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Tschechien (Gelesen: 9.615 mal)
rahaf2004
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07.04.2007 um 10:25:48
 
Hallo

darf ein Ausländer mit NE in Deutschland ohne Visum nach Tschechien?

Danke im Voraus
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wanderer
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Antwort #1 - 07.04.2007 um 10:29:02
 
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rahaf2004
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Antwort #2 - 07.04.2007 um 10:29:43
 
Danke  Augenrollen
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wanderer
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Antwort #3 - 07.04.2007 um 10:31:00
 
Bitte
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rahaf2004
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Antwort #4 - 07.04.2007 um 21:09:47
 
Hallo Wanderer,

ich bin gerade von der Grenze zürückgekommen (Selb). Böse Überraschung, ich darf ohne Visum nicht rein!! 100 € sind für umsonst weg!!

ALSO LEUTE AUFPSSEN:

AE bzw. NE oder sogar Schengen Visum in Deutschland genügt nicht für Tschechin, es muss extra ein Visum für Tschechien beantragt werden!
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Einbeck
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Antwort #5 - 07.04.2007 um 21:16:56
 
Deine Frage mit Begriff "Ausländer" war zu ungenau.
Einige Ausländer --abhängig von der Staatsangehörigkeit--, wiederum nicht alle, sind visapflichtig für Tschechien.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 07.04.2007 um 22:06:33
 
Einbeck schrieb am 07.04.2007 um 21:16:56:
Deine Frage mit Begriff "Ausländer" war zu ungenau.
Einige Ausländer --abhängig von der Staatsangehörigkeit--, wiederum nicht alle, sind visapflichtig für Tschechien.


Anscheinend wissen die CZ-Grenzbehörden selber nicht so genau Bescheid.
Letzte Woche war ich mit meiner Nicht-EU-Frau (Sri Lanka mit NE) zweimal in CZ. Probleme gab es keine, aber nur einmal wurde bei der Einreise der Pass gestempelt, daß andere mal nicht und bei der Ausreise beide male nicht.

Guckst Du auch hier: >Transit durch Tschechien<
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wanderer
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Antwort #7 - 08.04.2007 um 07:26:13
 
rahaf2004 schrieb am 07.04.2007 um 21:09:47:
Hallo Wanderer,

ich bin gerade von der Grenze zürückgekommen (Selb). Böse Überraschung, ich darf ohne Visum nicht rein!! 100 € sind für umsonst weg!!

ALSO LEUTE AUFPSSEN:

AE bzw. NE oder sogar Schengen Visum in Deutschland genügt nicht für Tschechin, es muss extra ein Visum für Tschechien beantragt werden!



Zitat:
Seit 02.04.07 haben Inhaber eines unbefristeten Schengentitels die Möglichkeit sich für 90 Tage Visumsfrei in der Tschechei aufzuhalten! 
Alleinreisende Titelinhaber bekommen einen Passkontrollstempel, reist ein Familienangehöriger, der Schengenstaatler ist mit, wird durch die CZ-grenz und Fremdenpolizei kein Stempel im Pass angebracht.


Ich zitier mich selber aus dem Transit durch Tschechien Tread

dazu noch der Link den Saxonius dort eingestellt hat.
www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Pa


Ich fasse mal zusammen

Du bist Ausländer der einen gültigen Pass und eine NE von Deutschland hat.?
Stimmt das so darfst du nach Tschechien reisen, ohne extra CZ-Visum!

Wichtig: Hast du ein Schriftstück von den CZ-Behörden erhalten das dir die Einreise nach Tschechien verweigert wurde??
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rahaf2004
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Antwort #8 - 08.04.2007 um 10:10:54
 
wanderer schrieb am 08.04.2007 um 07:26:13:
Du bist Ausländer der einen gültigen Pass und eine NE von Deutschland hat.?
Stimmt das so darfst du nach Tschechien reisen, ohne extra CZ-Visum!

Wichtig: Hast du ein Schriftstück von den CZ-Behörden erhalten das dir die Einreise nach Tschechien verweigert wurde??


Ja, ich habe einen gültigen Pass (jordanisch) und eine NE von Deutschland!

Nein, habe nix schrftliches bekommen. Der Beamte hat meinen Pass genau angeschaut und kurz mit seinen Kollegen darüber diskutiert und zu mir gesagt, Sie brauchen ein Visum für CZ, eine NE hilft nicht da CZ kein Schengen-Land ist, Sie müssen zurückfahren! Hat meinen Pass und die Pässe von meiner Frau und Kindern (deutsch) an den anderen Kollegen an der anderen Seite übergeben und hat mir gesagt drehen Sie bitte vorne um und nehmen Sie die Pässe züruck! Dann habe ich die Deutschen Beamten gefragt und sie haben gemeint genau wie die Tschechen, ich muss ein Visum für CZ haben!! Als Jordanier (lt. den Deutschen egal was ich für Aufenthalttitel habe) muss ein Visum für CZ haben !!

