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Fzf (Gelesen: 30.805 mal)
desislava19
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Antwort #90 - 27.04.2007 um 13:12:43
 
Das hilft mir aber auch nicht weiter darf die Botschaft mir jetzt die Auskunft verweigern? Ich brauche schließlich das Aktenzeichen!
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Einbeck
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Antwort #91 - 27.04.2007 um 14:08:52
 
Nach Antwort auf Deine PN nun das Posting für die Allgemeinheit.

Vorab sorry, wenn ich hart rüberkomme, bin kein unhumaner Unmensch, nur mag ich klare Worte...

Machst Du dich nicht selbst  etwas verrückt?
Lese den Thread, deine Postings und Ungeduld...
Kann Deine Situation ja verstehen,
aber hier läuft ein behördlicher Routinevorgang.
Andere Behörden werden beteiligt.


Manchmal ist so eine Hektik und Ungeduld,
ständige Kontaktaufnahme, Nachfragen etc. auch nicht sinnvoll oder förderlich.

Alles dauert seine Zeit.

Was für ein Aktenzeichen brauchst Du und wofür?
Soweit ich lese ist der Antrag immer noch in Bearbeitung.

Auskunft erhälst Du gegen Vollmacht (sorry, bist im Visaverfahren erstmal "unbeteiligt" Datenschutz gilt auch bei Ehefrauen), während eines laufenden Verfahren aber wahrscheinlich nur Zwischennachricht.
Euer Ansprechpartner ist zunächst einmal nur die Botschaft, nicht das BVA in Köln oder die Staatsanwaltschaft in Verden.
Die ABH ist beteiligt und wirkt mit, deren Zustimmung ist erforderlich.
Wenn eine andere Behörde Eure Infos braucht, tritt diese Behörde mit Euch in Kontakt.
Z.Zt. ist das alles behördenintern, mußt und solltest Du gar nicht alles wissen, Dein Wissen davon ist z.zt. auch noch nicht nötig, da alle Arbeiten (behördeninterne Beteiligungen) einer Entscheidungsfindung durch die Botschaft dienen.

Finde es nett das das BVA Auskünfte gibt, sind Auskünfte zu laufenden Verfahren,
und das die einfach sagen man hat die Staatsanwaltschaft in Verden beteiligt, naja, will mich zu deren Auskunftspolitik nicht äußern. BVA ist nur weiterleitende "Poststelle" und AZR, komisch das die so freudig mündlich Auskunft am Telefon geben (ohne Vollmacht und Identitätsprüfung), unsere Datenschutzgesetze gelten auch für diese Behörde.
Vielleicht hat die Botschaft die Staatsanwalt nur um Auskunft oder Stellungnahme etc. zu dortigen Unterlagen und damaligen Vorgang gebeten.
Solange man den inhalt der Briefe nicht kennt macht man sich vielleicht auch unnötig verrückt.

Leben seine Eltern noch in Deutschland?
Wann hat er Deutschland verlassen?

Sicherlich lese ich auch aus deinen Postings die Gefahr der "Ablehnung" raus, aber wäre es nicht besser einen schriftlichen begründeten Bescheid, also Klartext zu haben, als sich jetzt verrückt zu machen, vorallem ohne genau zu wissen warum und wie die Entscheidung ausfällt.
Anschließend könnt Ihr Euch hier und anwaltschaftlich beraten lassen.
Der Bescheid nennt Gründe, klare Gründe, die Ihr später im Remonstrationsverfahren widerlegen könnt.
Da weiß man gegen was man vorgehen muss und warum,
besser als jetzt auf Verdacht zu arbeiten.




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desislava19
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Antwort #92 - 27.04.2007 um 14:26:00
 
Also seine Eltern leben noch in Deutschland mit Duldung.

Mein Mann ist vor 8 Monaten zurück gegeangen.

Er sollte abgeschoben werden ist dann untergetaucht und war hier 8 Monate illegal, ist dann aber freiwillig mit einer grenzübertrittsbescheinigung ausgereist.

Ich mach mich auch verrückt ich hab soviel mit ihm erlebt wir lieben uns überalles wir sind seit 3 Jahren unzertrennlich und haben viel durchgemacht.

Ich bin nur mit den Nerven am ende vorallem ich hab mich so gefreut das die ABH ja sagt und alle meinten die Botschaft sagt bestimmt auch ja und dann sowas.

Na die BVA meinte ob ich so ne Nummer habe und ich meinte nein dann hab ich ihnen alle Personalien von meinem Mann gegeben und sie haben nachgeguckt und meinten ach da sind noch soviele Behörden eingeschaltet, und ich meinte dann wie gut oder schlecht sie sagt naja weiß ich nich. Ich hab dann gefragt ob das normal is und sie meinte die Staatsanwaltschaft Verden wurde eingeschaltet das is eigentlich nich so üblich und das wars dann auch.

