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Arbeitsgenehmigung-EU (Gelesen: 2.819 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.02.2007 um 21:53:13
 
Hallo alle zusammen,
Ich habe hier auf der Seite sehr viel gelesen, ich weiss aber immer noch nicht was ich machen muss. Also hier ist meine Geschichte kurz gefasst.
Ich komme aus Bulgarien und bin seit fast 4 Jahren in Deutschland. Zwei Jahre habe ich Deutsch gelernt, und seit zwei Jahren bin ich Student. Inzwischen habe ich mir aber einen Job gefunden und möchte jetzt mein Studium abbrechen und eine Arbeitsgenehmigung-EU beantragen. Weiss vielleicht jemand, wie es aussieht und was genau ich machen soll?
Herzlichen Dank!
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 13.02.2007 um 08:41:44
 
Hallo Avatar,

besorge Dir bei der Agentur für Arbeit einen Vordruck "Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU". Diesen läßt Du von Deinem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen, und reichst ihn zusammen mit einer Fotokopie von deinem Pass oder Personalausweis, Deiner Meldebescheinigung und Deinem Arbeitsvertrag oder Job-Angebot, aus dem die Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, etc. hervorgeht, wieder bei der Agentur für Arbeit ein.

Hier wird geprüft, ob Du zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden sollst, wie ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer (wenn nein, wird Dein Antrag abgelehnt) und ob für diese Tätigkeit bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stehen. D.h., Deutsche, oder Ausländer, die bereits unbeschränkt in Deutschland arbeiten dürfen. Diese Prüfung wird normalerweise von einem Arbeitsvermittler durchgeführt. Dein Arbeitgeber kann auch vorab schon Kontakt zu dem für ihn zuständigen Vermittler aufnehmen, um abzuklären, welche Unterlagen er noch für die prüfung benötigt!

Sollten keine bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stehen, bekommst Du die Arbeitserlaubnis-EU in der Regel erstmal für 1 Jahr.

Nachdem Du dann 12 Monate gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU (zu den 12 Monaten zählen aber z.B. nicht die Beschäftigungen neben dem Studium, o.ä.)

Gruß Kaja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.02.2007 um 18:22:54
 
Hallo Kaja!

Ganz lieben Dank für Deine Antwort!
Ich habe nur noch eine kurze Frage  Smiley und zwar: Spielt es eine Rolle, ob ich die Arbeitsgenehmigung-EU als Student beantrage oder nicht?
Danke!!!

Beste Grüsse,
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Antwort #3 - 14.02.2007 um 07:10:47
 
Hallo Avatar,

ich verstehe Deine Frage nicht ganz, möchtest Du das Studium doch nicht abbrechen und nur nebenbei arbeiten??? Du kannst über die 90-Tage-Regelung hinaus auch noch eine Arbeitsgenehmigung-EU für eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Allerdings solltest Du in Deinem Studentensekretäriat vorher nachfragen, wie viele Stunden Du neben dem Studium noch arbeiten darfst.

Wenn Du auf jeden Fall das Studium abbrechen möchtest, spielt es keine Rolle, ob Du die Arbeitsgenehmigung-EU vor oder nach Deiner Exmatrikulation beantragst.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.02.2007 um 15:02:11
 
KAJA schrieb am 14.02.2007 um 07:10:47:
ich verstehe Deine Frage nicht ganz, möchtest Du das Studium doch nicht abbrechen und nur nebenbei arbeiten???


Er möchte vermeiden, ohne einen Grund dazustehen, der ihn zum Aufenthalt berechtigt. Also möge er mit der Exmatrkulation warten, bis er die Arbeitserlaubnis-EU hat.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.02.2007 um 15:33:43
 
ulf schrieb am 14.02.2007 um 15:02:11:
Also möge er mit der Exmatrkulation warten, bis er die Arbeitserlaubnis-EU hat.

Gruß, ULF


... und die zu bekommen wird wohl nicht ganz leicht sein - als Neu -EU-Bürger (Bulgarien) genießt er IMHO keine Freizügigkeit, was den Zugang zum Arbeitsmarkt angeht!

=schweitzer=
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.02.2007 um 15:52:01
 
schweitzer schrieb am 14.02.2007 um 15:33:43:
... und die zu bekommen wird wohl nicht ganz leicht sein - als Neu -EU-Bürger (Bulgarien) genießt er IMHO keine Freizügigkeit, was den Zugang zum Arbeitsmarkt angeht!


Deswegen beantragt er ja auch die Arbeitsgenehmigung-EU, die er als Altunionsbürger ja gar nicht benötigte.

Ja, es gibt dann eine Vorrangprüfung.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.02.2007 um 19:40:01
 
Vielen Dank für Eure Antworte!
Jetzt ist es mir klarer geworden   Schockiert/Erstaunt .
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