt. Dann brauch man auch keinen Anwalt Zwinkernd

Ansonsten wirds lang, teuer, schmutzig...
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Antwort #21 - 22.05.2007 um 18:52:12
 
Hallo zusammen es ist nun eine Woche her hat die AHB sie vergessen??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 22.05.2007 um 19:53:18
 
Bambus schrieb am 22.05.2007 um 18:52:12:
Hallo zusammen es ist nun eine Woche her hat die AHB sie vergessen?? 


Geduld ist hier angebracht !  Zwinkernd
Bei der ABH wird keiner vergessen !

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Antwort #23 - 22.05.2007 um 20:06:03
 
dauert das wieder 4 wochen?
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Antwort #24 - 23.05.2007 um 08:13:03
 
Moin,

locker bleiben.... wie ich ja schon erwähnt habe, wird das ganze länger dauern wenn sie nicht freiwillig ausreist. Da kommts auf ein oder 2 Wochen nicht an. Da kommt 2 Tage nach Ablauf der Ausreisefrist auch kein Spezialkommando der Polizei und steckt sie in Abschiebehaft.

Hast du denn schon mit ihr was auszuhandeln versucht? Hast du ihr angeboten das Ticket zu bezahlen?

Ist schließlich nicht die Ehefrau der ABH, sondern (noch) deine...
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Antwort #25 - 23.05.2007 um 08:41:15
 
Zkai schrieb am 23.05.2007 um 08:13:03:
Ist schließlich nicht die Ehefrau der ABH, sondern (noch) deine...

Spitze!!!  Smiley
Das sollten sich mal hin und wieder einige Leutchen ins Gedächniss rufen.
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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Antwort #26 - 23.05.2007 um 18:58:20
 
Hallo Zaki

Danke für die schnelle Antwort muß halt abwarten.
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mauksutat
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Antwort #27 - 23.05.2007 um 19:45:57
 
Kann auch nichts sinnvolles zum Thema sagen....

Ich finds nur traurig wenns soweit kommt dass man sich so befehdet.
Und wen man da von der Ausländerbehörde "entsorgen" lassen möchte hat man ja wohl irgendwann mal geliebt... wahrscheinlich.
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Antwort #28 - 23.05.2007 um 19:55:36
 
mauksutat schrieb am 23.05.2007 um 19:45:57:
Kann auch nichts sinnvolles zum Thema sagen.... 


Dann wäre Schweigen Gold Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 31.05.2007 um 10:51:10
 
Moin moin

Ich habe gehört das wenn man die Androhung der Abschiebung krieg und nicht das Land freiwillig verlasst das man nochmal dazu aufgefordet wird ist das richtig?????
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Antwort #30 - 31.05.2007 um 10:56:50
 
Bambus,

das kann (muss aber nicht) sehr lange Dauern bis sie abgeschoben wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 31.05.2007 um 13:18:07
 
Bambus schrieb am 31.05.2007 um 10:51:10:
Ich habe gehört das wenn man die Androhung der Abschiebung krieg und nicht das Land freiwillig verlasst das man nochmal dazu aufgefordet wird ist das richtig????? 


Ist die Abschiebungsandrohung vollziehbar wird jährlich die Abschiebung angekündigt. Sollte die Abschiebung möglich sein, so ist dies nicht notwendig.


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Antwort #32 - 31.05.2007 um 13:20:50
 
Also kann das ganze noch ein paar jahre dauern ??
Auch wenn sie kein AE mehr hat?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 31.05.2007 um 13:24:29
 
Bambus schrieb am 31.05.2007 um 13:20:50:
Also kann das ganze noch ein paar jahre dauern ?? 


Nur für den notwendigen Zeitraum des Bestandes des Abschiebehindernisses.
Welches Abschiebehindernis liegt denn vor ? Fehlt der Pass ? Krankheit ?


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Antwort #34 - 31.05.2007 um 13:29:08
 
Es liegt nichts von beiden vor die frist ist schon seit drei wochen vorbei das land zu verlassen.
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Antwort #35 - 31.05.2007 um 13:30:37
 
Bambus schrieb am 31.05.2007 um 13:29:08:
Es liegt nichts von beiden vor 


Dann wird sicher die Abschiebung eingeleitet.


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Antwort #36 - 31.05.2007 um 13:32:49
 
Dauert das auch lange?
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Antwort #37 - 31.05.2007 um 13:33:21
 
Solltest Du Anhaltspunkte für ein Untertauchen haben, dann melde es der ABH.
Sie wird dann in Abschiebehaft kommen und von dort abgeschoben.

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Antwort #38 - 31.05.2007 um 13:37:13
 
ja hab ich sie will bald zu ihre familie die hier in Europa wohnt.
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Antwort #39 - 31.05.2007 um 13:39:45
 
Bambus schrieb am 31.05.2007 um 13:37:13:
ja hab ich sie will bald zu ihre familie die hier in Europa wohnt. 


