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scheidung (Gelesen: 6.900 mal)
mikaa
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12.03.2007 um 09:58:22
 
hallo leute!!!!!!!!!

Ich brauche dringend hilfe und zwar:

Ich bin seit juli 1999 in Deutschland (duldung) seit oktober 2003 bin verheiratet mit serbe der NE besitzt und seit eine woche habe ich die scheidung eingereicht weil mein mann ein zocker und ein schleger ist.Im märz 2005 habe ich die erste AE bekommen.Bitte helfen sie mir ich bin fix und vertig

1.WERDE DIE ABH IM JUNI MEIN AE VARLENGERN WENN ICH VON ARGE LEBE oder muss ich ausreisen.
DANKEEEEEEEEEE
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maki
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Antwort #1 - 12.03.2007 um 10:08:45
 
Zitat:
Im märz 2005 habe ich die erste AE bekommen.

Was für §§ stehen denn auf der AE?

Gruß,

maki
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Antwort #2 - 12.03.2007 um 10:11:16
 
paragraf 30
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inge
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Antwort #3 - 12.03.2007 um 10:12:22
 
Heirat 2003, aber AE erst 2005?
Wie ist momentan die finanzielle Lage der "Familie"? (bekommt ihr momentan beide schon ALG2?)

Normalerweise wird die AE nach §31 für ein Jahr verlängert, wenn die Ehe nicht mehr besteht und du bekommst ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe.
Bezug von Sozialhilfe stellt einen Ausweisungsgrund dar - ist allerdings Ermessen. Ermessen heißt: Würdigung der Gesamtsituation.

KEIN ALG2 wäre jedenfalls definitiv besser ...
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mikaa
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Antwort #4 - 12.03.2007 um 10:21:53
 
Ich bin im moment   total mit nerve fertig ich schafe es einfach nicht  zum arbeiten
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Antwort #5 - 12.03.2007 um 10:24:36
 
im moment leben wir allle beide von der ALG II. Habe ich richtig verstanden ich muss ausreisen oder?
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maki
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Antwort #6 - 12.03.2007 um 10:28:32
 
März 2005 - März 2007 AE nach §30

Wenn ihr 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt habt und euch dann trennt, bekommst du eine Verlängerung für zunächst 1 Jahr, danach muss dein Lebensunterhalt sichergestellt sein.

Gruß,

maki
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Antwort #7 - 12.03.2007 um 10:35:59
 
Wir haben über 3 jahre zusamen gelebt aber jetz ist schluß ich kann einfach nicht mehr das stendiges terror halte ich nicht mehr aus.

MAKI ich danke dir
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Antwort #8 - 12.03.2007 um 10:39:08
 
Zitat:
Ich bin im moment   total mit nerve fertig ich schafe es einfach nicht  zum arbeiten

Nicht sehr kreativ ...

Du bekommst normalerweise eine Verlängerung deiner AE für ein Jahr. In dieser Zeit solltest du dich dann tunlichst bemühen, deinen Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen.

Ob du tatsächlich "gehen" musst, ist wie gesagt eine "Ermessenentscheidung" und da spielen dann verschiedene Faktoren eine Rolle.
Da du anfänglich eine Duldung hattest und die AE erst recht spät nach der Heirat erteilt wurde, war offensichtlich schon einiges an Problemen vorher vorhanden?
Evtl. wird die ABH auch prüfen wollen, ob du die Ehe nur eingegangen bist, um deinen Status (Duldung) zu verbessern. Irgendwas in dieser Richtung ist auch bereits gelaufen? Oder welchen Grund gab es, dass du die AE erst 2 Jahre nach Eheschließung bekommen hast?
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Antwort #9 - 12.03.2007 um 10:41:39
 
ich habe mein AE am 11.03.2005 bekommen aber zussamen gelebt haben wir seit oktober 2003 was wird beabsichtigt tag wann ich AE bekommen habe oder sei wann wir zusammen leben
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Antwort #10 - 12.03.2007 um 10:44:16
 
Das Datum das in der AE steht ist wichtig, spielt aber keine Rolle in diesem Fall, da so oder so 2 Jahre voll sind.

Geh doch mal zu deiner ABH und rede mit ihnen.
Wenn ihr getrennt lebt müsst ihr das mitteilen (Einwohnermeldeamt).
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Antwort #11 - 12.03.2007 um 10:44:58
 
ich habe früher im Hessen gelebt und antrag auf familienzussamenführung nach NRW gestelt das hat fast ein jahr gedauert bis ich ein antwort bekommen habe daswegen habe ich keine AE bekommen
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Antwort #12 - 12.03.2007 um 10:46:35
 
im einwohnermeldeamt war ich schon und ABH auch
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Antwort #13 - 12.03.2007 um 10:48:52
 
Zitat:
und ABH auch

Und haben die schon irgendwas gesagt?
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Antwort #14 - 12.03.2007 um 10:50:47
 
nein gar nichts
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