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Androhung der Abschiebung (Gelesen: 22.080 mal)
Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2007 um 14:48:20
 
Hallo Zusammen

Bin neu hier vielleicht könnt ihr mir helfen bin Deutscher  meine Ehefrau kommt aus Tunesien verheiratet aber seit ca.1 getennt lebend.
Sie hat die Aufforderung das land innerhalb 4 wochen zuverlassen.
Aber sie ist immer noch hier.
Wird sie nochmal aufgefortet das land zu verlassen oder wie geht es weiter??
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2007 um 15:41:43
 
sollte sie die Frist nicht einhalten, dann wird sie abgeschoben werden

Liegen Abschiebehindernisse vor, so wird die Abschiebungsankündigung jährlich wiederholt, wenn nötig


DC
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.05.2007 um 15:50:58
 
Nein es liegen keine hindernisse vor war wegen FZF hierhin gekommen.
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2007 um 16:39:14
 
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird??
Traurig
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maki
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Antwort #4 - 20.05.2007 um 16:41:38
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 16:39:14:
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird?? 

Das sollte auch nicht deine Sorge sein.

Gruß,

maki
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Bambus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.05.2007 um 16:45:31
 
Doch ist es sie wohnt noch mit mir
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Bommel
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Antwort #6 - 20.05.2007 um 17:21:36
 
Zitat:
Weiß immer noch nicht wie lange es dauert bis sie abgeschoben wird??

warum reist sie nicht freiwillig aus? Eine Abschiebung kann doch nicht das Ziel sein, von daher solltest du mal auf deine Ex einwirken.
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.05.2007 um 17:26:09
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 16:45:31:
Doch ist es sie wohnt noch mit mir 


Wie möchtest du der ABH glaubhaft machen, daß ihr getrennt lebt, wenn sie bei dir wohnt?
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben.

trixie
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sigi-n
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Antwort #8 - 20.05.2007 um 18:11:00
 
trixie schrieb am 20.05.2007 um 17:26:09:


Wie möchtest du der ABH glaubhaft machen, daß ihr getrennt lebt, wenn sie bei dir wohnt?
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben.

trixie


na das war wohl der berühmte schuss in den ofen!
getrennt lebend ist ein status der nicht identisch ist mit getrennt wohnend
der status getrennt lebend wird in NRW beim einwohnermeldeamt dokumentiert und hat mit der glaubhaft machung bei der ABH fast nichts zu tuen, wird in den anderen bundesländern nicht viel anders sein.
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trixie
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Antwort #9 - 20.05.2007 um 18:20:36
 
sigi-n schrieb am 20.05.2007 um 18:11:00:
Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt wohnt und die Abschiebung wurde aufgehoben. 


Hier ist mir ein Fehler unterlaufen:

Ich meinte natürlich: Vielleicht hat deine Frau der ABH gesagt, daß ihr nicht mehr getrennt lebt.

Ein getrennt leben ohne getrennt wohnen ist zwar grundsätzlich möglich, doch muß derjenige,der sich als getrennt lebend meldet dies auch entsprechend belegen. Nur zu sagen ich lebe getrennt, dürfte wohl nicht ausreichen.

trixie
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Bambus
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Antwort #10 - 20.05.2007 um 18:45:15
 
Danke für die schnellen antworten fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann.
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Mick
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Antwort #11 - 20.05.2007 um 19:35:49
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 18:45:15:
Danke für die schnellen antworten fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann.

Hi,

hast Du doch vorher schon geschrieben:

Zitat:
Sie hat die Aufforderung das land innerhalb 4 wochen zuverlassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.05.2007 um 20:13:33
 
Bambus schrieb am 20.05.2007 um 18:45:15:
fakt steht fest sie muß gehen weiß aber nicht wann. 


was sagt sie denn dazu ? Warum fährt sie denn nicht, z.B. jetzt ?
Innerhalb von 4 Wochen heißt nicht, frühestens in 4 Wochen !  Zwinkernd


DC
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Bambus
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Antwort #13 - 20.05.2007 um 20:54:54
 
keine ahnung sie will mit alle macht hierbleiben
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Antwort #14 - 20.05.2007 um 20:57:36
 
Hallo Bambus,

wie lange bist du mit ihr verheiratet,und warum wurde sie aufgefordert das Land zu verlassen?
Wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt,kann es passieren das sie in Abschiebehaft kommt und abgeschoben wird,was aber gegebenfalls lange dauern kann.

LG
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