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Feststellung des Löschens der Niedererlaubnis (Gelesen: 29.794 mal)
trixie
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Antwort #60 - 22.02.2008 um 10:26:51
 
Nur ein Arbeitsangebot/Arbeitsvertrag wird nicht als Sicherung des LU akzeptiert, da es an der Nachhaltigkeit fehlt. Heute ist der Arbeitsvertag unterschrieben und in der Probezeit ist er wieder gekündigt. Zur Sicherung des LU könnte auch das Einkommen der Familie (Ehegatte) dienen. Inwieweit man eine Sicherung des LU mittels einer VE erreicht, müßten die Experten beantworten können.

trixie
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maki
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Antwort #61 - 22.02.2008 um 10:30:05
 
trixie schrieb am 22.02.2008 um 10:26:51:
Nur ein Arbeitsangebot/Arbeitsvertrag wird nicht als Sicherung des LU akzeptiert, da es an der Nachhaltigkeit fehlt. 

Wo steht denn etwas von Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang? Zwinkernd

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silas
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Antwort #62 - 22.02.2008 um 10:36:52
 
Hallo Maki,

schön, dass Sie sich eingeschaltet haben.

Die Eltern haben eine notarielles Schuldversprechen nach dem Paragraphen 780 des BGB unterschrieben und abgegeben.

Ich bin mir da nicht sicher, dass das ausreicht?
Solange er kein HARTZ  4 beantragt und er seine Eltern wohnt, würde das in Ordnung gehen, oder nicht?

Danke
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maki
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Antwort #63 - 22.02.2008 um 10:48:16
 
Hi silas,

ich bin nur Laie.

Selbst als Experte könnte ich hier keine Entscheidung über euren Fall treffen, dass macht nur die zuständige ABH.

An eurer Stelle würde ich mit der zuständigen ABH besprechen, was als gesicherter LU gilt und was nicht, denn nur deren Wort zählt erstmal.

Eine VE ist sicherlich nicht verkehrt, genauso wie ein Arbeitsvertrag, beides kann helfen, ob eine VE erforderlich/notwendig ist kann ich dir nicht sagen, denn das weiss nur die zuständige ABH...

Tut mir leid, aber ich glaube wir werden hier deine Fragen nicht wirklich beantworten können, aber Fragen kostet ja nix Smiley
Solltest uns aber auf jedenfall über den Ausgang informieren.

Möchte noch dazu sagen, dass ich eure ABH sehr kulant finde, da in den meisten Bundesländern der besagte Paragraph nur auf Rentner angewendet wird.

Gruß,

maki
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Antwort #64 - 22.02.2008 um 10:57:23
 
Danke Maki,

ja, das werden wir dann machen.

Anfangs hatte sich die freundliche Dame auch quergestellt mit der Behauptung, dass es nur für Rentner und deren Ehegatten ausgestellt werden könne.

Daraufhin wurde sie aber freundlich darauf hingewiesen, dass im neuen AufenthG der Rentner-Bezug nicht mehr existiert und der Personenkreis für alle Personen ausgeweitet wurde, die eben 15 Jahre rechtmässig sich im Bundesgebiet aufgehalten haben + NE besitzen.

Am nächsten Tag kam dann die schriftliche Bestätigung.
Es darf eben kein Rückzug in die Sozialsysteme stattfinden, das geht auch in Ordnung.

Danke und ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

lg

Silas
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Antwort #65 - 22.02.2008 um 13:13:27
 
Hallo,

habe mich informiert und wollt kurz Bescheid bzgl. diesen Falles:

Mit einer Arbeitsaufnahme kann die LU gesichert werden, laut ABH.
Er darf ohne Probleme nach D einreisen.


Aber meine Frage lautet eigentlich, ob mit einem schriftlichen notarielen Schuldversprechen nach Paragraph 780 des BGB die LU auch gesichert werden kann?
Genügt es, dass er keine sozialen Leistungen im Sinne des SGB beansprucht, bis er eine Stelle gefunden hat?

Danke im voraus.



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Antwort #66 - 22.02.2008 um 13:49:56
 
silas schrieb am 22.02.2008 um 13:13:27:
Aber meine Frage lautet eigentlich, ob mit einem schriftlichen notarielen Schuldversprechen nach Paragraph 780 des BGB die LU auch gesichert werden kann?  
Genügt es, dass er keine sozialen Leistungen im Sinne des SGB beansprucht, bis er eine Stelle gefunden hat?  


Wieso hast du das nicht auch bei der ABH gefragt?  unentschlossen So wie maki schreibt, ist die ABH für die Entscheidung zuständig. Keiner kann dir hier mit Sicherheit sagen, ob das Schuldversprechen ausreicht.

trixie
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Antwort #67 - 22.02.2008 um 13:59:19
 
Hallo Trixie,

danke für Ihre Informationen. Wahrscheinlich ist es dann von Fall zu Fall unterschiedlich.

Falls alle Bedingungen des Paragraphen der Ausnahme-Regelung zutreffen müssen, dachte ich mir, dass Ihr Euch mit dieser Sachlage auskennt bzw. praktische Erfahrungen schon gesammelt habt und ich Euch diesbezgl. frage.

Danke.

lg
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