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Besuchsvisum für Schwiegervater (Gelesen: 2.239 mal)
zzzmick
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14.02.2007 um 18:44:58
 
Hallo Leute,
meine Frau (Russin) hat eine Aufenthaltserlaubnis und nun würden wir gerne ihren Vater (Usbeke) einladen, uns für eine Weile zu besuchen.
Es ist ja bekanntlich sehr schwer, ein Touristenvisum für alleinstehende junge Frauen aus Osteuropa/Asien zu bekommen - aber müssen wir uns bei dem Schwiegervater da auch auf Probleme einstellen?
Danke für eure Meinungen, Gruss zzzmick
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.02.2007 um 20:26:09
 
Nun rede mal hier keine Probleme herbei, wo möglicherweise gar keine sind.
Er soll den Antrag für ein Besuchervisum stellen (vorher bei der ABH die VE besorgen, Krankenversicherung abschließen) und wenn die Rückkehrbereitschaft erkannt wird, dann bekommt er auch ohne Schwierigkeiten sein Visum.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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zzzmick
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Antwort #2 - 15.02.2007 um 08:11:06
 
Ja, danke, ich glaube ja auch nicht , dass es Probleme geben wird, er hat ja schliesslich noch eine Tochter und Enkelsohn in der Heimat, sowie viele andere Familienmitglieder und will uns lediglich für ein oder zwei Monate besuchen aber wie kann man man die Botschaft von der Rückkehrbereitschaft überzeugen? Arbeitsbescheinigung vorlegen oder sogar dem Visumantrag eine Erklärung beifügen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.02.2007 um 11:12:02
 
zzzmick schrieb am 15.02.2007 um 08:11:06:
will uns lediglich für ein oder zwei Monate besuchen aber wie kann man man die Botschaft von der Rückkehrbereitschaft überzeugen? Arbeitsbescheinigung vorlegen oder sogar dem Visumantrag eine Erklärung beifügen?


Wenn er arbeitet, keine zwei monate beantragen.

Gruß, ULF
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zzzmick
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Antwort #4 - 15.02.2007 um 18:29:23
 
Gut, danke für die Antworten  Smiley - kann ich annehmen, dass 2 Monate zu viel sind, auch wenn er problemlos so viel Urlaub nehmen kann?
Macht es dann wirklich einen Unterschied, wenn man den Urlaub stattdessen für 4 Wochen plant? Wir wollen ihm natürlich viel zeigen und viel unternehmen und wissen nicht, wann wir es schaffen, wieder nach Usbekistan zu fliegen.
Aber lieber ein kurzer Besuch als ein abgelehntes Visum...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.02.2007 um 15:24:47
 
zzzmick schrieb am 15.02.2007 um 18:29:23:
kann ich annehmen, dass 2 Monate zu viel sind, auch wenn er problemlos so viel Urlaub nehmen kann?


Jedenfalls in Minsk. Wie man es in Taschkent oder anderswo handhabt, weiß ich nicht.

Gruß, ULF
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