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FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ? (Gelesen: 30.112 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 28.04.2007 um 10:32:25
 
Hi Germano,

bitte keinen neuen thread aufmachen. Ich hab das mal an den alten
angehängt.
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Tippi
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Antwort #61 - 28.04.2007 um 11:01:40
 
Richtlinie 2004/38


Zitat:
Artikel 19
Dokument für Unionsbürger zur Bescheinigung des Daueraufenthalts
(1) Auf Antrag stellen die Mitgliedstaaten den zum Daueraufenthalt berechtigten Unionsbürgern
nach Überprüfung der Dauer ihres Aufenthalts ein Dokument zur Bescheinigung ihres
Daueraufenthalts aus.
(2) Das Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts wird so bald wie möglich ausgestellt


... stellen e i n Dokument ...   aus.

Vielleicht ist es bei deiner ABH so, dass dieses eine Dokument eben "nur" die FZB ist.
Ein Rechtsanspruch, dass es die Daueraufenthaltskarte sein muss, (auch wenn sie dafür vorgesehen ist) ist vielleicht nicht gegeben.  Weitergrübel....

Sorry Germano, wollte keinen falschen Hoffnungen in dir wecken.

Tippi
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Germano
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Antwort #62 - 28.04.2007 um 11:42:45
 
Tippi schrieb am 28.04.2007 um 11:01:40:
Richtlinie 2004/38



... stellen e i n Dokument ...   aus.

Vielleicht ist es bei deiner ABH so, dass dieses eine Dokument eben "nur" die FZB ist.
Ein Rechtsanspruch, dass es die Daueraufenthaltskarte sein muss, (auch wenn sie dafür vorgesehen ist) ist vielleicht nicht gegeben.  Weitergrübel....

Sorry Germano, wollte keinen falschen Hoffnungen in dir wecken.

Tippi


Vielen Dank für Deine Mühe @Tippi. Ich habe mir ein nettes Dokument erhofft, den ich auch bei Bedarf vorzeigen kann. Das ist richtig ...  Traurig
Diesen Wisch da, schäme ich mich ihn überhaupt rauszuholen !
Hast Du ein Foto(Datei) kannst hier mal posten, wie diese Daueraufenthaltskarte aussieht bitte?
Darf ich fragen in welcher Stadt Ihr diese Karten EU ausstellt ?
Auf welcher Basis stellt Ihr den das aus dann bei Euch ? Es MUSS doch einheitlich sein, oder ??
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Antwort #63 - 28.04.2007 um 13:05:14
 
Germano schrieb am 28.04.2007 um 11:42:45:
Diesen Wisch da, schäme ich mich ihn überhaupt rauszuholen ! 

Laut lachend Ist aber nicht dein Ernst, oder?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 28.04.2007 um 14:02:11
 
Tippi schrieb am 28.04.2007 um 10:30:19:
Vielleicht haben wir auch nur die alten Vordrucke, die wir aufbrauchen  ironie


Keine Sorge, auch das schon erlebt, in einer deutschen ABH, wenn auch nicht mit dieser Art von Bescheinigung.

Gruß, ULF
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Tippi
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Antwort #65 - 28.04.2007 um 15:15:18
 
@ Germano

also wirklich ....   schämen? wegen der FZB - ohne Worte - du musst die doch sowieso nicht mit dir führen und wo willst du die vorlegen?

Es müsste bundeseinheitlich sein - dafür gibt es diese Vordrucke - die ja zwei Funktionen haben - wie ich bereits schilderte.

Die Daueraufenthaltskarte sieht aus wie die alte EU-Karte - aber mit anderen Inhalten. Das Format und die Farbgebung ist die gleiche.

A B E R      vielleicht haben sich andere ABHs gegen diese Karte und für eine FZB - mit Hinweis auf das Daueraufenthaltsrecht - entschieden.

