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Geplante Änderungen für Wissenschaftler (Gelesen: 5.313 mal)
andrej
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Geplante Änderungen für Wissenschaftler
02.04.2007 um 11:43:59
 
Ich kann nicht verstehen, wieso die Medien nur die Problematik Bleiberecht und Ehegattennachzug hochreden. Als ich die neuen Regelungen für Wissenschaftler gelesen habe, standen mir die Haare zu Berge! Wissenschaftler werden in die Sklaverei zu ihren Laborleitern und Lehrstuhlinhabern geschickt, und darüber wird kein Wort gesprochen.

Abgesehen von §§38a,b und c und §20, die nur Bürokratie bedeuten und die wissenschaftliche Kooperation nur stören werden, wird §52 Abs. 4 eingefügt, der lautet:

(4) Eine nach § 20 erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden,
wenn
1. die Forschungseinrichtung, mit welcher der Ausländer eine Aufnahmevereinbarung abgeschlossen hat, ihre Anerkennung verliert, sofern
er an einer Handlung beteiligt war, die zum Verlust der
Anerkennung geführt hat,
2. der Ausländer bei der Forschungseinrichtung keine Forschung mehr
betreibt oder betreiben darf oder
3. der Ausländer nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen
ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 erteilt werden könnte
oder
eine Aufnahmevereinbarung mit ihm abgeschlossen werden dürfte.

In der Praxis wird es dazu führen, dass der Gastgeber eines Wissenschaftlers, der seine Forschung abweichend von den Wünschen des Gastgebers gestaltet (und eine solche Freiheit ist eigentlich Voraussetzung, schliesslich sind Universitäten keine Behörden!), die Aufnahmevereinbarung aufheben kann oder den Wissenschaftler freistellen kann, so dass die Situation des §52 Abs. 3 oder Abs. 2 entsteht. D.h.: wer nicht nach der des eingeladenen Instituts Pfeife tanzt, kann leicht rausgeworfen werden. Tut mir leid, aber so wird Deutschland nur für "Forschungssoldaten", aber nicht für eigentliche Wissenschaftler attraktiv, denn für die letzteren ist keine ausreichende Forschungsfreiheit gegeben.
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inge
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Antwort #1 - 02.04.2007 um 12:06:11
 
Zitat:
schliesslich sind Universitäten keine Behörden

Die Unis finanzieren sich also seit neuestem selbst?

Ich denke doch mal, dass hier das Innenverhältnis Forschungseinrichtung <-> Forscher betroffen ist. Durchaus möglich, dass man gekickt wird, wenn man nicht das tut, was VORHER vereinbart war, aber das ist im ganzen AufenthG auch nicht anders.
- eigenständiger Aufenthalt nach 2 Jahren Ehe
- AE nach 18 ist anfangs an eine bestimmte Firma gebunden
- AE nach 21 nur wenn man auch tatsächlich selbstständig ist und keine Leistungen kassiert.

Was wäre denn die Alternative?
Außerdem - wenn man tatsächlich rausfliegt - kann man sich doch eine andere Forschungseinrichtung suchen. Steht nicht geschrieben, dass ein Wechsel der Forschungseinrichtung ausgeschlossen ist. Also kann eine AE offensichtlich auch wieder im Inland beantragt werden.
Findet man KEINE Forschungseinrichtung, die einen haben will, ist man irgendwie auch nicht mehr wirklich "Forscher", oder?

Im übrigen verstehe ich nicht, was 38a mit Forschung zu tun hat (Umsetzung von RL 2004/38/EG) und b und c kann ich im Entwurf überhaupt nicht finden ... ?
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andrej
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Antwort #2 - 02.04.2007 um 17:11:52
 
inge schrieb am 02.04.2007 um 12:06:11:
Die Unis finanzieren sich also seit neuestem selbst?


Ich habe nicht die Finanzierung, sondern Organisation gemeint.
Wissenschaftler sind keine Sachbearbeiter.

inge schrieb am 02.04.2007 um 12:06:11:
aber das ist im ganzen AufenthG auch nicht anders.


Verstehe. Die anderen Arbeitnehmergruppen haben es nicht einfach, also machen wir es den Wissenschaftlern genau so schwer.

inge schrieb am 02.04.2007 um 12:06:11:
Außerdem - wenn man tatsächlich rausfliegt - kann man sich doch eine andere Forschungseinrichtung suchen.


Genau. Und das wird man möglichst von Anfang an tun. Also in einem anderen Land, nicht in Deutschland.

Ausserdem, Inge: Würden Sie eine Stelle annehmen, wenn Sie von Anfang an wüßten, dass Sie beim ersten Konflikt mit dem Boss höchstwahrscheinlich rausfliegen und dann ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und ohne Arbeitslosengeld da stehen? Oder würden Sie weiter woanders suchen?

inge schrieb am 02.04.2007 um 12:06:11:
Findet man KEINE Forschungseinrichtung, die einen haben will, ist man irgendwie auch nicht mehr wirklich "Forscher", oder?


Diese Logik gilt etwa für Bäcker, aber nicht für Forscher. Man wird dann halt eine Forschungseinrichtung finden, aber nicht in Deutschland. Ganz im Sinne des immer wieder propagierten Wettbewerbs um die besten Köpfe, nicht wahr?

inge schrieb am 02.04.2007 um 12:06:11:
Im übrigen verstehe ich nicht, was 38a mit Forschung zu tun hat (Umsetzung von RL 2004/38/EG) und b und c kann ich im Entwurf überhaupt nicht finden ... ?


Ich meinte die AufenthV, §38
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inge
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Antwort #3 - 02.04.2007 um 17:18:08
 
Zitat:
also machen wir es den Wissenschaftlern genau so schwer.

