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Darf mein Freund mit duldung in sein land reisen (Gelesen: 27.539 mal)
devilgirli18
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27.03.2007 um 13:55:43
 
Hallo an alle !

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Mein freund (aus Afrika Guinea)will seine eltern besuchen hat aber nur eine duldung .
nun habe ich angst wenn er nach Guinea fährt das er da bleiben muss da er nur eine duldung hat.
Ich weiss nicht ob er wieder zurück kommen darf
das macht mir alles wirklich angst. weinend

bitte um hilfe wer darüber bescheid weiss
:
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Antwort #1 - 27.03.2007 um 13:58:26
 
Er darf nicht nur, er soll sogar.
Duldung heisst soviel wie "Geh Nachhause", es ist eine Aussetzung der Abschiebung.

Ausreisen wird er dürfen, zurückkommen aber nicht.
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Antwort #2 - 27.03.2007 um 14:00:43
 
Natürlich kann er mit Duldung in sein Land reisen. Ist sogar ausdrücklich erwünscht. Duldung heißt nämlich "geh nach Hause" ...

Wie schon richtig vermutet, darf er dann natürlich nicht mehr zurück! Wie bereits erwähnt, SOLL er das Land ja eigentlich "freiwillig" verlassen. Die Duldung hat er nur deshalb, weil die ABH ihn aus irgendeinem Grund nicht abschieben kann.

Im übrigen wäre noch interessant, warum er geduldet wird und nicht abgeschoben wird? Kein Pass vorgelegt, Pass aber vorhanden? Ist dann Pass-Unterdrückung und wird bei den ABHs nicht wirklich mit Pluspunkten bewertet.
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Antwort #3 - 27.03.2007 um 15:02:54
 
Dein Freund ist ausreisepflichtig!

Wahrscheinlich nach Deutschland gekommen, weil er in Guinea "angeblich" verfolgt wurde usw.

Und nun will er dort Urlaub machen?

Machst Du Urlaub in einem Land, wo Du mit dem Tod rechnen musst?

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schweitzer
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Antwort #4 - 27.03.2007 um 15:54:06
 
Offtopic,

aber ich muss es loswerden, selbst wenn ich auf dem Schrottplatz lande:

Es ist unerträglich - wenn Du, syria 01, Dich hier ins Forum verirrst, dann nur um unterstellend, unsachlich und beleidigend zu sein. Du gibst nur Mutmaßungen ("Urlaub machen" - vielleicht sind seine Eltern ja auch sehr krank???) von Dir und sagst fast nie was zur Sache - Ach was solls - ich weiß jetzt, dass und für wen mein "Ignorieren-Button" hier im Forum seine Premiere erlebt.

Entschuldigung an die "Gemeinde" hier, aber ich bin echt genervt und jetzt geht es mir besser!

=schweitzer=
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Antwort #5 - 27.03.2007 um 16:00:08
 
schweitzer schrieb am 27.03.2007 um 15:54:06:
Es ist unerträglich 


Hi schweitzer,

ich finde es unerträglich, wenn manche glauben, dass eine Duldung bedeutet, nicht ausreisen zu müssen !

Wie auch immer. Ausreisen muss er. Ausreisen will er. Einreisen wird er nicht mehr können. Dies bedeutet Trennung der Freunde und sicherlich zukünftiges "Drama".


DC
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schweitzer
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Antwort #6 - 27.03.2007 um 16:05:07
 
Hi DC,

das mit der Ausreisepflicht stelle ich ja gar nicht in Frage, aber mich nervt es, wenn jemand nichts zur Sache zu sagen hat und nur unterstellt - nächstes Beispiel der nun von mir ignorierten Person war der "tolle und konstruktive" Beitrag unter "Nichtzahlung von Sozialleistungen trotz Duldung" -

=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.03.2007 um 16:09:46
 
@ schweitzer

das ist unsachlich! das eine Thema hat mit dem anderen nichts zu tun!

Urlaub? Ja, kann auch Krankheit sein. Aber, selbst wenn die Eltern krank sind, ist es doch verwunderlich, dass er jetzt dort hinfahren kann, wenn er damals dort nicht mehr leben konnte.
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Antwort #8 - 27.03.2007 um 16:11:56
 
na Kinners nu vertragt euch mal wieder ... Zwinkernd

Warten wir doch erstmal die weitere Entwicklung ab und lassen Devilgirli18 erstmal etwas Zeit. Die grundsätzliche Problematik dürfte ja jetzt klar sein (wenn einmal ausgereist, dann no-way-back) und ob noch mehr nachkommt ist ja derzeit offen. WARUM augereist wird, ist dabei ja egal.

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Antwort #9 - 27.03.2007 um 16:13:18
 
Stimmt, der Ausreisegrund ist egal!

Hauptsache Ausreisepflicht erfüllt! Cool
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.03.2007 um 17:03:33
 
@ all

Back to topic, bevor wir hier den halben thread
verschrotten  unentschlossen

@ devilgirli18

wenn noch Fragen offen sind, bitte stell die nun
ergänzend. Eigentlich wurde schon alles gesagt.

Sonst wird hier closed.



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Antwort #11 - 29.03.2007 um 02:40:25
 
devilgirli18 schrieb am 27.03.2007 um 13:55:43:
Hallo an alle !

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Mein freund (aus Afrika Guinea)will seine eltern besuchen hat aber nur eine duldung .
:

Möchte mich an den Disskuisonen ´nicht beteilgen,
nur meine  Fragen an devilgirli1

dürfen wir bitte mal den Grund von seinem Antrag ( wahrscheinlich Asyl ) wissen,
wenn er jetzt keine Probleme hat, in seine Heimat zu reisen .....
Warum hat er dieses nicht davor getan, wenn der Grund seines Antrages `` verfallen `` ist !
Im KLAKTEXT...
er schlaucht sich bei uns durch, gibt an, nicht in seine Heimat aus XXxx  Gründen rückreisen zu können, aber bei Problemen betr. Familie geht es .......

