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Tschechien (Gelesen: 9.620 mal)
rahaf2004
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07.04.2007 um 10:25:48
 
Hallo

darf ein Ausländer mit NE in Deutschland ohne Visum nach Tschechien?

Danke im Voraus
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wanderer
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Antwort #1 - 07.04.2007 um 10:29:02
 
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rahaf2004
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Antwort #2 - 07.04.2007 um 10:29:43
 
Danke  Augenrollen
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Antwort #3 - 07.04.2007 um 10:31:00
 
Bitte
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rahaf2004
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Antwort #4 - 07.04.2007 um 21:09:47
 
Hallo Wanderer,

ich bin gerade von der Grenze zürückgekommen (Selb). Böse Überraschung, ich darf ohne Visum nicht rein!! 100 € sind für umsonst weg!!

ALSO LEUTE AUFPSSEN:

AE bzw. NE oder sogar Schengen Visum in Deutschland genügt nicht für Tschechin, es muss extra ein Visum für Tschechien beantragt werden!
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Antwort #5 - 07.04.2007 um 21:16:56
 
Deine Frage mit Begriff "Ausländer" war zu ungenau.
Einige Ausländer --abhängig von der Staatsangehörigkeit--, wiederum nicht alle, sind visapflichtig für Tschechien.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 07.04.2007 um 22:06:33
 
Einbeck schrieb am 07.04.2007 um 21:16:56:
Deine Frage mit Begriff "Ausländer" war zu ungenau.
Einige Ausländer --abhängig von der Staatsangehörigkeit--, wiederum nicht alle, sind visapflichtig für Tschechien.


Anscheinend wissen die CZ-Grenzbehörden selber nicht so genau Bescheid.
Letzte Woche war ich mit meiner Nicht-EU-Frau (Sri Lanka mit NE) zweimal in CZ. Probleme gab es keine, aber nur einmal wurde bei der Einreise der Pass gestempelt, daß andere mal nicht und bei der Ausreise beide male nicht.

Guckst Du auch hier: >Transit durch Tschechien<
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wanderer
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Antwort #7 - 08.04.2007 um 07:26:13
 
rahaf2004 schrieb am 07.04.2007 um 21:09:47:
Hallo Wanderer,

ich bin gerade von der Grenze zürückgekommen (Selb). Böse Überraschung, ich darf ohne Visum nicht rein!! 100 € sind für umsonst weg!!

ALSO LEUTE AUFPSSEN:

AE bzw. NE oder sogar Schengen Visum in Deutschland genügt nicht für Tschechin, es muss extra ein Visum für Tschechien beantragt werden!



Zitat:
Seit 02.04.07 haben Inhaber eines unbefristeten Schengentitels die Möglichkeit sich für 90 Tage Visumsfrei in der Tschechei aufzuhalten! 
Alleinreisende Titelinhaber bekommen einen Passkontrollstempel, reist ein Familienangehöriger, der Schengenstaatler ist mit, wird durch die CZ-grenz und Fremdenpolizei kein Stempel im Pass angebracht.


Ich zitier mich selber aus dem Transit durch Tschechien Tread

dazu noch der Link den Saxonius dort eingestellt hat.
www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Pa


Ich fasse mal zusammen

Du bist Ausländer der einen gültigen Pass und eine NE von Deutschland hat.?
Stimmt das so darfst du nach Tschechien reisen, ohne extra CZ-Visum!

Wichtig: Hast du ein Schriftstück von den CZ-Behörden erhalten das dir die Einreise nach Tschechien verweigert wurde??
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Antwort #8 - 08.04.2007 um 10:10:54
 
wanderer schrieb am 08.04.2007 um 07:26:13:
Du bist Ausländer der einen gültigen Pass und eine NE von Deutschland hat.?
Stimmt das so darfst du nach Tschechien reisen, ohne extra CZ-Visum!

Wichtig: Hast du ein Schriftstück von den CZ-Behörden erhalten das dir die Einreise nach Tschechien verweigert wurde??


Ja, ich habe einen gültigen Pass (jordanisch) und eine NE von Deutschland!