Nö. Aber wie bei jedem Ausländer, muss (zumindest zu Beginn) ein GRUND für das Hiersein vorhanden sein.

Zitat:
Diese Logik gilt etwa für Bäcker, aber nicht für Forscher

Warum?
Wenn ein Forscher nirgendwo "beschäftigt" ist, unterscheidet er sich nicht von einem unbeschäftigten Bäcker. Bessere Ausbildung vielleicht, aber das war's auch schon.

Zitat:
Also in einem anderen Land, nicht in Deutschland

D.h. wenn ich als "Forscher" nach Frankreich gehe, meine Forschungseinrichtung mich rausschmeißt, darf ich trotzdem solange ich will in Frankreich bleiben? Das ist dann natürlich ein Vorteil.
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andrej
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Antwort #4 - 02.04.2007 um 18:53:16
 
Ok, wenn Sie keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Bäcker und Forscher sehen, brauchen wir miteinander nicht weiter zu diskutieren.
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Antwort #5 - 03.04.2007 um 00:15:57
 
@andrej
Das Gesetz ist erstmal nur ein Entwurf, Änderungen sind möglich.

Mich würde diesbezüglich mehr und zum besseren Verständnis die amtliche Begründung für den §§ interessieren und -- später -- wie dies in den Verwaltungsvorschriften genau geregelt wird.

Allgemein braucht man auch Vorschriften um eine AE widerrufen zu können,
im Bereich der Forschung kennen wir ja auch andere Grenzen und Werte als andere Staaten,
sage nur Genforschung, Klonen viele Staaten sind hier  sagen wir mal relaxter, andere noch konservativer.
Ob man nach § 20 zum "Sklaven" der Uni etc. wird mag ich nicht beurteilen, wer darf auf welcher Basis entscheiden das jemand nicht mehr forschen darf? Sicherlich auch eine Entscheidung die rechtsmittelfähig  bzw, rechtlich überprüfbar ist.


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Mikael321
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Antwort #6 - 05.04.2007 um 07:21:54
 
inge schrieb am 02.04.2007 um 17:18:08:
Nö. Aber wie bei jedem Ausländer, muss (zumindest zu Beginn) ein GRUND für das Hiersein vorhanden sein.

Das wird bei einigen, ja weidlich ausgelegt. Ein ehemaliger Arbeitskollege meiner Frau (Kasache und Herzchirurg) ist 2002 nach D. gekommen. Zur Forschung. AE für 1 Jahr. Die Forschung, ging aber nur über 3 Monate, dann wurde er nur noch als Chirurg benötigt. Seitdem "forscht" er jetzt schon im 5 Jahr. Und wird von einem Prof zum nächsten weitergereicht. Immer AE für 1 Jahr. Und die Forschung geht immer schön weiter. Man hält ihn immer auf schön in diesem Status. Er kann also IHMO keinen anderen Status erreichen. Beim dem Ärztemangel ist man aber auf ihn angewiesen. Vor einem Jahr, hat man ihn, mit dem Versprechen in den Osten gelockt, das er hier seinen Facharzt machen kann, und auch seine Frau eine Arbeitserlaubnis bekommt. Leider auch wieder nur ein Versprechen ! AE für 1 Jahr, wird aber jetzt mal wieder verlängert. Aber wieder nur, um ein Jahr. Er hat zwar inzwischen die Ausbildung, wie ein Deutscher Arzt, macht die Arbeit wie ein Deutscher Arzt, bekommt aber deutlich weniger Geld, und beschweren ist auch nicht. Zb. über Dienste, die 30 Stunden oder mehr lang sind. Frei nach dem Motto: Sei froh, das du überhaupt hier arbeiten kannst ! Wenn es dir nicht passt, kannst du jederzeit wieder gehen. Wir haben auch von anderen gehört, wo das genauso läuft. Besonders beliebt, ist der Praktikums Arzt. Der arbeitet für 400 EU plus Kost und Logis.  Griesgrämig (nicht zu verwechseln mit AIP ! )


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Antwort #7 - 01.05.2007 um 21:58:32
 
andrej schrieb am 02.04.2007 um 17:11:52:
Ausserdem, Inge: Würden Sie eine Stelle annehmen, wenn Sie von Anfang an wüßten, dass Sie beim ersten Konflikt mit dem Boss höchstwahrscheinlich rausfliegen und dann ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und ohne Arbeitslosengeld da stehen? Oder würden Sie weiter woanders suchen?

Also in diesem Aspekt unterscheiden sich Forschungsstellen nicht von andern. Jeder Arbeitnehmer wird rausgeworfen werden, wenn ein Konflikt hoch genug aufspielt. Das gilt also im Prinzip erst mal für jeden Arbeitsvertrag, es gibt höchstens graduelle Unterschiede.

Problematischer finde ich das folgende: manche Postdocs werden nicht auf einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag angestellt, aber bekommen ein Forschungsstipendium. Vorteil: dazu braucht man keine AE, und es ist frei von Steuern und Sozialabgaben. Nachteil: bei Arbeitsunfällen u.ä. gibt es natürlich auch keine Sozialleistungen. Und nach Vertragsende kein ALG und keine Möglichkeit, eine andere Arbeit zu suchen.
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Antwort #8 - 01.05.2007 um 23:29:09
 
In Italien heißt das:

Fatta la legge, trovato l'inganno.

(Kaum ist ein Gesetz verabschiedet, gibt es schon einen Weg, wie man es umgehen kann.)

Gilt offensichtlich auch in Deutschland.  Zwinkernd
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