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Ausländerin heiraten, Vorgehen, Papiere (Gelesen: 11.644 mal)
adanos
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22.03.2007 um 18:17:28
 
Ich will meine Freundin heiraten. Sie ist Ausländerin, wohnt aber z. Z. in Belgien(geduldet). Heiraten müssen wir also in ihrem Heimatland(Kasachstan).
Dazu habe ich folgende fragen:

1. Wie soll ich vorgehen? Jetzt bin ich nämlich mit der Situation ein bisschen überfordert, wo bekomme ich eine Beratung diesbezüglich?   
2. Welche Papiere ich brauche dafür eigentlich, vor allem was soll ich noch hier in Deutschland besorgen?      
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Mikael321
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Antwort #1 - 22.03.2007 um 18:23:33
 
adanos schrieb am 22.03.2007 um 18:17:28:
Ich will meine Freundin heiraten. Sie ist Ausländerin, wohnt aber z. Z. in Belgien(geduldet). Heiraten müssen wir also in ihrem Heimatland(Kasachstan).
Dazu habe ich folgende fragen:1. Wie soll ich vorgehen? Jetzt bin ich nämlich mit der Situation ein bisschen überfordert, wo bekomme ich eine Beratung diesbezüglich?   
2. Welche Papiere ich brauche dafür eigentlich, vor allem was soll ich noch hier in Deutschland besorgen?      


Zu deiner Fragestellung gibt es hier fast unzählige Beiträge. Versuch doch mal die Suchfunktion hier. Zu einer Prognose, brauchte man sicherlich auch genauere Infos.

Da eine einreise bei Belgischer Duldung nach D. verboten ist, bleibt eigentlich nur eine Ehe in Belgien. (Wenn die das erlauben !) Da musst du aber mal in Belgien nachfragen.

Es gibt ja einige Rathäuser, wo die Amtssprache Deutsch ist. Das gibt dann sicherlich keine Probleme bei Infos. 

http://www.dglive.be/DesktopDefault.aspx/tabid-84/186_read-448/

Michael
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Antwort #2 - 22.03.2007 um 18:35:01
 
Mikael321 schrieb am 22.03.2007 um 18:23:33:
Ehe in Belgien. (Wenn die das erlauben !) Da musst du aber mal in Belgien nachfragen.

Es gibt ja einige Rathäuser, wo die Amtssprache Deutsch ist. Das gibt dann sicherlich keine Probleme bei Infos.  

http://www.dglive.be/DesktopDefault.aspx/tabid-84/186_read-448/


Ministerium der DG
Abteilung Beschäftigung, Gesundheit und Soziales
Johanna Schröder
Abteilungsleitung
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Belgien
Tel.: +32 (0)87/59 63 59
Fax: +32 (0)87/55 64 73
soziales@dgov.be
Zuständigkeiten:
Beschäftigung, Arbeitsgenehmigungen, Sozialökonomie
Gesundheitsprävention und Krankenhäuser
Familie, Dienst für Kind und Familie
Häusliche Versorgung
Seniorenpolitik, Alten-und Pflegeheime
Jugendhilfe
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adanos
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Antwort #3 - 22.03.2007 um 18:39:54
 
Wenn die frage so oft gestellt wird, gibt es dann vielleicht auch ein FAQ dazu?

Sie wird nach Kasachstan zurück ausreisen müssen, ich hinterher und dort heiraten wir. Das ist halt, IMHO, der vernünftigste Weg.
Das Problem ist ich hab gar keine Ahnung, wie ich vorgehen muss und was ist zu beachten. Wo bekommt man das Ehefähigkeitszeugnis? Muss man es dann auch beglaubigen lassen oder so und wenn ja, wo?   Wie und wo stellt man Antrag auf Familienzusammenführung und was braucht man dafür?