Nein, habe nix schrftliches bekommen. Der Beamte hat meinen Pass genau angeschaut und kurz mit seinen Kollegen darüber diskutiert und zu mir gesagt, Sie brauchen ein Visum für CZ, eine NE hilft nicht da CZ kein Schengen-Land ist, Sie müssen zurückfahren! Hat meinen Pass und die Pässe von meiner Frau und Kindern (deutsch) an den anderen Kollegen an der anderen Seite übergeben und hat mir gesagt drehen Sie bitte vorne um und nehmen Sie die Pässe züruck! Dann habe ich die Deutschen Beamten gefragt und sie haben gemeint genau wie die Tschechen, ich muss ein Visum für CZ haben!! Als Jordanier (lt. den Deutschen egal was ich für Aufenthalttitel habe) muss ein Visum für CZ haben !!

Dann bin ich einfach locker zurückgefahren, trotz den Beschimpfungen von meiner Faru  Laut lachend
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Antwort #9 - 08.04.2007 um 10:18:04
 
Übrigens, das wurde mi gsagt an ZWEI Grenzübergänge, einmal Selb-As und Schinding-Cheb
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Antwort #10 - 08.04.2007 um 10:47:08
 
Nachfrage beim Nachbarn ergab, das Jordanien zu den Staaten zählt die den Aufenthalt von 90 Tagen mit einem unbefristeten Schengentitel in Anspruch nehmen können. Befristete Titel ermöglichen den 5 Tage Transit Aufenthalt.
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Antwort #11 - 08.04.2007 um 10:54:52
 
Ich habe da jetzt Interesse halber auch mal an der Grenze Schirnding angerufen, da das meinen Mann ja auch bald betreffen könnte.

Dort wurde mir ebenso wie Rahaf2004 gesagt, dass zwingend ein Visum benötigt wird, dies aber ab und an großzügig gehandhabt würde. Bitte um Aufklärung, wie soll man das denn jetzt verstehen? Der Grenzbeamte konnte mir das irgendwie abschließend nicht so ganz erläutern und hat sich immer auf die "Auflösungsphase" bezogen.

Erst ab 2008 würde eine Einreise visumfrei gehen, da dann Tschechien und Polen Schengen-Staaten würden.

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Antwort #12 - 08.04.2007 um 10:59:11
 
wanderer schrieb am 08.04.2007 um 10:47:08:
Befristete Titel ermöglichen den 5 Tage Transit Aufenthalt.

Genau das wurde mir auch erzählt - in Bezug auf "man könnte ja mal ins Casino und zurück wollen" (Originalton Grenzbeamter) -, jedoch sofort wieder eingeschränkt, dass es rechtlich "nicht abgesichert und garantiert" sei.

?????
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Antwort #13 - 08.04.2007 um 13:09:16
 
rahaf2004 schrieb am 08.04.2007 um 10:18:04:
Übrigens, das wurde mir gesagt an ZWEI Grenzübergänge, einmal Selb-As und Schinding-Cheb


Genau diese beiden Grenzübergänge (Selb/As und Cheb/Pomozi/Schirnding) habe ich mit meiner Nicht-EU-Frau (guckst Du oben) problemlos passieren können (am 17.03 und am 28.03.).

Ich verstehe diesen Kuddelmuddel nicht.
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Antwort #14 - 08.04.2007 um 13:26:23
 
@Wanderer
Nach diesem Link
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Pa

und der damit verbundenen Antwort
Zitat:

Familienangehörige der EU-Staatsbürger
Visumpflichtige Familienangehörige der EU-Staatsbürger dürfen ohne Visum in die Tschechische Republik einreisen und sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik bis max. 3 Monate aufhalten, falls Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses mit einer Aufenthaltsgenehmigung für dasjenige EU-Land oder einen Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers sind.