- Kopfschütteln-

Liegt ein RICHTIGER GÜLTIGER Paß von ihm bei der ABH vor............???`??

oder hat er keine ``nachweislichen Dokumente``  bei der ABH  ,,,,,,,

Danke dann für die Info von Dir......
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 02.04.2007 um 17:13:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #13 - 03.04.2007 um 13:16:32
 
Er soll bloss nich zurück gehn dann kommt er nich wieder, und so wie ihr anderen hier schreibt könnte man denken daser eine Straftatbegeht weil er mit DUldung hier is. Laut lachend
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Antwort #14 - 03.04.2007 um 13:25:19
 
1. war Devilgirli für 5 Minuten hier um ihre Frage zu stellen und ward seither nicht mehr gesehen ...

2. Begeht er keine Straftat, wenn er hier mit Duldung lebt.
Anders sieht das evtl aus, wenn er zB die Duldung nur hat, weil er seinen Pass versteckt. Oder wenn er ausreist und wieder herkommt.

3. Heißt eine Duldung nunmal, dass jemand ausreisepflichtig ist. Und derjenige kann ja schlecht behaupten nicht zurückkehren zu können und gleichzeitig dorthin und zurück reisen wollen. Liegt also wohl eher ein "will dauerhaft in D bleiben" vor und da kommt es aber gar nicht auf den "Wunsch" des Ausländers an ...
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Antwort #15 - 03.04.2007 um 13:31:56
 
desislava19 schrieb am 03.04.2007 um 13:16:32:
und so wie ihr anderen hier schreibt könnte man denken daser eine Straftatbegeht weil er mit DUldung hier is.


Nein , wer sagt das denn ?

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung wären mir spontan einfallende und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen da ein tatsächliches Abschiebehindernis besteht ..

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 03.04.2007 um 13:45:26
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 13:31:56:

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

...

Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung


@ Ronny: Tut mir leid, aber das kann man, denke ich, so nicht stehen lassen.

Wenn Duldungen wirklich wegen Straftaten erteilt würden, könnten manche Leute ja auf die tollsten Gedanken kommen ... -  Zwinkernd

- Korrekter wäre IMHO zu sagen, dass Duldungen bei Vorliegen eines rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisses erteilt werden und das bei einer nicht unerheblichen Anzahl von erteilten Duldungen mit dem Hintergrund "tatsächliches Abschiebungshindernis" dieses durch den Betreffenden (bewusst) selbst verschuldet bzw. herbeigeführt worden ist.

Und dann:

Ich habe bislang nicht gewusst, dass Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung strafbewährt bzw. eine Straftat ist.  Ein Gesetzesverstoß, okay - aber ist jemand wirklich schon einmal strafrechtlich verfolgt worden wegen unterlassener Mitwirkungspflicht hinsichtlich Passbeschaffung? Wäre so etwas möglich und wie?- Oder haue ich da jetzt Begrifflichkeiten durcheinander?

Eigentlich ist das alles schon OT -aber villeicht kann man das hier doch noch mal im Interesse auch einer größeren Allgemeniheit  mal ganz sauber darstellen.

=schweitzer=
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Antwort #17 - 03.04.2007 um 13:55:22
 
schweitzer schrieb am 03.04.2007 um 13:45:26:
Ich habe bislang nicht gewusst, dass Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung strafbewährt bzw. eine Straftat ist.  Ein Gesetzesverstoß, okay - aber ist jemand wirklich schon einmal strafrechtlich verfolgt worden wegen unterlassener Mitwirkungspflicht hinsichtlich Passbeschaffung? Wäre so etwas möglich und wie?- Oder haue ich da jetzt Begrifflichkeiten durcheinander?

Eigentlich ist das alles schon OT -aber villeicht kann man das hier doch noch mal im Interesse auch einer größeren Allgemeniheit  mal ganz sauber darstellen.

=schweitzer=

Hallo Schweitzer,

Wenn jemand, trotz mehrfacher aktenkundiger Aufforderungen zur Passbeschaffung, nicht nachweist, dass er sich darum kümmert, verfasst die ABH eine Strafanzeige nach § 95 Abs.1 Nr.1 AufenthG und die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann darum. Ist gar nicht so selten.

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Antwort #18 - 03.04.2007 um 14:52:18
 
schweitzer schrieb am 03.04.2007 um 13:45:26:
@ Ronny: Tut mir leid, aber das kann man, denke ich, so nicht stehen lassen. 


Danke Janey Zwinkernd

Hi schweitzer,

doch ich stehe zu der Aussage: ich hatte ja geschrieben

Zitat:
und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen


Duldungsgrund: Tatsächliches Abschiebehindernis

Duldungsursache: Identitätsverschleierung

Straftat: Mittelbare Falschbeurkundung  , ...u.U. s.o. Passunterdrückung

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #19 - 03.04.2007 um 15:13:59
 
"Duldung wegen Straftat" finde ich trotzdem ein bisschen verfänglich aber gut, gut, gebe mich geschlagen!  Zwinkernd

-Finde es aber nicht schlecht, dass es nun noch mal richtig differenziert dargestellt worden ist, und das mit dem § 95 AufenthG war mir wirklich nicht geläufig (steht zu weit hinten im Gesetz ...  hä?)

Hab' also Dank Euch wieder was dazugelernt!

