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Darf mein Freund mit duldung in sein land reisen (Gelesen: 27.541 mal)
ronny
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Antwort #15 - 03.04.2007 um 13:31:56
 
desislava19 schrieb am 03.04.2007 um 13:16:32:
und so wie ihr anderen hier schreibt könnte man denken daser eine Straftatbegeht weil er mit DUldung hier is.


Nein , wer sagt das denn ?

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung wären mir spontan einfallende und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen da ein tatsächliches Abschiebehindernis besteht ..

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 03.04.2007 um 13:45:26
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 13:31:56:

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

...

Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung


@ Ronny: Tut mir leid, aber das kann man, denke ich, so nicht stehen lassen.

Wenn Duldungen wirklich wegen Straftaten erteilt würden, könnten manche Leute ja auf die tollsten Gedanken kommen ... -  Zwinkernd

- Korrekter wäre IMHO zu sagen, dass Duldungen bei Vorliegen eines rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisses erteilt werden und das bei einer nicht unerheblichen Anzahl von erteilten Duldungen mit dem Hintergrund "tatsächliches Abschiebungshindernis" dieses durch den Betreffenden (bewusst) selbst verschuldet bzw. herbeigeführt worden ist.

Und dann:

Ich habe bislang nicht gewusst, dass Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung strafbewährt bzw. eine Straftat ist.  Ein Gesetzesverstoß, okay - aber ist jemand wirklich schon einmal strafrechtlich verfolgt worden wegen unterlassener Mitwirkungspflicht hinsichtlich Passbeschaffung? Wäre so etwas möglich und wie?- Oder haue ich da jetzt Begrifflichkeiten durcheinander?

Eigentlich ist das alles schon OT -aber villeicht kann man das hier doch noch mal im Interesse auch einer größeren Allgemeniheit  mal ganz sauber darstellen.

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Antwort #17 - 03.04.2007 um 13:55:22
 
schweitzer schrieb am 03.04.2007 um 13:45:26:
Ich habe bislang nicht gewusst, dass Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung strafbewährt bzw. eine Straftat ist.  Ein Gesetzesverstoß, okay - aber ist jemand wirklich schon einmal strafrechtlich verfolgt worden wegen unterlassener Mitwirkungspflicht hinsichtlich Passbeschaffung? Wäre so etwas möglich und wie?- Oder haue ich da jetzt Begrifflichkeiten durcheinander?

Eigentlich ist das alles schon OT -aber villeicht kann man das hier doch noch mal im Interesse auch einer größeren Allgemeniheit  mal ganz sauber darstellen.

=schweitzer=

Hallo Schweitzer,

Wenn jemand, trotz mehrfacher aktenkundiger Aufforderungen zur Passbeschaffung, nicht nachweist, dass er sich darum kümmert, verfasst die ABH eine Strafanzeige nach § 95 Abs.1 Nr.1 AufenthG und die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann darum. Ist gar nicht so selten.

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Antwort #18 - 03.04.2007 um 14:52:18
 
schweitzer schrieb am 03.04.2007 um 13:45:26:
@ Ronny: Tut mir leid, aber das kann man, denke ich, so nicht stehen lassen. 


Danke Janey Zwinkernd

Hi schweitzer,

doch ich stehe zu der Aussage: ich hatte ja geschrieben

Zitat:
und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen


Duldungsgrund: Tatsächliches Abschiebehindernis

Duldungsursache: Identitätsverschleierung

Straftat: Mittelbare Falschbeurkundung  , ...u.U. s.o. Passunterdrückung

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #19 - 03.04.2007 um 15:13:59
 
"Duldung wegen Straftat" finde ich trotzdem ein bisschen verfänglich aber gut, gut, gebe mich geschlagen!  Zwinkernd

-Finde es aber nicht schlecht, dass es nun noch mal richtig differenziert dargestellt worden ist, und das mit dem § 95 AufenthG war mir wirklich nicht geläufig (steht zu weit hinten im Gesetz ...  hä?)