Dann bin ich einfach locker zurückgefahren, trotz den Beschimpfungen von meiner Faru  Laut lachend
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rahaf2004
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Antwort #9 - 08.04.2007 um 10:18:04
 
Übrigens, das wurde mi gsagt an ZWEI Grenzübergänge, einmal Selb-As und Schinding-Cheb
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wanderer
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Antwort #10 - 08.04.2007 um 10:47:08
 
Nachfrage beim Nachbarn ergab, das Jordanien zu den Staaten zählt die den Aufenthalt von 90 Tagen mit einem unbefristeten Schengentitel in Anspruch nehmen können. Befristete Titel ermöglichen den 5 Tage Transit Aufenthalt.
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Antwort #11 - 08.04.2007 um 10:54:52
 
Ich habe da jetzt Interesse halber auch mal an der Grenze Schirnding angerufen, da das meinen Mann ja auch bald betreffen könnte.

Dort wurde mir ebenso wie Rahaf2004 gesagt, dass zwingend ein Visum benötigt wird, dies aber ab und an großzügig gehandhabt würde. Bitte um Aufklärung, wie soll man das denn jetzt verstehen? Der Grenzbeamte konnte mir das irgendwie abschließend nicht so ganz erläutern und hat sich immer auf die "Auflösungsphase" bezogen.

Erst ab 2008 würde eine Einreise visumfrei gehen, da dann Tschechien und Polen Schengen-Staaten würden.

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Antwort #12 - 08.04.2007 um 10:59:11
 
wanderer schrieb am 08.04.2007 um 10:47:08:
Befristete Titel ermöglichen den 5 Tage Transit Aufenthalt.

Genau das wurde mir auch erzählt - in Bezug auf "man könnte ja mal ins Casino und zurück wollen" (Originalton Grenzbeamter) -, jedoch sofort wieder eingeschränkt, dass es rechtlich "nicht abgesichert und garantiert" sei.

?????
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Antwort #13 - 08.04.2007 um 13:09:16
 
rahaf2004 schrieb am 08.04.2007 um 10:18:04:
Übrigens, das wurde mir gesagt an ZWEI Grenzübergänge, einmal Selb-As und Schinding-Cheb


Genau diese beiden Grenzübergänge (Selb/As und Cheb/Pomozi/Schirnding) habe ich mit meiner Nicht-EU-Frau (guckst Du oben) problemlos passieren können (am 17.03 und am 28.03.).

Ich verstehe diesen Kuddelmuddel nicht.
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Antwort #14 - 08.04.2007 um 13:26:23
 
@Wanderer
Nach diesem Link
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Pa

und der damit verbundenen Antwort
Zitat:

Familienangehörige der EU-Staatsbürger
Visumpflichtige Familienangehörige der EU-Staatsbürger dürfen ohne Visum in die Tschechische Republik einreisen und sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik bis max. 3 Monate aufhalten, falls Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses mit einer Aufenthaltsgenehmigung für dasjenige EU-Land oder einen Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers sind.



An der tschechischen Staatsgrenze sind bei der Einreise folgende Dokumente vorzulegen:

1)  ein gültiger Reisepass,



2)  eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder ein Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers,



3) falls es sich um eine NICHT-EU Ehefrau/einen NICHT-EU-Ehemann handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Heiratsurkunde (falls es sich um keine deutsche Heiratsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache), wo der EU-Staatsangehörige als Ehepartner eingetragen ist. Falls der NICHT-EU-Ehemann/Ehefrau ohne die Begleitung seines/ihres EU-Ehemannes/Ehefrau in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises des EU-Ehepartners mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehepartner die EU-Staatsangehörigkeit hat)



4)  falls es sich um ein NICHT-EU-Kind handelt, das EU-Eltern hat: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes, wo der EU-Vater/die EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls das NICHT-EU-Kind ohne seine EU-Eltern in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises eines EU-Elternteiles mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater/Mutter wirklich die EU-Staatsangehörigkeit haben)



5) falls es sich um NICHT-EU-Eltern eines EU-Kindes handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Geburtsurkunde des Kindes, wo der NICHT-EU-Vater/die NICHT-EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls die NICHT-EU-Eltern ohne ihr EU-Kind in die Tschechische Republik reisen, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises/Kinderausweises mit aktuellen Passbild des EU-Kindes mitzunehmen (als Nachweis, daß das in der Geburtsurkunde eingetragene Kind, deren Vater/Mutter Sie sind, die EU-Staatsangehörigkeit hat).


Muss ich leider sagen sorry, mein Posting Nr. 5 war falsch oder zumindest ungenau.

Sorry, wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe.

Wichtig ist also hier das man Pass  mit AE oder NE und
Heiratsurkunde
  dabei hat.

Ansonsten empfehle ich allgemein detailiertere Fragen und Antworten.
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