=schweitzer=
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Antwort #20 - 03.04.2007 um 18:07:40
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 13:31:56:


Nein , wer sagt das denn ?

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung wären mir spontan einfallende und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen da ein tatsächliches Abschiebehindernis besteht ..




Seh ich ja auch alles ein, aber das ist ja nicht bei jedem Mensch so der Duldung hat das er falsche angaben macht, Pass "angeblich" weg ist oder sonstiges.

Ich meinte das nur weil hier manche so drmatisierend schreiben  Laut lachend.
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Antwort #21 - 03.04.2007 um 18:18:52
 
devilgirli18 schrieb am 27.03.2007 um 13:55:43:
Darf mein Freund mit duldung in sein land reisen
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Antwort #22 - 04.04.2007 um 12:57:18
 
erstmal hallo an alle und danke das ihr mir geschrieben habt

zu den fakten

Mein freund hat weder ne strafttat begangen und ich finde es eine frechheit wenn mansche scheiben ja er lebt von unsern geldern und so weiter

wenn jemand so gegen ausländer ist sollte er diese beiträge nicht lesen und ignorieren
 

in übrigen haben wir vor zu heiraten ob es noch vorher wird ich hoffe mal sehen

warum er nur ne duldung hat kann ich nett sagen

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Antwort #23 - 04.04.2007 um 13:08:04
 
Zitat:
Mein freund hat weder ne strafttat begangen

Oh, du hast Jura studiert?

-> WENN er einen Pass hat, diesen Pass der ABH aber bislang nicht vorgelegt hat (die wollen den nämlich sehen!), DANN ist das eine Straftat nach dem AufenthG.

-> WENN er keinen Pass hat, kann er nicht ...
- heiraten!
- irgendwo hinreisen und/oder wieder zurückkommen
- auf eine sichere Zukunft hoffen

-> WENN er einen Pass hat und den nicht vorlegt und ihr so "schlau" seid, damit statt zur ABH zum Standesamt zu gehen, dann wird der Standesbeamte den Pass einbehalten und an die ABH weiterleiten. DANN wird er wohl abgeschoben - kostet richtig Geld!

-> WENN ihr noch schlauer seid und nicht zum deutschen Standesamt geht, sondern zum dänischen, DANN wird man dort feststellen, dass er illegal in DK ist (wg. Duldung!) und statt eine Ehe zu vollziehen, wird er dann wohl nach D transferiert und dann von dort aus abgeschoben.

Zitat:
warum er nur ne duldung hat kann ich nett sagen

Mit anderen Worten, du willst ihn zwar heiraten, aber hast null Infos über ihn?
ironie
Klingt wie eine sehr weise Entscheidung!
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Antwort #24 - 04.04.2007 um 13:12:44
 
devilgirli18 schrieb am 04.04.2007 um 12:57:18:
 

in übrigen haben wir vor zu heiraten ob es noch vorher wird ich hoffe mal sehen

mfg devilgirli18


Zum Heiraten braucht Dein Freund auch einen gültigen Pass. Wenn er also bisher nur aus dem Grunde geduldet worden ist, weil ein tatsächliches Abschiebungshindernis wegen Passlosigkeit bestanden hat und jetzt "plötzlich" ein Pass auftaucht, wäre es nicht verwunderlich, wenn sich einige Kritiker und auch die ABH in der einen oder anderen Mutmaßung bestätigt sehen. - Ich will mich aber hier nicht an Mutmaßungen beteiligen.

Nur noch einmal soviel:

Für die Eheschließung ist eine der wichtigsten Bedingungen das Vorhandensein eines gültigen Passes - Im Übrigen kann und wird wohl von Deinem Freund verlangt werden, dass er es nachholt, mit dem erforderlichen Visum einzureisen.  
(ggf. auch nach der Hochzeit, sonst könnte es sein, dass kein Aufenthaltstitel erteilt wird.)

Das hieße so oder so Ausreise - Beantragen eines FZF-Visums und nach Erhalt Wiedereinreise.

Ich will Dich hier nicht belehren, aber Du bzw. Ihr solltet Euch vor Enttäuschungen bewahren.

Mach Dich also im Zweifel lieber noch mal richtig schlau, damit es am Ende keine unliebsamen Überraschungen gibt.

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Antwort #25 - 04.04.2007 um 13:54:57
 
@inge: Toller Beitrag, alles klar beschrieben. Die Logik ist bestechend, machte mir Spaß zu lesen. Zwinkernd
Viele Menschen empfinden es vielleicht gar nicht als eine Straftat, den Pass zu unterdrücken, weil sie ihr Vorgehen als menschlich legitim ansehen. Das kann man im Einzelfall vielleicht auch menschlich nachvollziehen, dennoch gelten die Gesetze.
Jetzt wäre es doch mal an der Zeit, wenn unser 18jähriges Girlie mal ein paar Infos rüberschiebt, man kann doch sonst keine klaren Auskünfte geben.
Ich schließe mich der Aussage an: Wenn ihr heiraten wollt, dann müsstest du schon wissen, in welcher Situation dein Zukünftiger steckt. Vielleicht weiß er es selber nicht?
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Antwort #26 - 04.04.2007 um 14:02:04
 
@ schweitzer

Lob für Deinen Beitrag!

@ Lomes
Er wird sehr sicher wissen, in welcher Situation er steckt, deshalb taucht der Pass auch erst zur Eheschließung auf. Da kann man wetten. 

