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Androhung der Abschiebung (Gelesen: 22.055 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 01.07.2007 um 12:11:19
 
Bambus schrieb am 28.06.2007 um 19:19:55:
meine noch Ehefrau ist jetzt ins Ausland gefahren obwohl der Pass bei der ABH liegt trotz Abschiebung. Der Anwalt hat die Kaution bezahlt.


Wenn die Abschiebeandrohung bestandskräftig geworden ist, kann sie zwar wegen fehlender Grenzkontrollen innerhalb Schenganiens reisen, darf es aber nicht. Will heißen, sie hat auch außerhalb von D ein Problem, einmal ganz abgesehen von der auch anderswo geltenden Paßpflicht.

Gruß, ULF
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 01.07.2007 um 12:12:38
 
Zitat:
Geduld ist hier angebracht !  Zwinkernd
Bei der ABH wird keiner vergessen !


Wir hatten hier auch schon Fragesteller, die nach Abschiebeandrohung etliche Jahre an ihrer Meldeandresse verblieben, ohne daß sie irgendwohin expediert worden wären.

Gruß, ULF
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 01.07.2007 um 14:15:18
 
Hallo Ulf

Danke für die antwort also bleibt mir nichts anderes außer warten.
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Wassermann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #63 - 02.07.2007 um 09:24:33
 
Und worauf willst Du warten? Das sie mir nichts Dir nichts einfach wieder zu Dir zurückkehrt oder im Ausland verbleibt?
Mir ist immer noch nicht ganz klar, was hier eigentlich das Problem ist ...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #64 - 02.07.2007 um 12:02:47
 
Wenn sie nicht mehr da ist, solltest Du sie umgehend beim Einwohnermeldeamt abmelden, damit hast Du Deine Pflicht getan. Das Weitere ist dann nicht mehr Deine Sache.
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Muleta
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Antwort #65 - 02.07.2007 um 20:18:47
 
Saxonicus schrieb am 02.07.2007 um 12:02:47:
Wenn sie nicht mehr da ist, solltest Du sie umgehend beim Einwohnermeldeamt abmelden, damit hast Du Deine Pflicht getan. Das Weitere ist dann nicht mehr Deine Sache.


eine Abmeldpflicht für Dritte? Gibt's dazu 'ne Norm?

Muleta
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Saxonicus
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Antwort #66 - 02.07.2007 um 21:58:14
 
Muleta schrieb am 02.07.2007 um 20:18:47:
eine Abmeldpflicht für Dritte? Gibt's dazu 'ne Norm?


Ob das nun gesetzlich vorgeschrieben ist weiß ich nicht aber nach meiner Auffassung entspräche es meinem Rechtsverständnis.
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inge
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Antwort #67 - 03.07.2007 um 08:30:48
 
Zitat:
Ob das nun gesetzlich vorgeschrieben ist weiß ich nicht +

Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht
Für bestimmte Einzel/Sonderfälle ist geregelt, wann jemand anders die An/Abmeldung vornehmen darf/muss.
Keiner davon trifft hier zu.
"Abmelden" kann man die Ehefrau nicht. Nur das Meldeamt informieren, so dass die "von Amts wegen" den unrichtigen Eintrag korrigieren.
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