Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ? (Gelesen: 30.116 mal)
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
04.04.2007 um 13:00:37
 
Hallo Leute

Brauche Eure Hilfe in einer delikaten Angelegenheit !
Bin rumänischer Staatsbürger(noch) und besitzte seit 2002 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit desgleichen Arbeitserlaubnis.
Mein Pass ist jetzt abgelaufen und habe mir bei den rumänischen Behörden einen neuen ausstellen lassen. Nun wollte ich zur Ausländerbehörde um mein Aufenthaltstitel im neuen Pass umschreiben zu lassen. Darauf wurde mir dort gesagt dass das nicht mehr gemacht wird da RUMÄNIEN der EU beigetreten ist.
Ich bekomme nur ein DIN A4 Blatt ausgestellt die FREIZÜGIGKEITSBESCHEINIGUNG  heisst - separat vom Pass!!!  Schockiert/Erstaunt

Meine Frage jetzt :
Ich wohne seit 1990 in Deutschland, habe hier Schule-ABI und UNI absolviert und arbeite seit 10 Jahren und bin vollkommen integriert und habe für meine Unbefristes Aufenthaltstitel viel kämpfen müssen und musste viele Gesetzte erfüllen und hänge sehr daran-das gab mir viel Sicherheit vor allem Dingen als ich im Ausland verreiste und nach Deutschland an der Grenze wieder eingereist bin. Was passiert wenn man dieses blöde Blatt einfach auf Reisen verliert ?
Wie unterscheide ich mich jetzt von einem anderen Rumänen z.B. der hier nur auf Besuch ist und kein Bezug zu Deutschland hat zu mir der hier quasi dazugehört?
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit ein Aufenthaltstitel (Niederlassungerlaubnis) oder Ähnliches  zu erwirken ?

vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe und Kompetente Auskunft
Germano
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #1 - 04.04.2007 um 13:04:05
 
Eine Freizügigkeitsbescheinigung ist besser als eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (die heisst jetzt übrigens Niederlassungserlaubnis).

Du bistjetzt vollwertiger EU Bürger Smiley

Glückwunsch,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #2 - 04.04.2007 um 13:14:52
 
Zitat:
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit ein Aufenthaltstitel (Niederlassungerlaubnis) oder Ähnliches  zu erwirken

Ich mach's mal bildlich:
Jemand hat dir 2 kg Blei weggenommen und dir 1 kg Gold dafür gegeben und du beschwerst dich, weil 1kg ja viel weniger ist als 2kg ...

Mit anderen Worten: Freue dich und tanze!

BTW, im Zweifel lass dich einbürgern, da du ja neuerdings Rumäne bleiben darfst (wenn du das denn willst)
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #3 - 04.04.2007 um 13:18:01
 
Hallo @maki

Vielen Dank für Deine Antwort erstmal.
Mir ist das nicht so geheuer. Dieses Blatt (Freizüg.besch.) ist einfach nur ein Wisch !!
Wie sieht es aus mit den Rechten was man mit den Jahren hier erlangt als Ansesiger wie ich, dass hat nicht jeder normale EU Bürger der nach Deutschland kommt(z.B. Pole, Slovake oder Rumäne)
Wie unterscheide ich mich dann von denen die nicht hier gewohnt hatten und wie beweise ich das überhaupt ? Das habe ich früher durch meinen Aufenthaltstitel gemacht ...  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #4 - 04.04.2007 um 13:21:28
 
@INGE, will mich keinesfalls beschweren, ich verstehe es nur nicht so ganz - ich finde da muss man eine Differenzierung machen zw. denen die hier Rechte erkämpft haben und  integriert sind und die die auf Besuch sind einfach, oder ? - WO IST DIESER UNTERSCHIED ? Kriegt auch ein Tourist aus Rumänien nur weil er jetzt EU Bürger ist, eine Freizügigkeitsbesch. z.B. oder kann einfach mein Nachbar werden  ?? Das bezweifele ich - und deshalb meine Frage : WIE UNTERSCHEIDET MAN DAS ???
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #5 - 04.04.2007 um 13:23:50
 
Zitat:
Mir ist das nicht so geheuer. Dieses Blatt (Freizüg.besch.) ist einfach nur ein Wisch !!

Richtig, und dieser "Wisch" ist sogar überflüssig, er gibt dir keine Rechte die du nicht schon hast, deswegen heisst es auch "..bescheinigung" und nicht "...erlaubnis".

Du bist jetzt besser gestellt als alle nicht Freizügigkeitsberechtigten Neu-EUler(Rumänen, Bulgaren, Tschechen, etc.), d.h. du stehst jetzt auf einer Stufe mit zB. Franzosen, Italienern, Spaniern, etc. pp.

Das ist ne gute Sache, kein Grund dem ablehnend gegenüberzustehen, musst dich aber anscheinend erstmal daran gewöhnen Zwinkernd

Freizügigkeit ist gut, sehr gut sogar, das ist das höchste aller Güter für EUler, insbesondere für Neu-Euler Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #6 - 04.04.2007 um 13:25:17
 
Zitat:
Kriegt auch ein Tourist aus Rumänien nur weil er jetzt EU Bürger ist, eine Freizügigkeitsbesch.