ps: die suchfunktion hab ich schon benutzt(ausland heiraten) und nicht wirklich das gefunden was ich suchte…   
pps: gibt es vielleich irgendwelche beratungsstellen, die mir helfen können?
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 18:51:19
 
adanos schrieb am 22.03.2007 um 18:39:54:
Sie wird nach Kasachstan zurück ausreisen müssen, ich hinterher und dort heiraten wir. Das ist halt, IMHO, der vernünftigste Weg.
Das Problem ist ich hab gar keine Ahnung, wie ich vorgehen muss und was ist zu beachten. Wo bekommt man das Ehefähigkeitszeugnis? Muss man es dann auch beglaubigen lassen oder so und wenn ja, wo?   Wie und wo stellt man Antrag auf Familienzusammenführung und was braucht man dafür?


Den Antrag stellt dann Deine Frau bei der deutschen Auslandsvertretung in Kasachstan.

Meinst Du, Eheschließung in Belgien gehe gar nicht?

Solltest Du flexibel sein, könntest Du auch mit ihr eine Zeit in Belgien wohnen, lohnt aber nur, wenn es die Eheschließung erleichtert.

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Mikael321
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Antwort #5 - 22.03.2007 um 18:53:37
 
adanos schrieb am 22.03.2007 um 18:39:54:
Wenn die frage so oft gestellt wird, gibt es dann vielleicht auch ein FAQ Sie wird nach Kasachstan zurück ausreisen müssen, ich hinterher und dort heiraten wir. Das ist halt, IMHO, der vernünftigste Weg.


Eigentlich nicht. Ich habe gerade meinen Vetter in Eupen angerufen. Er sagt, das die Belgier keine Probleme machen, wenn die eine Chance sehen, jemanden loszuwerden. ( Mit der Ehe, werden sie deine Freundin los)

Ich würde in Belgien heiraten, und dann in Deutschland die AE beantragen. Geht sie vorher zurück, geht der Zirkus los. EVZ und FZV Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde mit Apostille und und und. Heirat in Belgien, ist  bestimmt einfacher, wenn die Belgier mitspielen.


Micha
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Antwort #6 - 22.03.2007 um 19:12:57
 
Mikael321 schrieb am 22.03.2007 um 18:53:37:
Ich würde in Belgien heiraten, und dann in Deutschland die AE beantragen. 


Hi,

@Ulf und Michael


mit Duldung in Belgien müßt ihr nur noch eine Idee entwickeln wie sie legal nach Deutschland einreisen soll...


Ich schätze mal Heirat in KAZ ist die bessere Alternative Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 22.03.2007 um 19:19:53
 
ronny schrieb am 22.03.2007 um 19:12:57:
mit Duldung in Belgien müßt ihr nur noch eine Idee entwickeln wie sie legal nach Deutschland einreisen soll...



Aber ja doch: FZF in Brüssel beantragen (so Belgien als ihr gewöhnlicher Aufenthalt gelten darf) oder aber mit ihr in Belgien freizügigkeitsberechtigt zusammenleben und die belgische Aufenthalserlaubnis-EU in ihren Paß eintragen lassen.

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #8 - 22.03.2007 um 20:22:44
 
ulf schrieb am 22.03.2007 um 19:19:53:
so Belgien als ihr gewöhnlicher Aufenthalt gelten darf


Duldung = geh heim, kann eigentlich kein g.A. sein Zwinkernd

ulf schrieb am 22.03.2007 um 19:19:53:
oder aber mit ihr in Belgien freizügigkeitsberechtigt zusammenleben und die belgische Aufenthalserlaubnis-EU in ihren Paß eintragen lassen. 


wenn das das belgische AufenthG zulässt, was ich bezweifele Zwinkernd
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Antwort #9 - 22.03.2007 um 20:32:05
 
ronny schrieb am 22.03.2007 um 20:22:44:
Duldung = geh heim, kann eigentlich kein g.A. sein Zwinkernd 