@devilgirlî18
Du solltest wirklich erstmal mehr über Deinen Freund erfahren, anstatt so Knall auf Fall zu heiraten. Schau Dich im Forum um, was draus werden kann.
UND BEVOR ICH MICH ALLE WIEDER SCHLAGT: Es gibt Ehen zwischen Deutschen und Ausländern, die aus Liebe geschlossen wurden. Aber es gibt dafür auch viele andere Gründe. Und das sollte man vorher mal prüfen...
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Antwort #27 - 05.04.2007 um 08:51:02
 
devilgirli18 schrieb am 04.04.2007 um 12:57:18:
Mein freund hat weder ne strafttat begangen und ich finde es eine frechheit wenn mansche scheiben ja er lebt von unsern geldern und so weiter


ist es nicht frech von ihm seinen Verpflictungen nicht nachzukommen (Ausreise) und dafür zu sorgen, dass es erstmal auch so bleibt ? Von der Sicherstellung des LU für den notwendigen Zeitraum willich hier gar nicht erst reden !  Ärgerlich

Es läßt sich im Leben nichts erzwingen, deshalb ist eine Heirat kein Allheilmittel !


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Antwort #28 - 10.04.2007 um 22:34:50
 
Hallo @ all
ich wollt nur noch sagen ich will ihn nicht heiraten weil er sonst abgeschoben wird sondern weil ich ihn liebe!

ihr denkt ich weiss nicht viel über ihn naja
klar weiss ich nicht warum genau er geduldet ist aber ich weiss das es nicht wegen ner strafttat identitätsverschleierung so ist

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Antwort #29 - 11.04.2007 um 09:58:38
 
Zitat:
klar weiss ich nicht warum genau er geduldet

Unter Umständen wäre es aber sinnvoll, das mal zu klären. Denn der weitere Ablauf hängt ja auch vom Duldungsgrund ab. Insbesondere ist abzuklären, OB er einen gültigen Pass besitzt (und ggfs. bei der ABH vorgelegt hat), denn OHNE Pass geht (wie bereits mehrfach gesagt) nix!
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Antwort #30 - 02.05.2007 um 07:36:41
 
also in 3 wochen fliegt er nach africa und er hat mir gesagt das er wiederkommt kann ich das glauben ??
ich mein ist es möglich beim ausländeramt sogesat ne erlaubnis für das zurückkommen zu bekommen ??

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Antwort #31 - 02.05.2007 um 07:52:57
 
devilgirli18 schrieb am 02.05.2007 um 07:36:41:
also in 3 wochen fliegt er nach africa und er hat mir gesagt das er wiederkommt kann ich das glauben ??
ich mein ist es möglich beim ausländeramt sogesat ne erlaubnis für das zurückkommen zu bekommen ??


Das mit der Erlaubnis vom Ausländeramt gibt es so nicht. Die ABH entscheidet nicht über eine Visavergabe, und ein Visum wäre Voraussetzung für eine (erneute) Einreise, so sie denn legal erfolgen soll.

Wenn die Ausreise jetzt eine freiwillige ist, stehen einer späteren Wiederkehr allerdings weit weniger Hindernisse entgegen als wenn er abgeschoben würde.

Ob er die Bedingungen für eine spätere Wiedereinreise erfüllt, wird dann in einem Visaverfahren zu klären sein. Über die Visaerteilung entscheidet die Deutsche Botschaft in seinem Herkunftsland, allerdings ist die jeweilige ABH am Verfahren beteiligt. Welche Bedingungen konkret zu erfüllen sind, hängt von vielen konkreten Einzelfaktoren ab, u.a. auch davon, welches Visum beantragt wird.

Hier zu versuchen, das umfassend zu erklären, wäre aber viel zu spekulativ.

Nur soviel - freiwillige Ausreise wäre grundsätzlich die erste gute Voraussetzung für eine erfolgreiche, legale Wiedereinreise zu einem späteren Zeitpunkt. Aber ein Visaverfahren dauert immer seine Zeit ...


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Antwort #32 - 02.05.2007 um 08:07:43
 
devilgirli18 schrieb am 02.05.2007 um 07:36:41:
also in 3 wochen fliegt er nach africa und er hat mir gesagt das er wiederkommt kann ich das glauben ??
ich mein ist es möglich beim ausländeramt sogesat ne erlaubnis für das zurückkommen zu bekommen ??


Hm, hat er einfach mal so gesagt, ja?

Das Ausländeramt kann und wird ihm nichts ausstellen, womit er dann wiedereinreisen könnte. Das geht wie von Schweitzer geschrieben, dann auf dem Visa-Wege.

Ich finde es etwas seltsam, wenn er nun in 3 Wochen ausreist (Abschiebungstermin? Freiwillige Ausreise?) und wiederkommen will, dass du da nicht informiert bist, wie er (ihr?) das plant.

Visum zur Eheschließung? Eheschließung dort? Da solltet ihr das aber schon hier planen.

Wenn das alle Infos sind, die du so hast.... bissel wenig.

Ehrlich: Ich glaube nicht, dass er auf legalem Wege bald wieder einreisen kann und dir auch ziemlich wenig oder nur irgendwelchen Schmu erzählt.
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Antwort #33 - 02.05.2007 um 08:31:00
 
also ich weiss das er freiwillig ausreist !

ich habe ihn gesagt das ich mich erkundigt habe und das er wenn er ne duldung hat und in sein land reist nicht wieder so schnell und einfach nach deutschland kommen kann
und das ich davor anst habe das er da bleiben muss nicht zurückkommen darf aber was soll ich machen er sagt immer nur ich komme zurück ich würde ihn gerne glauben aber wie wenn ich von vielen höre und auch selber lese das es nicht geht

ich würde auch nach africa auswandern!

ich habe hölliche angst

wie lange dauert sowas mit dem visum verfahren??







danke für eure hilfe
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Antwort #34 - 02.05.2007 um 08:40:50
 
Zitat:
er sagt immer nur ich komme zurück

Dummerweise weißt du recht wenig über die Umstände seiner Duldung, etc.