An der tschechischen Staatsgrenze sind bei der Einreise folgende Dokumente vorzulegen:

1)  ein gültiger Reisepass,



2)  eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder ein Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers,



3) falls es sich um eine NICHT-EU Ehefrau/einen NICHT-EU-Ehemann handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Heiratsurkunde (falls es sich um keine deutsche Heiratsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache), wo der EU-Staatsangehörige als Ehepartner eingetragen ist. Falls der NICHT-EU-Ehemann/Ehefrau ohne die Begleitung seines/ihres EU-Ehemannes/Ehefrau in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises des EU-Ehepartners mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehepartner die EU-Staatsangehörigkeit hat)



4)  falls es sich um ein NICHT-EU-Kind handelt, das EU-Eltern hat: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes, wo der EU-Vater/die EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls das NICHT-EU-Kind ohne seine EU-Eltern in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises eines EU-Elternteiles mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater/Mutter wirklich die EU-Staatsangehörigkeit haben)



5) falls es sich um NICHT-EU-Eltern eines EU-Kindes handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Geburtsurkunde des Kindes, wo der NICHT-EU-Vater/die NICHT-EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls die NICHT-EU-Eltern ohne ihr EU-Kind in die Tschechische Republik reisen, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises/Kinderausweises mit aktuellen Passbild des EU-Kindes mitzunehmen (als Nachweis, daß das in der Geburtsurkunde eingetragene Kind, deren Vater/Mutter Sie sind, die EU-Staatsangehörigkeit hat).


Muss ich leider sagen sorry, mein Posting Nr. 5 war falsch oder zumindest ungenau.

Sorry, wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe.

Wichtig ist also hier das man Pass  mit AE oder NE und
Heiratsurkunde
  dabei hat.

Ansonsten empfehle ich allgemein detailiertere Fragen und Antworten.
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Antwort #15 - 08.04.2007 um 14:06:42
 
Hier der Link falls es sich um NICHT-Familienangehörige von EU-Bürgern handelt:
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42293&ido=18786&idj=36&amb=109&ParentIDO=1...

Und hier der Text als Zitat:

Visum für NICHT-EU-Staatsbürger zu einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen (z. B. Touristische- oder Geschäftsreisen)
Das Visum für einen bis zu 90 Tagen dauernden Aufenthalt erteilt auf Antrag des Ausländers in der Regel die diplomatische oder konsularische Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland.


Die Auslandsvertretung der TschR erteilt je nach Reisezweck dieses Visum für einen einmaligen oder mehrmaligen Aufenthalt. Der Zeitraum des Gesamtaufenthalts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (Weiter nur TschR) darf 90 Tage nicht überschreiten.



Der Antrag muss grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung der TschR gestellt werden. Das Formular ist bei den Auslandsvertretungen der TschR erhältlich oder im Internet www.mzv.cz/visaform (nur rot ausgedruckte Anträge werden anerkannt). Die Bearbeitung des Visumantrags dauert etwa 1 Woche. Die festgelegte gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 1 Monat.

In der Bundesrepublik Deutschland kann man den Antrag auch bei den folgenden Auslandsvertretungen der TschR stellen: Örtliche Zuständigkeit konsularischer Vertretungen in Deutschland

Dem Antrag zur Erteilung des Visums sind folgende Dokumente beizufügen:

a) einen gültigen Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens um 90 Tage über das Rückreisedatum hinausgeht,

b) eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (in bestimmten Fällen ist das Multiple-Schengenvisum ausreichend),

b) ein aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm, farbig oder schwarzweiss, es muss dem gegenwärtigen Äusseren entsprechen. Ein Farbfoto darf die Hintergrundfarbe weiss bis hellblau haben, eine andere Farbe des Hintergrundes ist nicht zugelassen).

c) einen Nachweis über ausreichende Finanzmittel für den Aufenthalt in Tschechien
- eine Einladung mit einer Beglaubigung der tschechischen Ausländer- oder Grenzpolizei, oder
- eine Einladung (Bescheinigung) einer tschechischen Heil- oder Kuranstalt mit der Angabe über die Deckung der Unterkunft und der Dienstleistungen,
- ein Voucher (Bescheinigung) eines Reisebüros über die vollständige Deckung der Dienstleistungen + der Unterkunft + des Transportes (das Voucher muss folgende Angaben umfassen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Zeit des Aufenthalts, für den die Dienstleistungen zugesichert und bezahlt sind, Stempel und Unterschrift des Angestellten des Reisebüros, Ausstellungsdatum des Vouchers),
- einen eigenen Kontoauszug,
- eine eigene Kreditkarte,
- eine von der tschechischen Fremdenpolizei beglaubigte Einladung, ein Voucher vom Hotel/Reisebüro usw.),
- weitere Dokumente, die die Angaben des Antrags belegen, insbesondere den deklarierten Aufenthaltszweck,