Dann hab ich meine Sachbarbeiterin von der ABH angerufen. Sie war geschockt und meinte davon weiß sie nix. Sie hat mir dann erzählt das sie seit 1 Woche viel mit der botschaft schreibt sie meinte sie weiß nich was der SB da hat, er sucht gründe das Visum abzulehnen will ihr aber auch nicht sagen was los ist oder was er hat.

Ich kann sowas auch erlich nich verstehen die Sb bei der ABH kennt ihn seit er hier ist und mich seit 3 Jahren wir waren immer zusammen da sie weiß das wir zusammen gehören und das das nicht nur einfach so ist. Aber sie sagt auch sie weiß nicht was der Mann bei der Botschaft will sie versteht das nicht.

Ich weiß ja auch das es sicherlich blöd aussah alles mit dem illegal und so hier bleiben und viele Leute machen das auch nur um ans Visum zu kommen das weiß ich ja. Aber wir lieben uns wirklich und wollen nur zusammen sein sonst nichts.

Vielleicht weißt du ja ob ich vielleicht damit was erreichen kann indem ich Fotos und so weiter an die ABH gebe die sollen das an die botschaft schicken.

Ich will nur das mein Mann bald hier ist ich bin mit meinen Nerven am Ende und kann nicht mehr.

Danke für deine Antwort übrigens, hab jetzt bisschen viel geschrieben hoffe man versteh es einigermaßen und du antwortest nochmal   

Liebe Grüße Desi

PS: EInbeck du bist der beste  Laut lachend
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desislava19
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Antwort #93 - 27.04.2007 um 14:27:40
 
Achso brauche das Aktenzeichen um von der Staatsanwaltschaft Verden zu erfahren was die botschaft von denen wollte  Laut lachend
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Einbeck
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Antwort #94 - 27.04.2007 um 14:35:24
 
Zweite PN ist raus.
Wiederhole Text hier nicht.
Zur Frage Az.

Hat Dein Mann eine Quittung?
Ein Az. dürfte auf der Quittung stehen, dieses Az. verwendet BVA und ABH,
bei Schreiben wurde evtl. zusätzliches Az. verwendet.
Az. sollte Dein Mann auf Nachfrage erhalten.

Az: ( auf Quittung)
DEU/Nr. der AV/Antragsdatum umgekehrte Reihenfolge)/Antragsnummer
z.B.
DEU/316500/20070319/000012345

ansonsten meistens: RK-Visa-..(Nr. des SB)....  516 E +Name oder EDV Antragsnummer (siehe Quittung, Quittung hat Name und Antragsnummer)

Die Frage ist allerdings ob die Auskunft geben dürfen oder können, wegen behördeninternen Vorgang, dort bist Du ja nicht Beteiligt, ohne Vollmacht dürfte auch nichts gehen.

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desislava19
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Antwort #95 - 27.04.2007 um 14:42:48
 
Was ist AZ?

Also diese DEU nummer ie da steht habe ich eine vom BVA.

Ich versteh den Text grad nicht kannst ihn mir vielleicht erklären  Laut lachend. Entschuldigung hast mir viel geholfen aber da steig ich grade nich ganz durch man könnte denken ich bin blond  Laut lachend.

Achso habs verstanden  Laut lachend

Mein MAnn geht jetzt Mittwoch selbst zur Botschaft hin hab ihm das gesagt weil Vollmacht und so dauert mir zu lange kann er dann auch selbst gehn wenn er Mittwoch frei hat.

Man EInbeck du bist echt ein Engel hilfst mir voll weiter  Laut lachend
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maki
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Antwort #96 - 27.04.2007 um 14:45:19
 
AZ= Aktenzeichen.

Einbeck sagt, selbst mit dem AZ dürftest du keine Auskunft erhalten.

Wirst wohl das Ergebnis abwarten müssen.
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Antwort #97 - 27.04.2007 um 14:47:46
 
maki schrieb am 27.04.2007 um 14:45:19:
AZ= Aktenzeichen.

Einbeck sagt, selbst mit dem AZ dürftest du keine Auskunft erhalten.

Wirst wohl das Ergebnis abwarten müssen.



Ja habs grad editiert habs doch noch verstanden  Laut lachend.

Ja nur ich will nicht einfach abwarten ich will denen beweisen das es keine Scheinehe oder sonstiges ist. Ich weiß das dass natürlich blöd ist die haben nur die Akte da liegen und müssen daraus entscheiden. Aber ich will ihnen klar machen das wir es ernst meinen bevor sie ablehnen  Laut lachend.
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Antwort #98 - 27.04.2007 um 14:50:48
 
Einbeck noch ne frage an dich.

Ich will zu meinem Mann wieder hier werde ich ja ganz verrückt alleine  Zwinkernd.

Würde sowas gehen ich meine wenn die Botschaft nachher noch was von der ABH will z.b ein Interview oder Unterlagen?

Ich könnte hier ja jemanden die Vollmacht geben.

Können Interviews auch gemeinsam in der Botschaft statt finden will mich auf alles vorbereiten weil ich dann auch mehrere Monate in Serbien bleiben würde nich das dann nachher alles noch mehr ins stoppen kommt. Zwinkernd
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Antwort #99 - 27.04.2007 um 14:52:40
 
Az = Aktenzeichen
Gz = Geschäftszeichen
Az und Gz werden verwendet damit die Behörde den Antrag widerfindet und alle Schreiben den selben Vorgang Antrag zuordnet.

