Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit... (Gelesen: 7.726 mal)
1_porky_xvvxc
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


°°!!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
21.04.2007 um 17:56:11
 
Ich und mein Frau sind beide nicht deutschstaatsangehörig, Können wir auch eine Erklärung zur Verzicht auf dt. Staatsangehörigkeit nach Art.26 dt. STAG für unser Sohn abgeben?

Er ist dem Gesetze nach deutscher Staatsangehöriger aufgrund Inlandgeburt, ohne Verzicht wird dt St. eingetragen und damit in unser Fall kein anderer Staatsangehörigkeit für das Kind möglich, da für unser Land die Praktik der Doppelstaatsangehörigkeit nicht gilt.

Wo in welcher Amt muss ich i d Regel diese Erklärung abgeben? Was kann ich tun, wenn die Annahme ohne weiteres und  begründungslos einfach verweigert wird? z.B. in unser Fall mit der flüchtigen Kommentar des Standesamtbeamten: "dieser Praktik könne man nicht machen". wirklich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #1 - 21.04.2007 um 18:10:16
 
Aus dem StAG:
Zitat:
§ 19

(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft, der die Entscheidung bekannt zu machen ist die Beschwerde zu; gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.

Ein Standesbeamter stellt die Sta. vorläufig fest, er kann sie weder entziehen  noch erteilen Zwinkernd

Das Kind ist erstmal auch deutsch, deswegen wird das in die Geburtsurkunde eingetragen.

1_porky_xvvxc schrieb am 21.04.2007 um 17:56:11:
für unser Land die Praktik der Doppelstaatsangehörigkeit nicht gilt. 

Ganz sicher?
Um welches Land handelt es sich denn?

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #2 - 21.04.2007 um 18:10:53
 
welche nachteile würden eurer familie entstehen,wenn euer kind mit geburt die deutsche staatsangehörigkeit hat?
vielleicht gäbe es noch andere wege,diese nachteile zu reduzieren.
im falle indien wird von indischer seite auch keine doppelte staatsangehörigkeit zugelassen.
nachteil wäre,dass jedesmal ein visum beantragt werden muss und dieses kind zb keine geschäfte wie grundstück kaufen uä machen könnte.
die indische seite bietet dafür die pio-card an,um dies auszugleichen und indischen bürgern im ausland und ihre familienangehörige wieder rechtlich den im land lebenden gleichzustellen.
vielleicht gibt es für euer heimatland eine ähnliche variante.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1_porky_xvvxc
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


°°!!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #3 - 21.04.2007 um 18:45:45
 
dete schrieb am 21.04.2007 um 18:10:53:
Um welches Land handelt es sich denn?
dete schrieb am 21.04.2007 um 18:10:53:
Ganz sicher?
Um welches Land handelt es sich denn?

Ja, z.B. china..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1_porky_xvvxc
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


°°!!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #4 - 21.04.2007 um 18:46:27
 
dete schrieb am 21.04.2007 um 18:10:53:
welche nachteile würden eurer familie entstehen,wenn euer kind mit geburt die deutsche staatsangehörigkeit hat?

In der Tat keine...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #5 - 21.04.2007 um 18:59:15
 
1_porky_xvvxc schrieb am 21.04.2007 um 18:46:27:
In der Tat keine...

Persönlich würde ich sagen, wenn ihr nicht konkret geplant habt in den nächsten Jahren wieder nach China zu ziehen, gibt es für das Kind nur Vorteile in Deutschland Deutscher zu sein Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #6 - 21.04.2007 um 23:53:14
 
maki schrieb am 21.04.2007 um 18:59:15:

Persönlich würde ich sagen, wenn ihr nicht konkret geplant habt in den nächsten Jahren wieder nach China zu ziehen, gibt es für das Kind nur Vorteile in Deutschland Deutscher zu sein Zwinkernd


Ich habe immer etwas Bauchschmerzen, wenn man eine bestimmte Staatsbürgerschaft wählt um nur gewisse Vorteile auszuschöpfen, aber in der Menthalität im Verhalten und im Geist dem Ursprung seiner Herkunft trei bleibt. Ich finde es deshalb mutig, wenn jemand sagt, wir stammen aus dieser Kultur und wir möchten, daß unsere Kinder auch unsere Staatsangehörigkeit haben.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #7 - 22.04.2007 um 00:54:22
 
