Germano, ich weiss nicht, was Du da zitiert hast, aber dies ist der §2, Abs. 5 des FreizG/EU:
Zitat:(5) Unionsbürger, ihre Ehegatten oder Lebenspartner und ihre unterhaltsberechtigten Kinder, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Für Kinder unter 16 Jahren gilt dies nur, wenn ein Erziehungsberechtigter sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
Es geht darum, dass man mehr als 5 Jahre in DE ist. Ich hab das auch nicht extra beantragt, aber als ich mir meine
FZB ausstellen lassen wollte, sagte mir die
ABH, dass ich jetzt, da ich über 5 Jahre in Deutschland bin, dem Daueraufenthaltsrecht unterliege (siehe obiges Zitat). Wenn Du das der
ABH sagst, dass Du über 5 Jahre in Deutschland bist, wird Dir dieser §2 Abs. 5 auch in der
FZB angegeben.
Tippi, was hat es mit dieser Daueraufenthaltskarte an sich? Ist das auch ein Extra Stück Papier, oder wird das in den Pass geklebt? Müsste ich sowas auch beantragen oder reicht meine genannte
FZB, wo das Daueraufenthaltsrecht angegeben ist?
PFlash