Es ist vielleicht auch eine Kostenfrage - diese Karten sind wesentlich teurer in der Anschaffung wie normales Papier.

Ich kann dir nur sagen - wir erteilen ohne wenn und aber - und benutzen die neuen Vordrucke.

Ich versuche nach meinem Urlaub eine Karte zu scannen und hier on zu stellen.

Vielleicht gibt es ja auch Meinungen dazu, von anderen Mitarbeitern der ABHs. Wie erteilen die das Daueraufenthaltsrecht.

Schönes Wochenende

Tippi
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Antwort #66 - 30.04.2007 um 09:04:47
 
Hallo, hier nun das Muster der Daueraufenthaltskarte:

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Germano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #67 - 30.04.2007 um 16:30:55
 
Tippi schrieb am 28.04.2007 um 15:15:18:
@ Germano

also wirklich ....   schämen? wegen der FZB - ohne Worte - du musst die doch sowieso nicht mit dir führen und wo willst du die vorlegen?


Hallo Tippi
Also schämen nicht im Zusammenhang des Rechts in dem Sinne, sondern nur wegen der Form der FZB-Blattes und lediglich wie diese aussieht, wie ein nutzloses auf Umweltpapier falsch kopiertes Blatt !!!
Vorzeigen bei Grenzkontrollen, Behörden etc. - nach Bedarf !
Vielen Dank nochmal für Dein Posting des Dokuments. Klasse!
Ich denke  das meine zuständieg ABH auch wegen Kostengründen die nicht anbietet.

Liebe Grüsse
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mulix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #68 - 10.05.2007 um 09:42:33
 
Hallo, ich lese schon einige Zeit hier interessiert mit.

Leider stellen sich mir dennoch einige Fragen, da sehr konträre Aussagen im Forum vorhanden sind.

1. Es wird im Forum Ausgesagt, dass die Daueraufenthaltskarte unbefristet gültig ist.
Anderen Aussagen zufolge ist sie auf 10 Jahre befristet.

In einer (oder der?) EU Richtlinie steht bei der Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU Bürger keine Befristung.
Bei der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen ist von einer Befristung auf 10 Jahre die Rede.

Was trifft nun zu? Ich würde sagen, dass nur die Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines nicht EU Staates befristet ist. Oder?

Weiterhin ist, wie man sehen kann bei EU Bürgern nur die Bescheinigung des Daueraufenthalts aufgeführt. Es steht nicht Daueraufenthaltskarte geschrieben, wie bei den nicht EU- Familienmitgliedern.

Ich würde sagen die Form dieser Bescheinigung steht den Ausländerämtern frei, einige stellen wohl eine Daueraufenthaltskarte aus einige nur "irgendeine" Bescheinigung.

Was sagen die Experten? Ist die Daueraufenthaltskarte nur für non EU Familienmitglieder?

2. Warum sollte man sich eine Daueraufenthaltskarte ausstellen lassen?

In der Richtlinie steht unter Allgemeine Bestimmungen bezüglich der Aufenthaltsdokumente, dass "Die Ausübung eines Rechts oder die Erledigung von Verwaltungsformalitäten dürfen unter keinen Umständen vom
Besitz einer Anmeldebescheinigung nach Artikel 8, eines Dokuments
zur Bescheinigung des Daueraufenthalts, einer Bescheinigung
über die Beantragung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige,
einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte
abhängig gemacht werden, wenn das Recht durch ein
anderes Beweismittel nachgewiesen werden kann."
Was könnte ein anderes Beweismittel sein?

3. Ich habe noch einige persönliche Fragen zum Daueraufenthaltsrecht.

Früher war es ja so, dass die Aufenthaltserlaubnis nach einem Auslandsaufenthalt von länger als 6 Monaten oder bei "bewusster" Ausreise auf Dauer sofort erloschen ist.