Wenn er sagt "Ich komme wieder", muss das nicht unbedingt heißen, dass er vorhat, einen legalen Weg zu gehen. MW ist es nicht unüblich für solche Aktionen mal kurz den Pass eines "Freundes" zu benutzen, in dem dann natürlich eine gütlige AE/NE kleben muss. Wenn er dabei nicht erwischt wird, kommt er natürlich wieder. Legal ist natürlich was anderes ...
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Antwort #35 - 02.05.2007 um 08:42:37
 
Also, das mit der freiwilligen Ausreise klingt schon mal gut!

Wie lange ein mögliches Visaverfahren dauern wird, wird Dir hier und zum jetzigen Zeitpunkt keiner wirklich beantworten können, devilgirlie. Was für ein Visum soll es denn sein? Ein Touristenvuisum, eins zum Zwecke der Eheschließung ...  - eventuell ein FzF-Visum, wenn Du "kurzzeitig" zur Eheschließung nach Afrika "auswanderst"?

Ich denke ein wenig wie Zkai - Du scheinst mir ziemlich wenig über den jungen Mann zu wissen.  - Wenn er jetzt freiwillig ausreist, musst Du grundsätzlich keine "höllische Angst" haben - wovor denn? Er kann dann grundsätzlich wiederkommen - die Voraussetzungen dafür zu schaffen, liegt aber primär in seiner Hand, nicht in Deiner.

Frage Dich bitte noch einmal ernsthaft: Was weißt Du von ihm, wie genau kennst Du ihn - weißt Du wirklich genug über die Lebensgewohnheiten Wertevorstellungen und Traditionen in seinem Herkunftsland, um ernsthaft über Auswandern nachzudenken - hast Du die wichtigsten Konsequenzen, die daraus erwachsen können, schon mal zu sammeln und zu hinterfragen versucht?

Jemandem helfen wollen ist gut, aber es muss auch wirklich nützen und auch dem, der hilft, sein Leben lassen - sonst "hilft" erwomöglich nur ein einziges mal ...

Ich will Dir nicht mehr Angst machen und Dich nicht mehr verunsichern als nötig - ich habe auch nicht per se Vorurteile gegen Menschen aus anderen Ländern (bin selbst mit einer Frau aus einem anderen Land verheiratet) - ich arbeite täglich mit solchen Menschen! Aber ich habe daraus auch Erfahrungen gewonnen und viel erlebt, was ich Dir ersparen möchte.

Also denk einmal ganz ruhig über alles nach, und denk auch dran - nicht Du, sondern ER ist primär am Zuge!

Einen freundlichen Grüß für Dich  -

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Antwort #36 - 02.05.2007 um 09:10:40
 
ich muss zugeben das ich nicht viel über seine duldung grund ect weiss aber ich weiss wie er als mensch ist und das ist auch das was ich an ihn liebe ich weiss wie sein leben in africa war und kenne auch ein teil seiner familie
ich weiss das ich mit ihm mein leben verbringen will auch wenn manche denken ich bin jung und habe noch zeit

ich habe mich über sein land informiert und wüste das wenn ich auswandern würde und  es nicht so sein sollte wie ich will ich jederzeit zurück kommen könnte

naja ich werde heut noch mal mit ihm reden und euch vielleicht morgen mehr über den grund seiner duldung erzählen können und wie er sich so sicher sein kann das er zurückkommt

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Antwort #37 - 03.05.2007 um 13:41:59
 
Hi Teufelin, wenn du auswandern würdest, hättet ihr ja ein großes (rechtliches) Problem weniger. Schlage ihm doch mal ernsthaft vor, dass du gerne mit ihm in Afrika als seine Ehefrau leben würdest. Das wäre auch gleich ein Test, ob es ihm um dich oder den Aufenthalt in Deutschland geht. Vermutlich um beides mehr der weniger.
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Antwort #38 - 14.05.2007 um 00:36:18
 
ich danke euch allen nochmal

leider habe ich die liebe meines lebens verloren weil er gestern nach london gefahren ist und von da aus nach africa fährt und ich nicht weiss ob ich ihn jemals wiedersehen werde

jedoch frag ich mich eins mit duldung dürfte er doch eigendlich nicht nach london reisen??
oder liege ich da falsch??

würde mich wiedermal über eine antwort freuen

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Antwort #39 - 14.05.2007 um 00:46:22
 
devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 00:36:18:
leider habe ich die liebe meines lebens verloren 

Unsinn! Du hast dein Leben doch noch vor dir!

devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 00:36:18:
mit duldung dürfte er doch eigendlich nicht nach london reisen?

Doch! Er ist mit Duldung sogar zur Ausreise verpflichtet. Mit Verlassen der Bundesrepublik erlischt die Duldung. Woher weißt du, dass er nach London gereist und dort tatsächlich angekommen ist?
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Antwort #40 - 14.05.2007 um 00:54:30
 
er war schonmal in london und ist von london auch wieder nach berlin gekommen und jetzt will er von london direkt in seine heimat africa (guinea)

geht eigendlich nicht wenn er ne duldung hat oder?
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Antwort #41 - 14.05.2007 um 01:05:01
 
Geht doch. Er war ausreisepflichtig und ist dieser Verpflichtung nachgekommen, indem er über London nach Guinea reist. Damit ist die Duldung erloschen. Sollte er früher bei gleicher Faktenlage wieder nach Berlin gekommen sein, war das illegal.
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Antwort #42 - 14.05.2007 um 06:52:31
 
und jetzt kann er von guinea nicht mehr nach deutschland???

aber das hätten die doch am flughafen mitbekommen müssen das er illegal wieder nach berlin versucht zu kommen
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Antwort #43 - 14.05.2007 um 07:30:35
 
devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 06:52:31:
und jetzt kann er von guinea nicht mehr nach deutschland??? 


er war ausreisepflichtig, kennst Du die Bedeutung dieses Wortes ?

devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 00:54:30:
er war schonmal in london und ist von london auch wieder nach berlin gekommen und jetzt will er von london direkt in seine heimat africa (guinea)

geht eigendlich nicht wenn er ne duldung hat oder? 