trixie ,dieses kind wählt nicht eine bestimmte staatsangehörigkeit,um vorteile zu erlangen,es bekommt sie kraft gesetz.
die staatsangehörigkeit wird aber weder die übermittlung von werten fördern noch behindern.
wenn die eltern diese ihre kulturellen werte ihrem kind vermitteln wollen,so werden sie es auch tun,egal welche staatsangehörigkeit besteht.
natürlich wäre es mutig,aber ist es nicht legitim nach den für und wider zu fragen?
und in dem falle ist der vorteil für das kind nunmal kraft gesetz gegeben,warum also drauf verzichten?
und genau das war mit
...welche nachteile würden eurer familie entstehen,wenn euer kind mit geburt die deutsche staatsangehörigkeit hat? ... keine
vorteile?... mit sicherheit ,wenn das kind in deutschland lebt..
es ist für das kind selbst dann noch von vorteil,wenn die eltern irgendwann sich entschliessen würden,wieder in ihr heimatland zu gehen.
es hätte nämlich den vorteil sich später frei entscheiden zu können,wo es seine zukunft sieht.
und das alles legitim und ohne abh.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #8 - 22.04.2007 um 01:06:12
 
Wenn beide Elternteile die D-StaAng nicht besitzen, erhält das Kind die D-StaAng als Option d.h. daß es sich nach Eintritt der Volljährigkeit für die deutsche oder die ihrer Eltern entscheiden muß. Insofern sollte man es so belassen wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, denn das Kind muß sich dann später ohnehin (nach eigenen Ermessen) für die eine oder andere StaAng entscheiden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #9 - 22.04.2007 um 02:15:06
 
trixie schrieb am 21.04.2007 um 23:53:14:
Ich habe immer etwas Bauchschmerzen, wenn man eine bestimmte Staatsbürgerschaft wählt um nur gewisse Vorteile auszuschöpfen, aber in der Menthalität im Verhalten und im Geist dem Ursprung seiner Herkunft trei bleibt. Ich finde es deshalb mutig, wenn jemand sagt, wir stammen aus dieser Kultur und wir möchten, daß unsere Kinder auch unsere Staatsangehörigkeit haben. 

Hi Trixie,

so hab ich das nicht gemeint Zwinkernd

Was ich meinte war, das es besser ist, in einem Land aufzuwachsen, das sich auch zu einem bekennt, von anfang an.
Dass Menschen die eingewandert sind, immer einen gewissen bezug zur alten Heimat haben, ist normal.
Ich finds nur gut wenn deren Kinder (die hier geboren und aufwachsen sind), auch gleich als Bestandteil der Gesellschaft gesehen werden, mit allen Rechen und Pflichten, das macht's einfacher, für alle Zwinkernd

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #10 - 22.04.2007 um 11:38:29
 
Saxonicus schrieb am 22.04.2007 um 01:06:12:
Wenn beide Elternteile die D-StaAng nicht besitzen, erhält das Kind die D-StaAng als Option d.h. daß es sich nach Eintritt der Volljährigkeit für die deutsche oder die ihrer Eltern entscheiden muß. Insofern sollte man es so belassen wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, denn das Kind muß sich dann später ohnehin (nach eigenen Ermessen) für die eine oder andere StaAng entscheiden.


gilt diese option eigentlich auch dann,wenn das heimatland eine doppelte staatsangehörigkeit garnicht vorsieht?
wie ist das dann geregelt von deutscher seite aus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Online


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #11 - 22.04.2007 um 11:58:47
 
dete schrieb am 22.04.2007 um 11:38:29:
gilt diese option eigentlich auch dann,wenn das heimatland eine doppelte staatsangehörigkeit garnicht vorsieht? 


Nein, logischerweise nicht, siehe § 29 StAG:

Zitat:
§ 29

(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. ...
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #12 - 22.04.2007 um 13:51:19
 
danke ralf,alles klar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #13 - 26.04.2007 um 12:50:36
 
Ralf schrieb am 22.04.2007 um 11:58:47:
Nein, logischerweise nicht, siehe § 29 StAG:


Das verstehe ich noch nicht.

Angenommen, es handele sich um ein Kind ruritanischer Eltern, die hier ein Dutzend Jahre leben und eine NE besitzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Ruritanien

Das ruritanische Staatsangehörigkeitsgesetz laute:

"§ 1 Kinder ruritanischer Eltern haben die ruritanische Staatsangehörigkeit.
§ 2 Ruritanische Staatsangehörige dürfen keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen."

Was ändert sich aus deutscher Behördensicht durch § 2?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Online


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hab Fragen zur Verzicht der dt. Staatsangehörigkeit...
Antwort #14 - 26.04.2007 um 15:36:06
 
ulf schrieb am 26.04.2007 um 12:50:36:
Was ändert sich aus deutscher Behördensicht durch § 2? 


Nichts. Erwerb und Besitz der deutschen StA richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema