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Abschiebung droht!!! (Gelesen: 25.149 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 12.02.2007 um 13:37:27
 
Na klar darf er das !

Ihr hättet sogar die Verpflichtung gehabt, diesen Pass der ABH vorzulegen. Aber offensichtlich habt ihr den Pass gegenüber der ABH unterdrückt. Da muss man sich fragen, warum ?

Und was die ABH denn sonst noch gesagt ? Sie wird ja wohl kaum wortlos eine GÜB ausgehändigt haben.

proll
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lorea1010
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Antwort #46 - 12.02.2007 um 13:54:43
 
Nein wir haben niemals seinen Pass versteckt. Wozu denn auch? Immer wenn nach dem pass gefragt wurde hat mein Verlobter ihn vorgezeigt.
Warum wird ein Pass eigentlich einbehalten?
Die ABH hat nur gesagt das wir nun auf die Entscheidung vom Gericht warten sollen.
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Antwort #47 - 12.02.2007 um 13:58:06
 
Zitat:
Warum wird ein Pass eigentlich einbehalten?

Weil er abgeschoben werden soll und die ABH befürchtet, dass er untertaucht?
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lorea1010
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Antwort #48 - 12.02.2007 um 14:02:54
 
Wir werden es auf keinen Fall auf eine Abschiebung ankommen lassen. Wir warten voller Ungeduld den Bescheid vom Gericht ab und falls dieser negativ ausfallen sollte( was wir nicht hoffen), so wird er freiwillig ausreisen.

Dann bekommt er doch seinen Pass wieder oder nicht?
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Janey
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Antwort #49 - 12.02.2007 um 14:11:04
 
lorea1010 schrieb am 12.02.2007 um 14:02:54:
Dann bekommt er doch seinen Pass wieder oder nicht?


Zwei Möglichkeiten:
1. Er bekommt den Pass bei Vorlage des Tickets ausgehändigt.
oder
2. Der Pass wird bei Vorlage des (Flug)Tickets an den BGS des entsprechenden
    Flughafen geschickt.

Dürfte darauf ankommen, wie das Verhältnis zur ABH ist und ob man ihm vertraut, dass die Ausreise tatsächlich stattfindet.
Das solltet ihr im Fall der freiwilligen Ausreise rechtzeitig mit Eurer ABH besprechen.

Gruß, J.  Zwinkernd
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lorea1010
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Antwort #50 - 12.02.2007 um 14:34:45
 
Vielen Dank.

Nun heisst es erst mal die Gerichtsentscheidung abwarten.
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lorea1010
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Antwort #51 - 13.02.2007 um 13:23:31
 
Wir haben das Rückflugticket gekauft und mein Verlobter reist freiwillig aus.
Wie stehen unsere Chancen das er bei unserer späteren Hochzeit wieder einreisen darf?
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maki
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Antwort #52 - 13.02.2007 um 13:36:58
 
Eure Chancen stehen ganz gut Zwinkernd wenn man dass überhaupt sagen kann.

Ohne Abschiebung/Straftaten/Einreisesperre ist das ne ganz normale FZF Geschichte, ehegatten deutscher haben anspruch auf FZF Zwinkernd

Nicht vergessen wegen der Vorabzustimmung mit der ABH zu reden, vielleicht "geht das was" Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #53 - 13.02.2007 um 13:44:02
 
Ich habe heute mit der ABH telefoniert und sie waren sehr nett und freundlich. Wenn es soweit ist, so sagte sie mir, kann ich mich gerne wegen der Einreise zwecks Heirat bei ihr melden.
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lorea1010
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #54 - 14.02.2007 um 15:48:26
 
Heute habe ich noch eine Frage:
Ist es möglich das ich als private person Akteneinsicht der ABH von meinem Verlobten bekomme?
Vielen dank für Antworten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #55 - 14.02.2007 um 15:54:46
 
lorea1010 schrieb am 14.02.2007 um 15:48:26:
Ist es möglich das ich als private person Akteneinsicht der ABH von meinem Verlobten bekomme?


Nur mit seiner Vollmacht.

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #56 - 14.02.2007 um 17:12:46
 
Akteneinsicht kann nach dem nordrheinwestfälischen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW) nach § 29 nur an Beteiligte erfolgen.

Beteiligte sind nach § 13

- Antragsteller und Antragsgegner
- diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
- diejenigen, mit denen die Behörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat,
- diejenigen, die nach Absatz 2 von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind.

(2) Die Behörde kann von Amts wegen oder auf Antrag diejenigen, deren rechtlichen Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Beteiligte hinzuziehen.

Das heißt für dich, selbst mit Vollmacht wirst du keine Akteneinsicht bekommen, solange du nicht die Ehefrau bist.

Proll

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Antwort #57 - 14.02.2007 um 17:22:34
 
Aber unser Anwalt kann Akteneinsicht bekommen, allerdings nicht in seinen Büroräumen.
Und mein Verlobter kann doch aber bestimmt seine Akte einsehen,oder etwa auch nicht?
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Mick
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Antwort #58 - 14.02.2007 um 21:59:49
 
Zitat:
Akteneinsicht kann nach dem nordrheinwestfälischen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW) nach § 29 nur an Beteiligte erfolgen.

Beteiligte sind nach § 13

- Antragsteller und Antragsgegner
- diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
- diejenigen, mit denen die Behörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat,
- diejenigen, die nach Absatz 2 von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind.

(2) Die Behörde kann von Amts wegen oder auf Antrag diejenigen, deren rechtlichen Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Beteiligte hinzuziehen.

Das heißt für dich, selbst mit Vollmacht wirst du keine Akteneinsicht bekommen, solange du nicht die Ehefrau bist.

Proll


Hi,
ich habe mich nach dem Lesen Deines Postings gefragt,
warum ich so selbstverständlich einem Anwalt überhaupt
Einsicht gewähre. Finde ich in o.a. Regelung nicht.

Ich empfehle zur Lektüre:

Zitat:
§ 14 VwVfG NRW
Bevollmächtigte und Beistände
   Teil II (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)
     Abschnitt 1 (Verfahrensgrundsätze)

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
Fundstelle: SGV NRW


Damit ist auch der Nachbar im Rennen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #59 - 15.02.2007 um 02:41:44
 
Nebenbei bemerkt, führt die Akteneinsicht zu Mehraufwand und kann damit Verzögerungen verursachen.

Falls es keine wirkichen Gründe gibt, würde ich den Leuten keine zusätzliche Arbeit machen.
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