Sicher geht das nicht mit einer Duldung. Er wird einen Pass haben !
Überleg doch mal. Hatte er vor der illegalen Einreise in D damals eine Duldung, die es nur in D gibt ? Ist eine Duldung ein Reisedokument, der es ermöglicht Grenzen zu überschreiten ? Wenn dem so wäre, dann hätte D ihn doch längst in seine Heimat
abgeschoben !

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Antwort #44 - 14.05.2007 um 08:24:46
 
devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 00:54:30:
er war schonmal in london und ist von london auch wieder nach berlin gekommen und jetzt will er von london direkt in seine heimat africa (guinea)

geht eigendlich nicht wenn er ne duldung hat oder?


Legal war das mit der Wiedereinreise von London sicher nicht.

Find ich ansonsten weiterhin komisch die Geschichte.

Hast du Tickets gesehen, dass er unmittelbar von London aus weitergeflogen wollte? Andere Beweise? Glaubhafter Anruf aus Guinea vom Flughafen oder sowas?

Hat er von der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen? Das ist ein Nachweis, das er tatsächlich ausgereist ist und muß diesen durch die Bundespolizei abstempeln lassen.

Sollte er tatsächlich bis nach Guinea gereist sein und somit seiner Ausreiseverpflichtung nachgekommen sein, könnte er natürlich ein Einreisevisum (Besuch, Studium etc.) für Deutschland beantragen. Das er darauf so gut wie keine Chance (aufgrund der Vorgeschichte) hat, dürfte allerdings klar sein.
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Antwort #45 - 14.05.2007 um 10:41:36
 
ich weiss auch nicht mehr was ich dazu sagen soll ich gleube momentan das er mir nicht alles erzählt hat weil wenn er nach london gefogen ist und wieder nach berlin kamm müsste er doch einen pass haben ansonsten würde er nicht nach d zurück dürfen.

ich werde mich mal mit sein kumpel unterhalten mal sehen was ich da so rausbekomme

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Antwort #46 - 14.05.2007 um 17:02:00
 
Er wird sicherlich bei der Einreise nach London kontrolliert worden sein. Wird er nur die Duldung gehabt haben, hätte er Probleme bekommen.
Ich vermute mal, dass er entweder einen britischen Aufenthaltstitel oder den Pass einer anderen Person mit einem britischen AE-Titel hatte.

Wenn er damals von London kommend nach Deutschland einreiste, kann dies nicht anders gewesen sein, weil er über eine Schengen Außengrenze kam und somit die Kontrolle Pflicht war.

Hier geht irgendein Beschiss über die Bühne - nur welcher ?

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Antwort #47 - 14.05.2007 um 17:12:26
 
Wobei sich die Rückkehrgeschichte danach anhörte,
als sei London nur zwecks Transit angeflogen worden.
Ich denke, dass das ohne Titel möglich ist.
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Antwort #48 - 14.05.2007 um 17:27:14
 
devilgirli18 schrieb am 14.05.2007 um 10:41:36:
weil wenn er nach london gefogen ist und wieder nach berlin kamm müsste er doch einen pass haben 


Mick schrieb am 14.05.2007 um 17:12:26:
Ich denke, dass das ohne Titel möglich ist


Aber nicht der Teil der Geschichte !
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Antwort #49 - 14.05.2007 um 18:18:24
 
Zitat:
Aber nicht der Teil der Geschichte !


Hi,
ich meinte diesen Teil der Geschichte:
Zitat:
leider habe ich die liebe meines lebens verloren weil er gestern nach london gefahren ist und von da aus nach africa fährt


Zitat:
und jetzt will er von london direkt in seine heimat africa (guinea)


Aber war in der Tat nicht das letzte Thema hier, insofern
missverständlich.
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Antwort #50 - 14.05.2007 um 18:41:27
 
Wenn er ein Transitvisa für Heathrow hatte, wäre es legal gewesen.

http://www.ind.homeoffice.gov.uk/6353/6356/17695/visaposterjan07.pdf


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Antwort #51 - 14.05.2007 um 19:55:52
 
Glaubst du, er hätte ein Transitvisa von GB bekommen, wenn er zur britischen Botschaft gegangen wäre, dort seinen "jungfräulichen" Pass vorgelegt und GB erzählt hätte, dass er jetzt Deutschland, Schengen und EU endgültig verlassen möchte ?
Glaubst du, GB hätte die Geschichte nach jahrelangem -für GB ersichtlichen- illegalen Aufenthalt in D geglaubt ?

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Antwort #52 - 14.05.2007 um 21:50:16
 
Zitat:
Glaubst du, er hätte ein Transitvisa von GB bekommen, wenn er zur britischen Botschaft gegangen wäre, dort seinen "jungfräulichen" Pass vorgelegt und GB erzählt hätte, dass er jetzt Deutschland, Schengen und EU endgültig verlassen möchte ?
Glaubst du, GB hätte die Geschichte nach jahrelangem -für GB ersichtlichen- illegalen Aufenthalt in D geglaubt ?