f)    Dokument über gesicherte Mittel zur Ausreise aus Tschechien
- eine internationale Fahrkarte ( Zug, Bus, Schiff) oder Flugkarte (mit beglaubigtem Termin des Abflugs ) für die Einreise in die TschR und für die Ausreise in das Land, dessen Reisedokument der Antragseller vorgelegt oder in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, oder
- Finanzmittel (Tsch Kronen oder eine frei konvertierbare Währung) zur Deckung der Kosten der Ausreise in denjenigen Staat, dessen Territorium der Antragsteller betreten darf, bzw. einen Auszug aus einem Bankkonto des Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass er in der TschR während seines Aufenthalts über die geforderten Geldmitteln disponieren kann, beziehungsweise eine andere Bescheinigung über seine finanzielle Absicherung, z.B. eine gültige international anerkannte Kreditkarte - siehe oben ad d).
g) abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung, die die event. entstandenen Behandlungs- und Rücktransportkosten in Höhe von mind. 30.000,- EUR deckt (sie kann entweder bei der Beantragung, spätestens jedoch bei der Abholung des Visum vorgelegt werden).


Die Tschechische Ausländer- und Grenzpolizei entscheidet bei der Grenzkontrolle in eigener Kompetenz und ist berechtigt, alle Dokumente (auch c-g) und die Bescheinigung über eine Krankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in der Tschechischen Republik (gilt nicht für Bürger von Staaten, die mit der TschR ein Abkommen abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage den Bürgern der Vertragsseiten  gegenseitige kostenlose medizinische Fürsorge zugesprochen wird und für EU-Staatsbürger) zu kontrollieren und auf diesen als Einreisebedingung in die Tschechischen Republik zu bestehen.

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Antwort #16 - 10.04.2007 um 21:43:39
 
rahaf2004 schrieb am 08.04.2007 um 10:10:54:
Ja, ich habe einen gültigen Pass (jordanisch) und eine NE von Deutschland!

Nein, habe nix schrftliches bekommen. Der Beamte hat meinen Pass genau angeschaut und kurz mit seinen Kollegen darüber diskutiert und zu mir gesagt, Sie brauchen ein Visum für CZ, eine NE hilft nicht da CZ kein Schengen-Land ist, Sie müssen zurückfahren! Hat meinen Pass und die Pässe von meiner Frau und Kindern (deutsch)


Hmm. Ein Original der Heiratsurkunde hätte die Situation eigentlich retten müssen.

Gruß, ULF
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Antwort #17 - 10.04.2007 um 21:56:58
 
ulf schrieb am 10.04.2007 um 21:43:39:
Hmm. Ein Original der Heiratsurkunde hätte die Situation eigentlich retten müssen. Gruß, ULF


Richtig, darauf sollte man nicht verzichten, wie soll ansonsten nachgewiesen werden daß man (miteinander) verheiratet ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #18 - 17.05.2007 um 19:09:29
 
Habe von kürzem entdeckt, dass russische Staatsangehörige
mit Daueraufenthalt-EG nach Tschechien ohne Visum fuer bis zu
90 Tagen einreisen dürfen.

http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=41227&ido=979&idj=1&amb=54&ParentIDO=979
auf Tschechisch, aber das wesentliche kann man ja verstehen

Občan Ruské federace, jehož manžel je občanem členské země EU, může cestovat do České republiky bez českého víza, pokud skutečnost, že je rodinným příslušníkem občana EU může prokázat průkazem o pobytu rodinného příslušníka občana EU nebo průkazem o povoleném trvalém pobytu vydaného jiným členským státem EU.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #19 - 25.11.2020 um 13:36:57
 
Einbeck schrieb am 08.04.2007 um 14:06:42:
Hier der Link falls es sich um NICHT-Familienangehörige von EU-Bürgern handelt:
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42293&ido=18786&idj=36&amb=109&ParentIDO=1...