Hab' also Dank Euch wieder was dazugelernt!

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Antwort #20 - 03.04.2007 um 18:07:40
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 13:31:56:


Nein , wer sagt das denn ?

Erfahrungsgemäß liegt bei einer Duldung der Verdacht nahe, dass diese wegen einer Straftat ausgestellt wurde:

Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung wären mir spontan einfallende und relativ häufig vorkommende Duldungsursachen da ein tatsächliches Abschiebehindernis besteht ..




Seh ich ja auch alles ein, aber das ist ja nicht bei jedem Mensch so der Duldung hat das er falsche angaben macht, Pass "angeblich" weg ist oder sonstiges.

Ich meinte das nur weil hier manche so drmatisierend schreiben  Laut lachend.
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Antwort #21 - 03.04.2007 um 18:18:52
 
devilgirli18 schrieb am 27.03.2007 um 13:55:43:
Darf mein Freund mit duldung in sein land reisen
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JA  Smiley Smiley Smiley Smiley
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Antwort #22 - 04.04.2007 um 12:57:18
 
erstmal hallo an alle und danke das ihr mir geschrieben habt

zu den fakten

Mein freund hat weder ne strafttat begangen und ich finde es eine frechheit wenn mansche scheiben ja er lebt von unsern geldern und so weiter

wenn jemand so gegen ausländer ist sollte er diese beiträge nicht lesen und ignorieren
 

in übrigen haben wir vor zu heiraten ob es noch vorher wird ich hoffe mal sehen

warum er nur ne duldung hat kann ich nett sagen

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Antwort #23 - 04.04.2007 um 13:08:04
 
Zitat:
Mein freund hat weder ne strafttat begangen

Oh, du hast Jura studiert?

-> WENN er einen Pass hat, diesen Pass der ABH aber bislang nicht vorgelegt hat (die wollen den nämlich sehen!), DANN ist das eine Straftat nach dem AufenthG.

-> WENN er keinen Pass hat, kann er nicht ...
- heiraten!
- irgendwo hinreisen und/oder wieder zurückkommen
- auf eine sichere Zukunft hoffen

-> WENN er einen Pass hat und den nicht vorlegt und ihr so "schlau" seid, damit statt zur ABH zum Standesamt zu gehen, dann wird der Standesbeamte den Pass einbehalten und an die ABH weiterleiten. DANN wird er wohl abgeschoben - kostet richtig Geld!

-> WENN ihr noch schlauer seid und nicht zum deutschen Standesamt geht, sondern zum dänischen, DANN wird man dort feststellen, dass er illegal in DK ist (wg. Duldung!) und statt eine Ehe zu vollziehen, wird er dann wohl nach D transferiert und dann von dort aus abgeschoben.

Zitat:
warum er nur ne duldung hat kann ich nett sagen

Mit anderen Worten, du willst ihn zwar heiraten, aber hast null Infos über ihn?
ironie
Klingt wie eine sehr weise Entscheidung!
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Antwort #24 - 04.04.2007 um 13:12:44
 
devilgirli18 schrieb am 04.04.2007 um 12:57:18:
 

in übrigen haben wir vor zu heiraten ob es noch vorher wird ich hoffe mal sehen

mfg devilgirli18


Zum Heiraten braucht Dein Freund auch einen gültigen Pass. Wenn er also bisher nur aus dem Grunde geduldet worden ist, weil ein tatsächliches Abschiebungshindernis wegen Passlosigkeit bestanden hat und jetzt "plötzlich" ein Pass auftaucht, wäre es nicht verwunderlich, wenn sich einige Kritiker und auch die ABH in der einen oder anderen Mutmaßung bestätigt sehen. - Ich will mich aber hier nicht an Mutmaßungen beteiligen.

