Nach Antwort auf Deine PN nun das Posting für die Allgemeinheit.
Vorab sorry, wenn ich hart rüberkomme, bin kein unhumaner Unmensch, nur mag ich klare Worte...
Machst Du dich nicht selbst etwas verrückt?
Lese den Thread, deine Postings und Ungeduld...
Kann Deine Situation ja verstehen,
aber hier läuft ein behördlicher Routinevorgang.
Andere Behörden werden beteiligt.
Manchmal ist so eine Hektik und Ungeduld,
ständige Kontaktaufnahme, Nachfragen etc. auch nicht sinnvoll oder förderlich.
Alles dauert seine Zeit.
Was für ein Aktenzeichen brauchst Du und wofür?
Soweit ich lese ist der Antrag immer noch in Bearbeitung.
Auskunft erhälst Du gegen Vollmacht (sorry, bist im Visaverfahren erstmal "unbeteiligt" Datenschutz gilt auch bei Ehefrauen), während eines laufenden Verfahren aber wahrscheinlich nur Zwischennachricht.
Euer Ansprechpartner ist zunächst einmal nur die Botschaft, nicht das BVA in Köln oder die Staatsanwaltschaft in Verden.
Die
ABH ist beteiligt und wirkt mit, deren Zustimmung ist erforderlich.
Wenn eine andere Behörde Eure Infos braucht, tritt diese Behörde mit Euch in Kontakt.
Z.Zt. ist das alles behördenintern, mußt und solltest Du gar nicht alles wissen, Dein Wissen davon ist z.zt. auch noch nicht nötig, da alle Arbeiten (behördeninterne Beteiligungen) einer Entscheidungsfindung durch die Botschaft dienen.
Finde es nett das das BVA Auskünfte gibt, sind Auskünfte zu laufenden Verfahren,
und das die einfach sagen man hat die Staatsanwaltschaft in Verden beteiligt, naja, will mich zu deren Auskunftspolitik nicht äußern. BVA ist nur weiterleitende "Poststelle" und
AZR, komisch das die so freudig mündlich Auskunft am Telefon geben (ohne Vollmacht und Identitätsprüfung), unsere Datenschutzgesetze gelten auch für diese Behörde.
Vielleicht hat die Botschaft die Staatsanwalt nur um Auskunft oder Stellungnahme etc. zu dortigen Unterlagen und damaligen Vorgang gebeten.
Solange man den inhalt der Briefe nicht kennt macht man sich vielleicht auch unnötig verrückt.
Leben seine Eltern noch in Deutschland?
Wann hat er Deutschland verlassen?
Sicherlich lese ich auch aus deinen Postings die Gefahr der "Ablehnung" raus, aber wäre es nicht besser einen schriftlichen begründeten Bescheid, also Klartext zu haben, als sich jetzt verrückt zu machen, vorallem ohne genau zu wissen warum und wie die Entscheidung ausfällt.
Anschließend könnt Ihr Euch hier und anwaltschaftlich beraten lassen.
Der Bescheid nennt Gründe, klare Gründe, die Ihr später im Remonstrationsverfahren widerlegen könnt.
Da weiß man gegen was man vorgehen muss und warum,
besser als jetzt auf Verdacht zu arbeiten.