Und hier der Text als Zitat:

Visum für NICHT-EU-Staatsbürger zu einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen (z. B. Touristische- oder Geschäftsreisen)
Das Visum für einen bis zu 90 Tagen dauernden Aufenthalt erteilt auf Antrag des Ausländers in der Regel die diplomatische oder konsularische Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland.


Die Auslandsvertretung der TschR erteilt je nach Reisezweck dieses Visum für einen einmaligen oder mehrmaligen Aufenthalt. Der Zeitraum des Gesamtaufenthalts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (Weiter nur TschR) darf 90 Tage nicht überschreiten.



Der Antrag muss grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung der TschR gestellt werden. Das Formular ist bei den Auslandsvertretungen der TschR erhältlich oder im Internet www.mzv.cz/visaform (nur rot ausgedruckte Anträge werden anerkannt). Die Bearbeitung des Visumantrags dauert etwa 1 Woche. Die festgelegte gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 1 Monat.

In der Bundesrepublik Deutschland kann man den Antrag auch bei den folgenden Auslandsvertretungen der TschR stellen: Örtliche Zuständigkeit konsularischer Vertretungen in Deutschland

Dem Antrag zur Erteilung des Visums sind folgende Dokumente beizufügen:

a) einen gültigen Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens um 90 Tage über das Rückreisedatum hinausgeht,

b) eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (in bestimmten Fällen ist das Multiple-Schengenvisum ausreichend),

b) ein aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm, farbig oder schwarzweiss, es muss dem gegenwärtigen Äusseren entsprechen. Ein Farbfoto darf die Hintergrundfarbe weiss bis hellblau haben, eine andere Farbe des Hintergrundes ist nicht zugelassen).

c) einen Nachweis über ausreichende Finanzmittel für den Aufenthalt in Tschechien
- eine Einladung mit einer Beglaubigung der tschechischen Ausländer- oder Grenzpolizei, oder
- eine Einladung (Bescheinigung) einer tschechischen Heil- oder Kuranstalt mit der Angabe über die Deckung der Unterkunft und der Dienstleistungen,
- ein Voucher (Bescheinigung) eines Reisebüros über die vollständige Deckung der Dienstleistungen + der Unterkunft + des Transportes (das Voucher muss folgende Angaben umfassen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Zeit des Aufenthalts, für den die Dienstleistungen zugesichert und bezahlt sind, Stempel und Unterschrift des Angestellten des Reisebüros, Ausstellungsdatum des Vouchers),
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f)    Dokument über gesicherte Mittel zur Ausreise aus Tschechien
- eine internationale Fahrkarte ( Zug, Bus, Schiff) oder Flugkarte (mit beglaubigtem Termin des Abflugs ) für die Einreise in die TschR und für die Ausreise in das Land, dessen Reisedokument der Antragseller vorgelegt oder in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, oder
- Finanzmittel (Tsch Kronen oder eine frei konvertierbare Währung) zur Deckung der Kosten der Ausreise in denjenigen Staat, dessen Territorium der Antragsteller betreten darf, bzw. einen Auszug aus einem Bankkonto des Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass er in der TschR während seines Aufenthalts über die geforderten Geldmitteln disponieren kann, beziehungsweise eine andere Bescheinigung über seine finanzielle Absicherung, z.B. eine gültige international anerkannte Kreditkarte - siehe oben ad d).
g) abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung, die die event. entstandenen Behandlungs- und Rücktransportkosten in Höhe von mind. 30.000,- EUR deckt (sie kann entweder bei der Beantragung, spätestens jedoch bei der Abholung des Visum vorgelegt werden).


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es ist sehr gut, dass bis heute die Regierung der EU-Länder schützen Familienmitglieder und helfen, die Staatsbürgerschaft für die ganze Familie zu erhalten
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Antwort #20 - 25.11.2020 um 14:38:59
 
Bevor noch jemand das alte Thema entdeckt, schließ ich lieber ab.
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