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Abschiebung droht!!! (Gelesen: 24.879 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 11.02.2007 um 11:56:24
 
Hi,

so wie ich den SV verstanden habe, steht die beabsichtigte Eheschließung nicht unmittelbar bevor. Demnach muss er ausreisen. Sollte er dies nicht freiwillig tun, so droht ihm eine Abschiebung.

Im übrigen möchte ich bemerken, dass nicht Du direkt betroffen bist, da Du ja deutsch bist. Deshalb ist Deine Bemerkung als guter Steuerzahler daneben.
Die hier geltenden Gesetze sind zu befolgen. Dies ist und war auch Deinem Freund sicher klar.

Mein Tip:
Freiwillige Ausreise und Wiedereinreise im vorgeschriebenen Visumverfahren.
Eheschließung in D weiter betreiben. Nach Eheschließung Erteilung eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels für ihn. Was spricht ernsthaft dagegen ?


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 11.02.2007 um 12:04:18
 
Zum Thema Rechtsanwalt wurde ja bereits einiges geschrieben !

Und zur Duldung bei bevorstehender Eheschließung ist zu sagen, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird:

Der unbestimmte Rechtsbegriff "unmittelbar bevorstehnde" Eheschließung wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Einen legen das so aus, wie Mick beschrieben hat, die Anderen (so auch Verwaltungsgerichte in NRW) sprechen von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung, wenn ein Eheschließungstermin feststeht. Das hängt wohl damit zusammen, dass Ausländer trotz OLG-Genehmigung keinen Termin festlegten !

Was kannst du machen ?

Sprich mit "deiner" ABH, wie die sich zum VG-Verfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) und zum Eheschließungsverfahren stellen. Je nach deren Antwort musst du, vielmehr dein Freund, reagieren.

Proll
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lorea1010
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Antwort #32 - 11.02.2007 um 12:12:55
 
Vielen lieben Dank.
Das heisst u.a. mein Verlobter ist auf die Willkür der ABH angewiesen?
Und die neue Imatrikulation ist ja dann wohl auch hinfällig?

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Janey
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Antwort #33 - 11.02.2007 um 12:25:19
 
lorea1010 schrieb am 11.02.2007 um 12:12:55:
Vielen lieben Dank.
Das heisst u.a. mein Verlobter ist auf die Willkür der ABH angewiesen?


In Deutschland sind die Entscheidungen der Behörden gerichtlich überprüfbar. Deshalb gibt es die Gewaltenteilung, damit keine Willkür herrscht.

Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nutzt Dein Verlobter schließlich auch.

Anscheinend willst du auf eine bestimmte Antwort hinaus. Da dies nicht möglich ist, unterstellst Du Willkür.
Also ich bin hier raus.  Ärgerlich Lippen versiegelt
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 11.02.2007 um 12:31:44
 
lorea1010 schrieb am 11.02.2007 um 12:12:55:
auf die Willkür der ABH


Ich kann Janey nur vollauf bestätigen ! Mit solchen Aussagen macht man sich keine Freunde und wird man sicher auch keine Hilfe mehr finden.

Die ABH reagiert ja schließlich nur auf das Agieren des Ausländers und da redet auch keiner vom Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall.

Bei solchen Aussagen von dir krieg ich das  :kotz

proll
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lorea1010
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Antwort #35 - 11.02.2007 um 12:48:00
 
Ich entschuldige mich für meine unsachliche ausdrucksweise.
Es leigt mir wirklich fern jemanden etwas zu unterstellen und auch weiss ich das die ABH nur ihre Arbeit macht und das es sicherlich auch nicht einfach für sie ist.

Man sollte jedoch unterscheiden ob sich ein Ausländer wirklich bemüht seinen Aufenthalt ehrlich hier zu gestalten. Es liegen keinerlei Straftaten vor, er bekommt keine Zuwendungen oder leistungen vom Staat usw.

Nochmals sorry!!!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 11.02.2007 um 13:36:43
 
lorea1010 schrieb am 11.02.2007 um 12:48:00:
Man sollte jedoch unterscheiden ob sich ein Ausländer wirklich bemüht seinen Aufenthalt ehrlich hier zu gestalten. Es liegen keinerlei Straftaten vor, er bekommt keine Zuwendungen oder leistungen vom Staat usw.



Dieses Argument kommt in allen Fällen (meistens wenn nichts mehr geht) !
Sorry, aber das ist kein Argument. Das was wirklich zählt ist die Rechtmäßigkeit
des Aufenthaltes. Dies zu gewährleisten und das Unrecht zu vermeiden ist
Aufgabe der Exekutive in D, dazu gehört die ABH.
Es liegt immer an den Betroffenen die Rechtmäßigkiet zu beachten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Exekutive dafür anzugreifen ist einfach nur billig.
Was also spricht nun gegen eine freiwillige Ausreise und möglicherweise Wiederkommen im Visumverfahren , zumal er ausreisepflichtig ist/wird ?

