@Wanderer
Nach diesem Link
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Paund der damit verbundenen Antwort
Zitat:
Familienangehörige der EU-Staatsbürger
Visumpflichtige Familienangehörige der EU-Staatsbürger dürfen ohne Visum in die Tschechische Republik einreisen und sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik bis max. 3 Monate aufhalten, falls Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses mit einer Aufenthaltsgenehmigung für dasjenige EU-Land oder einen Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers sind.
An der tschechischen Staatsgrenze sind bei der Einreise folgende Dokumente vorzulegen:
1) ein gültiger Reisepass,
2) eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder ein Ausweis für Familienangehörige eines EU-Staatsbürgers,
3) falls es sich um eine NICHT-EU Ehefrau/einen NICHT-EU-Ehemann handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Heiratsurkunde (falls es sich um keine deutsche Heiratsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache), wo der EU-Staatsangehörige als Ehepartner eingetragen ist. Falls der NICHT-EU-Ehemann/Ehefrau ohne die Begleitung seines/ihres EU-Ehemannes/Ehefrau in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises des EU-Ehepartners mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehepartner die EU-Staatsangehörigkeit hat)
4) falls es sich um ein NICHT-EU-Kind handelt, das EU-Eltern hat: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes, wo der EU-Vater/die EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls das NICHT-EU-Kind ohne seine EU-Eltern in die Tschechische Republik reist, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises eines EU-Elternteiles mitzunehmen (als Nachweis, daß der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater/Mutter wirklich die EU-Staatsangehörigkeit haben)
5) falls es sich um NICHT-EU-Eltern eines EU-Kindes handelt: das Original oder eine notariell beglaubigte Fotokopie der deutschen Geburtsurkunde des Kindes, wo der NICHT-EU-Vater/die NICHT-EU-Mutter eingetragen ist (falls es sich um keine deutsche Geburtsurkunde handelt, so bitte eine mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Falls die NICHT-EU-Eltern ohne ihr EU-Kind in die Tschechische Republik reisen, so ist außerdem das Original des Reisepasses/Personalausweises/Kinderausweises mit aktuellen Passbild des EU-Kindes mitzunehmen (als Nachweis, daß das in der Geburtsurkunde eingetragene Kind, deren Vater/Mutter Sie sind, die EU-Staatsangehörigkeit hat).
Muss ich leider sagen sorry, mein Posting Nr. 5 war falsch oder zumindest ungenau.
Sorry, wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe.
Wichtig ist also hier das man Pass mit
AE oder
NE und
Heiratsurkunde
dabei hat.
Ansonsten empfehle ich allgemein detailiertere Fragen und Antworten.