Du möchtest aber, dass sie zurück nach Tunesien geht ? Warum ?
Melde es der ABH und die wird einschreiten !

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Antwort #40 - 31.05.2007 um 13:42:45
 
Sie hat mich nur wegen den AE geheiratet deswegen
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Antwort #41 - 31.05.2007 um 13:50:46
 
Bambus schrieb am 31.05.2007 um 13:42:45:
Sie hat mich nur wegen den AE geheiratet deswegen 


Das ist mir schon klar !  Zwinkernd
Bei echten Anhaltspunkten zum Untertauchen die ABH verständigen.

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Antwort #42 - 31.05.2007 um 13:51:37
 
Danke wird ich machen ruf gleich dort an.
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Antwort #43 - 10.06.2007 um 11:42:02
 
Guten Morgen zusammen

weiß immer noch nicht weiter habe bei dir ABH angerufen der Sachbearbeiter wollte sich die Unterlagen genauer anschauen.Die Androhung der Abschiebung ist rechtskräftig teilte er mir mit,aber wann hat das ganze ein ende.???
Problem ist meine noch Ehefrau will unbedingt ins Ausland zu ihre Familie was kann ich dagegen tun??
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Antwort #44 - 10.06.2007 um 11:46:45
 
Bambus schrieb am 10.06.2007 um 11:42:02:
Problem ist meine noch Ehefrau will unbedingt ins Ausland zu ihre Familie was kann ich dagegen tun?? 

Nichts (legales).
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Bambus
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Antwort #45 - 10.06.2007 um 11:55:30
 
oder der ABH melden??
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Antwort #46 - 10.06.2007 um 12:11:13
 
Bambus schrieb am 10.06.2007 um 11:55:30:
oder der ABH melden??

Das solltest du auf jedenfall tun, besonders wenn du denn Aufenthaltsort ihrer Familie kennst und damit wahrscheinlich ihren falls sie untertauchen sollte.

Ich rate aber davon ab, dass du selbst versuchst sie daran zu hindern.
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Ulf
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Antwort #47 - 10.06.2007 um 18:35:00
 
Bambus schrieb am 10.06.2007 um 11:42:02:
Problem ist meine noch Ehefrau will unbedingt ins Ausland zu ihre Familie was kann ich dagegen tun??


Was solltest Du dagegen tun wollen? Sie ist dann ausgereist und braucht nicht mehr gesucht und abgeschoben zu werden.

Gruß, ULF
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Bambus
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Antwort #48 - 13.06.2007 um 13:09:37
 
Hallo zusammen

So habe bei der ABH nochmal angerufen dort sagte man mir die Androhung der  Abschiebung sei rechtskräftig und mehr konnte man mir auch nicht sagen. Da die Akte weiter geleitet worden ist.Wie geht es weiter???
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Antwort #49 - 13.06.2007 um 16:39:05
 
Hallo
wenn die Abschiebung schon rechtswidrig ist dann kann sie doch eh nicht mehr ins ausland,oder?(Einreisesperre)

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Antwort #50 - 13.06.2007 um 16:45:24
 
sibo schrieb am 13.06.2007 um 16:39:05:
Hallo
wenn die Abschiebung schon rechtswidrig ist dann kann sie doch eh nicht mehr ins ausland,oder?(Einreisesperre)


Du meintest wohl rechtskräftig.
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sibo
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Antwort #51 - 13.06.2007 um 16:47:40
 
Sorry meinte rechtskräftig..

Danke saxonicus
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Bambus
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Antwort #52 - 17.06.2007 um 16:02:45
 
Hallo ABH kann mir immer noch nicht sagen wie lager das dauert??? Ärgerlich
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #53 - 25.06.2007 um 08:32:43
 
Guten Morgen

So meine Frau wurde von der Polizei Letzte Woche abgeholt und ist jetzt auf Kaution wieder frei.Einen Anwalt hat sie auch schon wie geht es denn nun weiter???
PS: Sie ist seit 1 Monat nun Illegal hier.
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Mick
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Antwort #54 - 25.06.2007 um 08:39:37
 
Bambus schrieb am 25.06.2007 um 08:32:43:
Guten Morgen

So meine Frau wurde von der Polizei Letzte Woche abgeholt und ist jetzt auf Kaution wieder frei.Einen Anwalt hat sie auch schon wie geht es denn nun weiter???
PS: Sie ist seit 1 Monat nun Illegal hier.

Hi,
jede Einschätzung wäre reine Spekulation und
das würde Dir nicht weiterhelfen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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schweitzer
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Antwort #55 - 25.06.2007 um 08:44:00
 
Zitat:
Einen Anwalt hat sie auch schon wie geht es denn nun weiter???