Wie ist es nun bei einem Daueraufenthaltsrecht? Man kann sich bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten? Muss / darf / kann man sich in Deutschland abmelden, bevor man das Land z.B. für 1,5 Jahre verlässt?

Was für einen Sinn würde eine Daueraufenthaltskarte (oder Bescheinigung) bei einem EU Bürger, der seine Rente in Deutschland erworben hat machen?
Angenommen er würde für länger als 2 Jahre Ausreisen und sein Daueraufenthaltsrecht enden. Könnte er nicht nach einer beliebigen Zeit wegen der Freizügigkeit wieder einreisen und wegen des gesicherten Lebensunterhalts eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Also, braucht man die Bescheinigung zum Daueraufenthalt, um die daraus folgenden Rechte zu haben oder nicht?
Warum sollte man sie besser haben? Warum nicht? Warum ist es egal?

Ich hoffe der Text ist nicht zu lang und erwarte eure kompetenten Kommentare.
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mulix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #69 - 14.05.2007 um 10:54:26
 
Schade, war wohl doch zu lang. Oder es interessiert sich keiner mehr für das Thema.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #70 - 14.05.2007 um 12:18:03
 
Germano schrieb am 30.04.2007 um 16:30:55:
Also schämen nicht im Zusammenhang des Rechts in dem Sinne, sondern nur wegen der Form der FZB-Blattes und lediglich wie diese aussieht,


Wem gegenüber musst Du dich schämen ?
Also wirklich. Der eine beschwert sich über die Notwendigkeit, der andere doch tatsächlich über das Aussehen.

DC

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Luca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #71 - 06.08.2008 um 00:48:28
 
Hallo Tippi,

ich habe mit Interesse die Beiträge mit Thema Daueraufenthaltskarte gelesen. Demzufolge bin ich gestern beim ABH um diese Aufenthaltskarte zu beantragen. Mir wurde gesagt das ich nicht berechtigt bin.

Ich bin seit April 2008 in Deutschland, habe mein Studium abgeschlossen und Promoviere zur Zeit. Ich bin rumänische Staatsbürgerin.

Mir wurde gesagt das Zweck der Aufenthalt ist Studium, Rumänien ist seit zwei Jahre EU-Mitglied und demzufolge qualifiziere ich mich nicht für die Daueraufenthaltskarte gemäß §4a FreizügG/EU. Wenn ich eine Arbeitsberechtigung brauche dann soll ich mich an der Arbeitagentur wenden.

ich war auch bei der Arbeitagentur, dort wurde mir gesagt das ich erstmal eine Aufenthaltskarte brauche um eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung zu bekommen und das ich berechtigt bin für eine Daueraufenthaltskarte da ich mich länger als fünf Jahre in Deutschland aufenthalte.

Was soll ich tun?
Auf Deine Antwort würde ich mich freuen!

Luca
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Antwort #72 - 06.08.2008 um 07:55:36
 
Luca schrieb am 06.08.2008 um 00:48:28:
Was soll ich tun?

Nicht dreimal dieselbe Frage in unterschiedlichen Threads stellen?
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Antwort #73 - 13.08.2008 um 20:08:19
 
"...ein paar Beispiele nennen von Vorteilen von freizügigen EU-Bürgern gegenüber einem duetschen Staatsbürger ?"...

Die wuerden mich auch interessieren..!
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Antwort #74 - 13.08.2008 um 20:14:06
 
Monita schrieb am 13.08.2008 um 20:08:19:
Die wuerden mich auch interessieren..! 

Deswegen musst du aber nicht unbedingt tote Pferde reiten oder?

Such mal nach "Inländerdiskriminierung". Oder lies ein wenig in EU- und Schengenrecht. Grundsätzlich halt Freizügigkeit et al.

Da du derzeit nicht mit deinem Freund verheiratet bist, bleibt dir noch genügend Zeit darüber mehr zu lernen. EU-Kekse gibt's nämlich nur für FamAng und nicht Verlobte etc.
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