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Hm, da stellen sich für mich mehrere Fragen:
- ist der jahrelange illegale Aufenthalt für GB ersichtlich?
  Durch einen jungfräulichen Pass sicher nicht.
- Was spricht dagegen, die ggf. kontrollierte Ausreise aus
  EU-Land zu ermöglichen? Passiert auch bei Abschiebungen
  regelmäßig, ohne das Transitvisum vorliegt.
- Ist überhaupt ein Transitvisum erforderlich, wenn der
  Transitbereich nicht verlassen wird? Wenn ich den Text in
  dem Link unter "Transit without Visa" richtig übersetze, ist
  das nicht der Fall. Das dort erwähnte ggf. erforderliche
  Visum bezieht sich doch wohl auf den Zielstaat (sonst
  würde die Überschrift auch keinen Sinn machen).
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Antwort #53 - 14.05.2007 um 22:28:41
 
Mick schrieb am 14.05.2007 um 21:50:16:
-Ist überhaupt ein Transitvisum erforderlich, wenn der
Transitbereich nicht verlassen wird? Wenn ich den Text in
dem Link unter "Transit without Visa" richtig übersetze, ist
das nicht der Fall. Das dort erwähnte ggf. erforderliche
Visum bezieht sich doch wohl auf den Zielstaat (sonst
würde die Überschrift auch keinen Sinn machen).

Hallo Mick,

das sog. "TWOV" (Transit without Visa) trifft nicht auf guineasische (schreibt man das so?) Staatsbürger zu, das kommt im Absatz gleich nach der TWOV:
Zitat:
* TWOV is a concession which does not apply to nationals of the countries shown above in red who need visas even when in direct airside transit unless they are in
possession of one of the following documents:
(a) a valid visa for entry to Australia, Canada, New Zealand or the United States of America and a valid airline ticket for travel via the United Kingdom as part of a journey from another country or
territory to the country in respect of which the visa is held;
(ab) a valid visa for entry to Australia, Canada, New Zealand or the United States of America and a valid airline ticket for travel via the United Kingdom as part of a journey from the country in
respect of which the visa is held to another country or territory;
(b) a valid airline ticket for travel via the United Kingdom as part of a journey from Australia, Canada, New Zealand or the United States of America to another country or territory, provided that the
transit passenger does not seek to transit the United Kingdom on a date more than six months from the date on which he last entered Australia, Canada, New Zealand or the United States of
America with a valid visa for entry to that country;
(c) a valid USA I-551 Permanent Resident Card issued on or after 21 April 1998;
(d) a valid Canadian Permanent Resident Card issued on or after 28 June 2002;
(e) a valid common format Category D visa for entry to an EEA state;
(f) a valid common format residence permit issued by an EEA State pursuant to Council Regulation (EC) No. 1030/2002.
NB: in paragraphs (a), (ab) and (b) a "valid visa" shall include a transit visa

"Geniua" steht ist Rot geschrieben, d.h. falls nix aus dem zitierten zutrifft, braucht er ein Visa, zumindest ist das meine Interpretation.


Er wäre doch zumindest am betreten des Flugzeuges gehindert worden, (entweder durch die Fluggesellschaft, oder durch die BUPOL), wenn er kein gültiges Passdokument nebst Visa gehabt hätte (ob das sein eigener Pass war, sei mal dahingestellt).

Alles in allem sind das alles aber Spekulationen die hier wahrscheinlich keinem weiterhelfen.

Gruß,

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Antwort #54 - 14.05.2007 um 22:46:45
 
maki schrieb am 14.05.2007 um 22:28:41:
guineasische (schreibt man das so?)

Siehe:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Terminologie/Staatennamen.pd...

Ansonsten Danke für die Aufklärung bzgl. Transit.
Ich spare mir das mühsame Selbst-Übersetzen...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #55 - 14.05.2007 um 22:52:20
 
Danke für den link Mick,

guineisch

wär's gewesen.

Mick schrieb am 14.05.2007 um 22:46:45:
Ansonsten Danke für die Aufklärung bzgl. Transit. 
Ich spare mir das mühsame Selbst-Übersetzen...

Ach, hast mir schon so oft Behördendeutsch übersetzt, da müsste ich noch lange übersetzen um das wieder aufzuwiegen. Smiley


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Antwort #56 - 15.05.2007 um 19:15:02
 
Mick schrieb am 14.05.2007 um 21:50:16:
- ist der jahrelange illegale Aufenthalt für GB ersichtlich?
 Durch einen jungfräulichen Pass sicher nicht.

Praktisch gesehen wird sich die britische Botschaft in Deutschland mit deutschen AE-Titeln auskennen und sicherlich vor Erteilung eines Visas darauf achten, ob er sich hier illegal aufhält. Wenn illegaler Aufenthalt, wird sich GB nicht einen "Klotz ans Bein binden" !

Mick schrieb am 14.05.2007 um 21:50:16:
- Was spricht dagegen, die ggf. kontrollierte Ausreise aus
 EU-Land zu ermöglichen? Passiert auch bei Abschiebungen
 regelmäßig, ohne das Transitvisum vorliegt.

Bei Abschiebung bitte nicht die Durchbeförderungserlaubnis vergessen, die vorher bei Transit eingeholt werden muss. Und auch hier praktisch sehen: GB wird sich sicherlich nicht die Probleme an den Hals hängen, wenn ein Ausländer D verlassen muss.

Und letzter Spiegelstrich ist ja auch geklärt.