Wer soll das hier voraussagen können - allenfalls sie:  Wahrsagerin

Die Sache ist von hier aus nicht so umfassend zu beurteilen, wie das eigentlich notwendig wäre. Auf den ersten Blick spricht kaum etwas dafür, dass Deine Frau weiter bleiben kann, ob nun auf Kaution raus oder nicht. Ob es aber z.B. relativ kurzfristig eine realistische Möglichkeit gibt, dass sie zu den Verwandten im Ausland geht, die Du hier angesprochen hast, das weiß niemand - hinge nicht unwesentlich davon ab, wie sich dieses Ausland konkret hinsichtlich einer Einreise Deiner Frau verhält. - Vielleicht soll das jetzt geprüft werden, vielleicht hat deshalb der Anwalt die Freilassung erreicht, vielleicht gibt es auch ganz andere Gründe, vielleicht, vielleicht, vielleicht ...

Klar scheint mir nur eins - sie ist bezogen auf Deutschland nach wie vor ausreisepflichtig.

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Bambus
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Antwort #56 - 25.06.2007 um 09:15:51
 
Ihre Familie ist schon hier wollen die ja mitnehmen ins Ausland.

Die Sachbearbeiterin bei der ABH sage mir es muss heute ein Flugticket vorliegen.
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Antwort #57 - 25.06.2007 um 11:11:43
 
Wenn ihr bereits seit einem Jahr getrennt lebt, woher das plötzliche Interesse an dem weiteren Werdegang Deiner Frau?
Sind denn schon Maßnahmen für eine Scheidung von Deiner Seite aus eingeleitet worden oder ist das gar nicht von Belang?
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Bambus
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Antwort #58 - 26.06.2007 um 15:49:52
 
Weil sie unbedingt ins Ausland zu ihre Familie will deswegen
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Bambus
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Antwort #59 - 28.06.2007 um 19:19:55
 
Hallo meine noch Ehefrau ist jetzt ins Ausland gefahren obwohl der Pass bei der ABH liegt trotz Abschiebung. Der Anwalt hat die Kaution bezahlt.
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Antwort #60 - 01.07.2007 um 12:11:19
 
Bambus schrieb am 28.06.2007 um 19:19:55:
meine noch Ehefrau ist jetzt ins Ausland gefahren obwohl der Pass bei der ABH liegt trotz Abschiebung. Der Anwalt hat die Kaution bezahlt.


Wenn die Abschiebeandrohung bestandskräftig geworden ist, kann sie zwar wegen fehlender Grenzkontrollen innerhalb Schenganiens reisen, darf es aber nicht. Will heißen, sie hat auch außerhalb von D ein Problem, einmal ganz abgesehen von der auch anderswo geltenden Paßpflicht.

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Antwort #61 - 01.07.2007 um 12:12:38
 
Zitat:
Geduld ist hier angebracht !  Zwinkernd
Bei der ABH wird keiner vergessen !


Wir hatten hier auch schon Fragesteller, die nach Abschiebeandrohung etliche Jahre an ihrer Meldeandresse verblieben, ohne daß sie irgendwohin expediert worden wären.

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Antwort #62 - 01.07.2007 um 14:15:18
 
Hallo Ulf

Danke für die antwort also bleibt mir nichts anderes außer warten.
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Antwort #63 - 02.07.2007 um 09:24:33
 
Und worauf willst Du warten? Das sie mir nichts Dir nichts einfach wieder zu Dir zurückkehrt oder im Ausland verbleibt?
Mir ist immer noch nicht ganz klar, was hier eigentlich das Problem ist ...
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Antwort #64 - 02.07.2007 um 12:02:47
 
Wenn sie nicht mehr da ist, solltest Du sie umgehend beim Einwohnermeldeamt abmelden, damit hast Du Deine Pflicht getan. Das Weitere ist dann nicht mehr Deine Sache.
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Antwort #65 - 02.07.2007 um 20:18:47
 
Saxonicus schrieb am 02.07.2007 um 12:02:47:
Wenn sie nicht mehr da ist, solltest Du sie umgehend beim Einwohnermeldeamt abmelden, damit hast Du Deine Pflicht getan. Das Weitere ist dann nicht mehr Deine Sache.


eine Abmeldpflicht für Dritte? Gibt's dazu 'ne Norm?

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Antwort #66 - 02.07.2007 um 21:58:14
 
Muleta schrieb am 02.07.2007 um 20:18:47:
eine Abmeldpflicht für Dritte? Gibt's dazu 'ne Norm?


Ob das nun gesetzlich vorgeschrieben ist weiß ich nicht aber nach meiner Auffassung entspräche es meinem Rechtsverständnis.
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Antwort #67 - 03.07.2007 um 08:30:48
 
Zitat:
Ob das nun gesetzlich vorgeschrieben ist weiß ich nicht +

Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht
Für bestimmte Einzel/Sonderfälle ist geregelt, wann jemand anders die An/Abmeldung vornehmen darf/muss.
Keiner davon trifft hier zu.
"Abmelden" kann man die Ehefrau nicht. Nur das Meldeamt informieren, so dass die "von Amts wegen" den unrichtigen Eintrag korrigieren.
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