Ja so ist das, dort dürfen/können wir nicht heiraten. KAZ ist die einzige Alternative.
Aber noch mal zu meinen fragen. Gibt’s vielleicht irgendein FAQ im Netz, nur damit ich ungefähr weis, was ich machen soll. Oder gibt es hier irgendwo eine Beratungsstelle, die mich aufklärt.
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ronny
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Antwort #10 - 22.03.2007 um 21:53:07
 
adanos schrieb am 22.03.2007 um 20:32:05:
Das Problem ist ich hab gar keine Ahnung, wie ich vorgehen muss und was ist zu beachten. Wo bekommt man das Ehefähigkeitszeugnis? Muss man es dann auch beglaubigen lassen oder so und wenn ja, wo? Wie und wo stellt man Antrag auf Familienzusammenführung und was braucht man dafür? 


Hi,

das EFZ  bekommst Du bei Deinem Stndesamt am Wohnort. Bei KAZ wird eine legalisierte Version nötig werden, da hilft Dir das StAmt ebenfalls weiter. Dazu eine Abst.Urkunde vom Geburtsort. Was sonst noch dort benötigt wird, sollte sie erfragen können beim kaz. StAmt.

Für die Familienzusammenführung ist ein Antrag von ihr nach der Eheschließung bei der Deutschen Botschaft erforderlich.

Dazu solltest Du erstmal die FAQ lesen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #11 - 26.04.2007 um 23:28:20
 
Mikael321 schrieb am 22.03.2007 um 18:53:37:
Eigentlich nicht. Ich habe gerade meinen Vetter in Eupen angerufen. Er sagt, das die Belgier keine Probleme machen, wenn die eine Chance sehen, jemanden loszuwerden. ( Mit der Ehe, werden sie deine Freundin los)

Ich würde in Belgien heiraten, und dann in Deutschland die AE beantragen. Geht sie vorher zurück, geht der Zirkus los. EVZ und FZV Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde mit Apostille und und und. Heirat in Belgien, ist  bestimmt einfacher, wenn die Belgier mitspielen.


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Ich habe  mich bei belgischen Behörden erkundigt, wir dürfen tatsaechlich dort heiraten. Und das ist auch viel einfacher als nach KZ auszureisen. Aber wie sieht es weiter? Meine Freundin hat gar keinen Pass, da sie als minderjährig nach Belgien gekommen ist? Kann man in solchen fällen FZF beantragen.
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Antwort #12 - 27.04.2007 um 01:46:56
 
Zur Heirat benötigt Sie in Belgien keinen Pass?
Was hat Sie zur Zeit für ein Identitätsdokument?
"ATTESTATION D´IMMATRICULATION" oder "Bescheinigung über die Eintragung im Ausländer Register" oder ???




Einen Nationalpass kann Sie auch hier

AMBASSADE  KAZAKHSTAN

AV. VAN BEVER / VAN BEVERLAAN, 30 1180 UCCLE      

Tel.:  02.373.38.90      

Tel.:  02.374.95.62      

Fax:  02.374.50.91      

Mail.  kazakstan.embassy@swing.be


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Antwort #13 - 27.04.2007 um 20:53:30
 
wanderer schrieb am 27.04.2007 um 01:46:56:
Zur Heirat benötigt Sie in Belgien keinen Pass?
Was hat Sie zur Zeit für ein Identitätsdokument?
"ATTESTATION D´IMMATRICULATION" oder "Bescheinigung über die Eintragung im Ausländer Register" oder ???




Einen Nationalpass kann Sie auch hier

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Antwort #14 - 28.04.2007 um 09:31:23
 
adanos schrieb am 27.04.2007 um 20:53:30:
sie wird in Belgien geduldet, also stellt KZ-Botschaft keinen Pass aus


Dann kann sie von Belgien aus auch keine FZF beantragen, da die deutsche Botschaft in KAZ zuständig ist.

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