KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Hallo Avatar,
besorge Dir bei der Agentur für Arbeit einen Vordruck "Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU". Diesen läßt Du von Deinem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen, und reichst ihn zusammen mit einer Fotokopie von deinem Pass oder Personalausweis, Deiner Meldebescheinigung und Deinem Arbeitsvertrag oder Job-Angebot, aus dem die Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, etc. hervorgeht, wieder bei der Agentur für Arbeit ein.
Hier wird geprüft, ob Du zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden sollst, wie ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer (wenn nein, wird Dein Antrag abgelehnt) und ob für diese Tätigkeit bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stehen. D.h., Deutsche, oder Ausländer, die bereits unbeschränkt in Deutschland arbeiten dürfen. Diese Prüfung wird normalerweise von einem Arbeitsvermittler durchgeführt. Dein Arbeitgeber kann auch vorab schon Kontakt zu dem für ihn zuständigen Vermittler aufnehmen, um abzuklären, welche Unterlagen er noch für die prüfung benötigt!
Sollten keine bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stehen, bekommst Du die Arbeitserlaubnis-EU in der Regel erstmal für 1 Jahr.
Nachdem Du dann 12 Monate gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU (zu den 12 Monaten zählen aber z.B. nicht die Beschäftigungen neben dem Studium, o.ä.)
Gruß Kaja
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