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hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit... (Gelesen: 7.800 mal)
Blaise
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Erde, Germany
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Antwort #15 - 27.04.2007 um 21:05:14
 
ulf schrieb am 26.04.2007 um 12:50:36:
§ 1 Kinder ruritanischer Eltern haben die ruritanische Staatsangehörigkeit.
§ 2 Ruritanische Staatsangehörige dürfen keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen."

Was ändert sich aus deutscher Behördensicht durch § 2? 


Es gibt ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ruritanien. Wurde schon vor 1999 von dem MdB Mierscheid auf den Weg gebracht.

Deshalb dürfte es keinen Staat mehr geben, bei dem es zu Problemen beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kommt.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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dete
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Antwort #16 - 28.04.2007 um 12:37:15
 
sorry,vielleicht steh ich auf den schlauch?
aber ein abkommen mit einem fiktiven staat?wie geht dass?
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ronny
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Antwort #17 - 28.04.2007 um 14:26:29
 
dete schrieb am 28.04.2007 um 12:37:15:
sorry,vielleicht steh ich auf den schlauch?
aber ein abkommen mit einem fiktiven staat?wie geht dass?



Das ist bereits weit weg vom Topic, was da läuft. Ausgelöst durch Ulfs fiktive Frage Zwinkernd

Nimms nicht so ernst Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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