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Einreise zwecks Sprachkurs (Gelesen: 1.082 mal)
eghosa
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Beiträge: 16

Abensberg, Bayern, Germany
Abensberg
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.02.2007 um 17:11:26
 
Wir – also meine nigerianische Frau und ich – wollen meinen Schwager – den Bruder meiner Frau, nach Deutschland einladen, damit er einen Deutschkurs absolvieren kann. Nach alldem was wir bisher wissen, ist dafür ein Visum relativ unproblematisch zu bekommen – falls man einen Ausbildungsvertrag mit einer Sprachenschule für einen bestimmten Zeitraum vorlegen kann. Ist das so? Gibt es da irgendwelche „Fallen“, die man beachten muss? Auf was müssen wir oder er grundsätzlich noch achten, was die der Botschaft  vorzulegenden Unterlagen angeht? Danke für Eure Hilfe. Cool
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.02.2007 um 17:18:45
 
Hi,

entscheidend ist, dass es keinen Anspruch auf die Einreise gibt.
Es ist also auch interessant für die ABH, weshalb der Sprachkurs in D stattfinden
soll oder muss ? Sprachen kann man auch im Heimatland erlernen.
Weiter muss von Euch eine VE und KV nachgewiesen werden. Zur VE findet ihr einiges in den FAQ.


DC
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eghosa
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Beiträge: 16

Abensberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.02.2007 um 17:23:16
 
Vielen Dank,
das mit ve und kv wusste wir übrigens schon danke trotzdem

by the way: mit der meisterschaft wirds wohl doch nichts- zumindest nicht heuer ...

...nichts für ungut weinend
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