Damit dürften aus meiner Sicht immer noch alle Zweifel bestehen.

proll
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Antwort #57 - 16.05.2007 um 07:37:16
 
also sogesehen muss er mir da ein vom apel erzählt haben weil er zu mir meinte

er hat nur eine duldung


und er war eine woche zu besuch in london aber hat kein visum gehabt das geht doch alles nicht einfach so

ich weiss niht was ich denken soll

mal sehen was beim gespräch mit sein kumpel am wochenene raus kommt
was er mir erzählt

ach allet so komplieziert

eure devilgirli
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Antwort #58 - 16.05.2007 um 08:31:49
 
Zitat:
mal sehen was beim gespräch mit sein kumpel am wochenene raus kommt

Frag am besten den, dessen Pass dein Freund sich "ausgeliehen" hat, um diesen Kurztrip machen zu können ...
Ist offenbar nicht SO ungewöhnlich, dass man mal schnell den Pass eines Bekannten benutzt, wenn dieser über einen gültigen Titel verfügt.
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Antwort #59 - 16.05.2007 um 11:17:56
 
ich glaube nicht das er einen pass von jemanden hatte weil die leute von ihm die ich kenne die sind selber nur mit duldung hier auserdem erkennt man das doch an den fotos oder nicht??
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Antwort #60 - 16.05.2007 um 11:34:55
 
Mit seiner Duldung ist er jedenfalls nicht rübergeflogen, falls er einen eigenen Pass hat, dann nur ohne AE(da die ABH nichts vom Pass wissen wird, sonst wäre er ja nicht mehr hier), da wird die brit. Botschaft kein Visa ausstellen.
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Antwort #61 - 20.05.2007 um 01:04:27
 
also ich denke das er einen pass haben muss weil ne bekannte meinte das er in 2 monaten zrückkommt aus africa wie soll das mit ner duldung gehn?
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Antwort #62 - 20.05.2007 um 01:23:09
 
Zum Wiederkommen reicht "Pass" nicht. Da muss schon ein Visum oder eine AE drin kleben.

Ich vermute eher, dass er tatsächlich mit dem Pass eines "Bekannten" reist.
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Antwort #63 - 21.05.2007 um 08:15:14
 
inge schrieb am 20.05.2007 um 01:23:09:
Ich vermute eher, dass er tatsächlich mit dem Pass eines "Bekannten" reist.


Möglich... aber dann hätte er sich das ganze ja auch sparen können, weils dann wieder eine illegale Einreise ist und er wieder genauso wie zuvor dasteht. Warum denn dann die Ausreise.. Wozu? Evtl. hat er ja nicht mal eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen und ein Nachweis der Ausreise könnte dann auch nicht wirklich erfolgen.

Gut, schon viel Blödsinn erlebt, was die Leute so machen...

Mal ganz vorsichtig zusammengefasst:

X. hatte Duldung da er ausreisepflichtig war, reist "angeblich" über London nach Afrika aus und "angeblich" will er dann in ca. 2 Monaten wiederkommen (wie und warum auch immer). Devilgirl hat so gut wie Null Plan, was er denn tatsächlich vorhat.

Nur mal so in den Raum gestellt: Biste sicher, dass er nicht mehrere Eisen im Feuer hatte?

Naja.. evtl. kannste irgendwann mal berichten, wenn sich das ganze nachvollziehbar auflöst.. falls überhaupt.
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Antwort #64 - 22.05.2007 um 05:28:47
 
ich hoffe das sich das mal auflöst weil er ja meinte er ist immer ehrlich zu mir wie man sieht
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Antwort #65 - 22.05.2007 um 12:59:04
 
devilgirli18 schrieb am 22.05.2007 um 05:28:47:
er ist immer ehrlich zu mir 

Na hoffentlich öffnet dir diese Diskussion die Augen !!

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Antwort #66 - 21.07.2007 um 02:34:32
 
Also bis jetzt ist er noch nicht wieder da ! ich werde heute noch mit ihm telefonieren mal sehen was er sagt!
ich halte euch aúf dem laufenden
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Antwort #67 - 21.07.2007 um 10:06:07
 
Bist du dir denn eigentlich sicher, dass er auch wirklich in Guinea ist? Normalerweise fliegt man von Deutschland aus nicht über London dorthin, da es wahnsinnig kompliziert ist. Es ist weitaus einfacher (und billiger), von hier über Paris bzw. Brüssel nach Guinea zu fliegen (im Übrigen wird Conakry auch nicht von sooooo vielen Airlines angeflogen).
Kann es nicht auch eventuell sein, dass er mit einer anderen Frau zum Heiraten dorthin geflogen ist? Ist nur so eine Idee (s. auch den letzten Beitrag von Zkai), aber da er ja ehrlich zu dir ist...
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Antwort #68 - 23.07.2007 um 02:03:24
 
ich weiss das er doch nicht über london geflogen ist sondern gleich von deutschland aus .
Das er mit einer anderen frau da ist um zu heiraten glaub ich weniger weil ich weiss das er noch an mir hängt und wenn er mit einer anderen frau dahingeflogen wäre würde ich es schon längst wissen da ein guter kumpel von mir der sein bester kumpel ist es mir sonst gesagt hätte .

zwar weiss ich bis jetzt noch nicht ob er so einfach wie er sagt wiederkommt .
und das macht mir ein wenig angst weil zu wissen ihn vielleicht nie wieder zu sehen ist ziehmlich hart und das beschäfftigt mich ja auch schon seit 4 monate weinend

aber was soll ich tun???  hä?

ich hab ihn versucht am samstag anzurufen aber war 2 stunden nur besetzt nun rufe ich ihn heut noch mal an mal sehen ob ich ihn erreiche?


nochmal danke für die ganzen antworten und ich hoffe ihr unterstützt mich weiter so
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Antwort #69 - 23.07.2007 um 02:37:50
 
Hi,
wir haben hier ein Forum, in dem Rechtsfragen
besprochen werden sollen. Alles Weitere, solltest
Du im Userforum besprechen.
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