DC
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maki
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Antwort #37 - 11.02.2007 um 13:38:03
 
Hallo lorea,

im Moment hat dein Freund eine Duldung, d.h. sein Aufenthalt ist nicht rechtmässig.
Wenn er vorhat daraus einen rechtmässigen Aufenthalt zu machen und nicht Abgeschoben zu werden, gibt leider nur diese zwei möglichkeiten:

A: Ausreisen, Visum beantragen und wiedereinreisen.
B: Eure geplante Eheschliessung wird als unmittelbar bevorstehend eingestuft und er kann bleiben und kriegt hier eine AE nach der Hochzeit.

Wenn B nicht zutrifft, bleibt nur noch A als rechtlich einwandfreie Möglichkeit.

Bitte bedenke auch das Beamte kein freies Ermessen haben, sondern vorgaben nach denen sie sich richten müssen Zwinkernd "Don't shoot the messenger"

Viel Erfolg,

maki
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lorea1010
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Antwort #38 - 11.02.2007 um 13:45:44
 
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Morgen werden wir zum Standesamt gehen um uns zu erkundigen welches papier genau noch fehlt. Ich frage mich nur ob der Standesbeamte nicht wusste was man alles braucht an papieren und wie es dann möglich ist das doch noch etwas fehlt???
Dann werden wir weiter sehen.
Vielleicht sollten wir dann am Dienstag die ABH aufsuchen?
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Antwort #39 - 11.02.2007 um 14:27:01
 
Das Gespräch mit der ABH würde ich empfehlen Zwinkernd

Wer weiß, falls es mit der Feststellung der unmittelbar bevorstehenden Ehe nicht klappt, könnte immer noch eine Vorabzustimmung drin sein, die das dann obligatorische Visaverfahren etwas beschleunigen kann: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#3
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Antwort #40 - 11.02.2007 um 20:07:39
 
lorea1010 schrieb am 11.02.2007 um 13:45:44:
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Morgen werden wir zum Standesamt gehen um uns zu erkundigen welches papier genau noch fehlt. Ich frage mich nur ob der Standesbeamte nicht wusste was man alles braucht an papieren und wie es dann möglich ist das doch noch etwas fehlt???
Dann werden wir weiter sehen.
Vielleicht sollten wir dann am Dienstag die ABH aufsuchen?



Ja das mit den Papieren beim Standesamt und so hatte ich auch Probleme. Uns konnte man vorher auch nichts sagen und wir mussten endlos lang warten bis mal jemand da bescheid wusste. Naja die können ja auch nicht alles wissen  Laut lachend. Kann vorkommen wenn das da nich alle tagelang vorkommt das die sich selbst erkundgien müssen, und da kann man schonmal was vergessen  Laut lachend
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Antwort #41 - 11.02.2007 um 20:28:23
 
Ich weiss nicht ob ich es überlesen oder nicht verstanden.
Meine Frage deshalb noch mal:
Soll mein Verlobter vor Freitag ( das ist das Datum der ABH zur Frist der Androhung zur Abschiebung) freiwillig ausreisen oder darf er warten bis die Entscheidung vom Gericht kommt? Es wurde beim Gericht Klage eingereicht.
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Antwort #42 - 11.02.2007 um 20:34:03
 
Sorry hab jetzt nich alles hier gelesen aber das müsste dein Anwalt doch wissen oder? Also ich denke am besten gleich Montag zur abH gehn besser is man klärt das vorher richtig sonst hat man hinterher nur Probleme
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Antwort #43 - 11.02.2007 um 21:27:19
 
Zitat:
Soll mein Verlobter vor Freitag ( das ist das Datum der ABH zur Frist der Androhung zur Abschiebung) freiwillig ausreisen oder darf er warten bis die Entscheidung vom Gericht kommt? Es wurde beim Gericht Klage eingereicht.

Wenn das Standesamt und ABH sich einig sind dass die Eheschliessung unmittelbar bevor steht, kann ewr bleiben.
Ansonsten ist es in eurem Interesse das er nicht Abgeschoben wird, die Kosten dafür sind im 4 stelligen € Bereich angesiedelt, die daraus resultierende Einreisesperre. etc macht alles viel komplizierter.

IMO: Falls sich nix ändert, Ausreisen!
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Antwort #44 - 12.02.2007 um 12:44:25
 
Heute der neuste Stand:

- Standesbeamte hat den Pass meines Verlobten eingezogen, zur Weitergabe an die ABH. Darf er das?

- dann waren wir heute bei der ABH, dort hat mein Verloberter eine Grenzübertrittsbescheinigung für 11 Tage bekommen.

Danke im Vorraus für Antworten
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