Nein, dafür muss er mindestens ein Jahr hier gearbeitet haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #7 - 04.04.2007 um 13:27:21
 
Zitat:
Kreigt auch ein Turist aus Rumänien nur weil er jetzt EU Bürger ist

Grundsätzlich ... ja!
Es gibt keine Unterschiede.

Na ja, bis auf einen:
Die VOLLE Freizügigkeit geniessen EU-Bürger aus den Beitrittsländern noch nicht, sie brauchen nämlich immer noch eine Arbeitserlaubnis und die kriegt man nicht so einfach. Sie dürfen allerdings hier studieren, sich selbständig machen, etc, OHNE eine Erlaubnis zu brauchen. Ja, so ist die EU!

Wer allerdings (wie du!) mind. 12 Monate hier in D erlaubt gearbeitet hat, bekommt die volle Freizügigkeit! Und da ist es dann egal, ob einer schon seit 30 Jahren hier ist, oder erst seit 13 Monaten.

Kann dir doch egal sein, welchen Vorteil andere haben, solange du selbst die gleichen Vorteile hast!
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #8 - 04.04.2007 um 13:33:41
 
inge schrieb am 04.04.2007 um 13:14:52:
BTW, im Zweifel lass dich einbürgern, da du ja neuerdings Rumäne bleiben darfst (wenn du das denn willst)


Das mit dem Einbürgern ist eine gute Sache, habe ich auch dran gedacht und es wäre auch langsam Zeit das ich das mache.
Mein Problem ist, dass ich seit 4 Monaten Arbeitslos geworden bin und man für die Einbürgerung doch die letzten Lohnabrechnungen vorzeigen muss, oder ?? Und wenn man keine Arbeit hat nicht eingebürgert werden kann - stimmt das ? Was wisst Ihr, was sagt das GESETZT ?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #9 - 04.04.2007 um 13:41:10
 
Ich denke du solltest einen neuen Thread im Einbürgerungsforum beginnen Zwinkernd

Mit allen relevanten Infos natürlich, zB. woher du jetzt Geld beziehst (ALG1, ALG2, etc.) usw.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #10 - 04.04.2007 um 13:41:59
 
Da fragst du am besten im Forum "Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht" Zwinkernd

Aber:
(einfach mal oben auf "Einbürgerung" klicken und dann "Anspruchseinbürgerung")
Zitat:
Sicherung des Lebensunterhaltes ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II  (Ausnahme: Der Antragsteller hat den Bezug der öffentlichen Mittel nicht zu vertreten [z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit --> Bemühungen, Nachweise!], der Antragsteller hat das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet)

Ist also nicht SOO schlimm. ALG ist grundsätzlich schon mal nicht so tragisch (ist ja ne Versicherungsleistung und kein "Almosen") und ALG2 kann (!) unproblematisch sein.

Details kannst du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/10stag.htm

NACHTRAG:
Du solltest allerdings wissen, dass voll freizügige EU-Bürger (so wie du jetzt einer bist) in TEILBEREICHEN sogar Vorteile gegenüber Deutschen haben. Wenn es dir also "nur" um den maximalmöglichen Vorteil geht, kann (!) eine Einbürgerung sogar Nachteile bringen. Das Ganze nennt man dann "Inländerdiskriminierung" und mitunter ist das gar nicht so toll ...

NACHTRAG2:
Um im Bild zu bleiben:
Jemand hat dir 2 kg Blei weggenommen und 1 kg Gold gegegeben. Die die vorher gar nichts hatten, haben 0.9 kg Gold bekommen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #11 - 04.04.2007 um 14:40:49
 
Vielen Dank an alle für Eure Antworten meine Situation zu verstehen !

@Inge, bezüglich deinem 1. NACHTRAG -  kannst Du mir ein paar Beispiele nennen von Vorteilen von freizügigen EU-Bürgern gegenüber einem duetschen Staatsbürger  hä? ?  Und wieso ist ein deutscher Staats- und EU-Bürger NICHT freizügig ist ???
Das ist mir ganz neu ...  Lippen versiegelt

Dein Beispiel mit dem Blei ist Spitze *respekt* !  Zunge
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
esp
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #12 - 04.04.2007 um 17:20:02
 
Hi,
ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber steht auf Deiner Bescheinigung (unten)
Zitat:
Der Inhaber / die Inhaberin dieser Bescheinigung benötigt zur Aufnahme einer
unselbständigen, arbeitsgenehmigungspflichtigen Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis-
oder Arbeitsberechtigung-EU.
?
Ggfs. musst Du Dir diese Berechtigung beim Arbeitsamt holen.
Gruesse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #13 - 04.04.2007 um 17:31:17
 
Hallo esp,

Falls das AufenthG einen besseren Status vermittelt (NE bedeutet Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit), würde es angewendet werden anstatt dem Freizügigkeitsgesetz.

Deswegen bin ich überzeugt das Germano voll Freizügigkeitsberechtigt ist Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GU
Antwort #14 - 04.04.2007 um 17:57:13
 
Zitat:
Kriegt auch ein Tourist aus Rumänien nur weil er jetzt EU Bürger ist, eine Freizügigkeitsbesch.



maki schrieb am 04.04.2007 um 13:25:17:
Nein, dafür muss er mindestens ein Jahr hier gearbeitet haben. 


Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Maki, da hast Du Dich wohl verlesen. Berichtige mal bitte. Smiley


J.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema