mulix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo, ich lese schon einige Zeit hier interessiert mit.
Leider stellen sich mir dennoch einige Fragen, da sehr konträre Aussagen im Forum vorhanden sind.
1. Es wird im Forum Ausgesagt, dass die Daueraufenthaltskarte unbefristet gültig ist. Anderen Aussagen zufolge ist sie auf 10 Jahre befristet.
In einer (oder der?) EU Richtlinie steht bei der Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU Bürger keine Befristung. Bei der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen ist von einer Befristung auf 10 Jahre die Rede.
Was trifft nun zu? Ich würde sagen, dass nur die Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines nicht EU Staates befristet ist. Oder?
Weiterhin ist, wie man sehen kann bei EU Bürgern nur die Bescheinigung des Daueraufenthalts aufgeführt. Es steht nicht Daueraufenthaltskarte geschrieben, wie bei den nicht EU- Familienmitgliedern.
Ich würde sagen die Form dieser Bescheinigung steht den Ausländerämtern frei, einige stellen wohl eine Daueraufenthaltskarte aus einige nur "irgendeine" Bescheinigung.
Was sagen die Experten? Ist die Daueraufenthaltskarte nur für non EU Familienmitglieder?
2. Warum sollte man sich eine Daueraufenthaltskarte ausstellen lassen?
In der Richtlinie steht unter Allgemeine Bestimmungen bezüglich der Aufenthaltsdokumente, dass "Die Ausübung eines Rechts oder die Erledigung von Verwaltungsformalitäten dürfen unter keinen Umständen vom Besitz einer Anmeldebescheinigung nach Artikel 8, eines Dokuments zur Bescheinigung des Daueraufenthalts, einer Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige, einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte abhängig gemacht werden, wenn das Recht durch ein anderes Beweismittel nachgewiesen werden kann." Was könnte ein anderes Beweismittel sein?
3. Ich habe noch einige persönliche Fragen zum Daueraufenthaltsrecht.
Früher war es ja so, dass die Aufenthaltserlaubnis nach einem Auslandsaufenthalt von länger als 6 Monaten oder bei "bewusster" Ausreise auf Dauer sofort erloschen ist.
Wie ist es nun bei einem Daueraufenthaltsrecht? Man kann sich bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten? Muss / darf / kann man sich in Deutschland abmelden, bevor man das Land z.B. für 1,5 Jahre verlässt?
Was für einen Sinn würde eine Daueraufenthaltskarte (oder Bescheinigung) bei einem EU Bürger, der seine Rente in Deutschland erworben hat machen? Angenommen er würde für länger als 2 Jahre Ausreisen und sein Daueraufenthaltsrecht enden. Könnte er nicht nach einer beliebigen Zeit wegen der Freizügigkeit wieder einreisen und wegen des gesicherten Lebensunterhalts eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Also, braucht man die Bescheinigung zum Daueraufenthalt, um die daraus folgenden Rechte zu haben oder nicht? Warum sollte man sie besser haben? Warum nicht? Warum ist es egal?
Ich hoffe der Text ist nicht zu lang und erwarte eure kompetenten Kommentare.
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