Tippi schrieb am 11.04.2007 um 16:13:33:@ pflash
nein, bei Eu'lern kleben wir gar nix.
Das Teil sieht aus, wie eine Fiktionsbescheinigung (wenn du sowas kennst) oder wie eine EU-Aufenthaltserlaubnis (nach altem Recht)
Es ist gefaltet in etwa so groß wie der deutsche Perso.
Du musst das nicht beantragen, du kannst das beantragen.
Die "Vorteile" habe ich bereits in Antwort 29 beschrieben.
Die
FZB ist auch unbefristet. Es ist deine Entscheidung.
Tippi
Hallo @TIPPI
Ich bin bei meiner
ABH gegangen um die Besch. für
Daueraufenthaltskarte-EU zu beantragen, wie oben besprochen.
Diese ist mit ein paar Auflagen verbunden wurde mir mitgeteilt, wo ich aus allen Wolken gefallen bin:
-tritt erst am 1.07.2007 in Kraft, wenn das Gesetz umgestellt wird.
-der Antragsteller muss mind. 5 Jahre ein Aufenthaltstitel besitzen(für mich kein Problem)
-diese ist nur 5 Jahre gültig !!!
-ist nur zu empfehlen für die Ausländer die in Deutschl. zwar residieren aber im Ausland arbeiten gehen und muss dann wieder HIER verlängert werden NICHT im dem LAnd wo man sich dann aufhält
-kann nur erteilt werden wnn man in einen unbefristeten Arbeitsverhältniss steht (da ich Arbeitslos geworden bin seit 3 Monaten ist es schlecht für mich)
-man muss genug Wohnraum nachweisen können.
...und haben mich auf dei
FZB hingewiesen die mir ohne Auflagen austellen könnten und für mich doch das beste sei !!!
ICH FINDE DA WIRD JA MEHR VERLANGT ALS BEI EINER EINBÜRGERUNG !!! Was läuft da falsch @TIPPI ???? Was meinst Du ?
Für mich ist es ganz schön dumm gelaufen.
Bitte um Deine Hilfe
Danke ium voraus