Nur noch einmal soviel:

Für die Eheschließung ist eine der wichtigsten Bedingungen das Vorhandensein eines gültigen Passes - Im Übrigen kann und wird wohl von Deinem Freund verlangt werden, dass er es nachholt, mit dem erforderlichen Visum einzureisen.  
(ggf. auch nach der Hochzeit, sonst könnte es sein, dass kein Aufenthaltstitel erteilt wird.)

Das hieße so oder so Ausreise - Beantragen eines FZF-Visums und nach Erhalt Wiedereinreise.

Ich will Dich hier nicht belehren, aber Du bzw. Ihr solltet Euch vor Enttäuschungen bewahren.

Mach Dich also im Zweifel lieber noch mal richtig schlau, damit es am Ende keine unliebsamen Überraschungen gibt.

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Antwort #25 - 04.04.2007 um 13:54:57
 
@inge: Toller Beitrag, alles klar beschrieben. Die Logik ist bestechend, machte mir Spaß zu lesen. Zwinkernd
Viele Menschen empfinden es vielleicht gar nicht als eine Straftat, den Pass zu unterdrücken, weil sie ihr Vorgehen als menschlich legitim ansehen. Das kann man im Einzelfall vielleicht auch menschlich nachvollziehen, dennoch gelten die Gesetze.
Jetzt wäre es doch mal an der Zeit, wenn unser 18jähriges Girlie mal ein paar Infos rüberschiebt, man kann doch sonst keine klaren Auskünfte geben.
Ich schließe mich der Aussage an: Wenn ihr heiraten wollt, dann müsstest du schon wissen, in welcher Situation dein Zukünftiger steckt. Vielleicht weiß er es selber nicht?
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Antwort #26 - 04.04.2007 um 14:02:04
 
@ schweitzer

Lob für Deinen Beitrag!

@ Lomes
Er wird sehr sicher wissen, in welcher Situation er steckt, deshalb taucht der Pass auch erst zur Eheschließung auf. Da kann man wetten. 

@devilgirlî18
Du solltest wirklich erstmal mehr über Deinen Freund erfahren, anstatt so Knall auf Fall zu heiraten. Schau Dich im Forum um, was draus werden kann.
UND BEVOR ICH MICH ALLE WIEDER SCHLAGT: Es gibt Ehen zwischen Deutschen und Ausländern, die aus Liebe geschlossen wurden. Aber es gibt dafür auch viele andere Gründe. Und das sollte man vorher mal prüfen...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 05.04.2007 um 08:51:02
 
devilgirli18 schrieb am 04.04.2007 um 12:57:18:
Mein freund hat weder ne strafttat begangen und ich finde es eine frechheit wenn mansche scheiben ja er lebt von unsern geldern und so weiter


ist es nicht frech von ihm seinen Verpflictungen nicht nachzukommen (Ausreise) und dafür zu sorgen, dass es erstmal auch so bleibt ? Von der Sicherstellung des LU für den notwendigen Zeitraum willich hier gar nicht erst reden !  Ärgerlich

Es läßt sich im Leben nichts erzwingen, deshalb ist eine Heirat kein Allheilmittel !


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Antwort #28 - 10.04.2007 um 22:34:50
 
Hallo @ all
ich wollt nur noch sagen ich will ihn nicht heiraten weil er sonst abgeschoben wird sondern weil ich ihn liebe!

ihr denkt ich weiss nicht viel über ihn naja
klar weiss ich nicht warum genau er geduldet ist aber ich weiss das es nicht wegen ner strafttat identitätsverschleierung so ist

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Antwort #29 - 11.04.2007 um 09:58:38
 
Zitat:
klar weiss ich nicht warum genau er geduldet

Unter Umständen wäre es aber sinnvoll, das mal zu klären. Denn der weitere Ablauf hängt ja auch vom Duldungsgrund ab. Insbesondere ist abzuklären, OB er einen gültigen Pass besitzt (und ggfs. bei der ABH vorgelegt hat), denn OHNE Pass geht (wie bereits mehrfach gesagt) nix!
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