Wenn Du die DEU Nummer hast, hast Du das Aktenzeichen das die Botschaft, BVA und BVA verwendet, das Aktenzeichen des Visasystemes.
Normalerweise wird nur dieses Az. verwendet, d.h. es sollte auch bei anderen Behörden benutzt werden.

Manchmal wird allerdings ein zweites Az oder besser Gz, verwendet
dieses Gz bildet sich aus
--Sachbearbeiter z.B. RK-Visa-10 (10= Ordnungsnummer des Sachbearbeiter, jeder SB hat eine eigene Ordnungsnummer)
Aktengruppe = 516
Untergruppe = E  (0Einzelfälle)
Nummer oder Name = Meier oder EDV 2364
                                (Name des Antragsstellers un/oder EDV Nr. des Antrages/Antragsnummer)

Beispiele:
RK-Visa-10 516 E Meier EDV 2364
RK-Visa-10 516 E Meier
RK-Visa-10 516 E EDV 2364

Wie gesagt das Az oder Gz. sollte auf Nachfrage mitgeteilt werden, dazu sollte Dein Mann mit Botschaft in Kontakt treten.
Wie gesagt übelicherweise wird nur die DEU  als Az. verwendet.


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Antwort #100 - 27.04.2007 um 15:01:07
 
Gut alles klar danke EInbeck.

DIe Deu nummer wird bei der Staatsanwaltschaft nich verwendet hab ich vorhin schonmal da gefragt.

Mein Mann wird das Mittwoch hoffentlich irgendwie regeln Zwinkernd
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Antwort #101 - 27.04.2007 um 15:03:21
 
Seit 06.03.2007 verheiratet.
Befragung hatte Ihr beide Du (13.04) bei ABH er (16.04) bei Botschaft, aber scheinbar nicht zeitgleich, der Fragenkatalog zu Scheinehe wurde wahrscheinlich nicht abgearbeitet.

Sollte eine zeitgleiche Scheinehebefragung erforderlich werden und durchgeführt werden müssen, kann dies je nach Größe und Personalausstattung auch in der Botschaft direkt erfolgen, sollte man dann mit ABH und Botschaft entsprechend absprechen.

Unterlagen kannst Du oder Dein Mann direkt bei der Botschaft abgeben, die ABH, die ja scheinbar schon eine Entscheidung getroffen hat, dürfte vorerst keine Unterlagen mehr brauchen.

Falls Du reist, informiere und hinterlass besser bei ABH eine Kontaktadresse falls damit die Bescheid wissen.
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Antwort #102 - 27.04.2007 um 15:07:56
 
Was mir noch sorgen bereitet die Botschaft sagt die Staatsanwaltschaft würde gegen ihn ermitteln.

Die frage ist wegen was er hatte nie was mit der Polizei zutun nie. Nichts mit Drogen nichts mit Körper verletztung er hat nur früher mal geklaut als er 14 war aber das kanns ja nicht gewesen sein. Kann das mit seinem Illegalem Aufenthalt hier zutun haben? Anders können wir uns das garnicht erklären.

Schaltet die Staatsanwaltschaft sich den Automatisch ein oder hat die Botschaft da bescheid gesagt?

Lg

Desi
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Antwort #103 - 27.04.2007 um 15:13:09
 
Warum die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Ehrlich kann da nur mutmaßen oder raten.
Dachte an Ermittlung oder Auskunft wegen früheren illegalen Aufenthalt,
ob es da mehr oder  anderes gibt, kann man nicht wissen, das dürfte nur Dein Ehemann wissen.
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Antwort #104 - 27.04.2007 um 15:18:03
 
Einbeck schrieb am 27.04.2007 um 15:13:09:
Warum die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Ehrlich kann da nur mutmaßen oder raten.
Dachte an Ermittlung oder Auskunft wegen früheren illegalen Aufenthalt,
ob es da mehr oder  anderes gibt, kann man nicht wissen, das dürfte nur Dein Ehemann wissen.



Ne mehr gibts nich die sind 1992 eingereist wegen dem Krieg und so, das war ja illegal also da war er aber ungefähr 11 oder 12 Jahre alt. Sonst kann ich mir nur vorstellen weil er ja nicht ausgereist ist sondern Illegal hier geblieben war was anderes kann eigentlich nicht sein. ( Die SB in der ABH wusste auch nicht was sonst)

Na ich hab mit meiner Schwägerin telefoniert wir gehen Montag zu seinem Anwalt und wolln da mal nachhacken was los ist.

Ich danke dir echt EInbeck für die viele Antworten hast mir sehr geholfen und jetzt bin ich auch schon etwas ruhiger, hast mir voll geholfen bin echt dankbar dafür sonst hätte ich warhsceinlich bis heute Abend ein herzinfakt bekommen  Laut lachend
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