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Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat ( (Gelesen: 1.340 mal)
Michel
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch, sie marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat (
27.01.2007 um 19:11:30
 
Hallo,

ich plane meine Verlobte (Marokkanerin) im Frühjahr zu heiraten.
Sie hat einen Bachelor- und Masterabschluss. Aktuell hat sie ein Visum für einen Deutsch-Sprachkurs und lebt mit mir in D.
Sie hat nun 2 Abschlüsse und spricht 4 Sprachen (+25 Jahre) und möchte verständlicherweise auch bald arbeiten.

Ich studiere noch 1 1/2 Jahre. Meine Eltern können uns finanziell unterstützen.


Bekommt Sie nach der Heirat direkt eine Arbeitserlaubnis?
Welchen Status kann sie bekommen, was muss man dann weiter anfordern, ... ?

Vielen Dank!

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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir
Antwort #1 - 27.01.2007 um 19:35:54
 
Siehe § 28 Abs. 1 AufenthG. Sie bekommt eine AE und kann uneigeschränkt arbeiten.

Gruß,
Zeppelin
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 19:36:08
 
Hallo Michel,

nach der Eheschließung mit der Heiratsurkunde zur ABH und AE nach
§ 28 Abs.1 Nr.1 AufenthG beantragen. Mit der AE erhält sie auch die (unbeschränkte) Arbeitserlaubnis.
Einzige Voraussetzung: Ihr lebt zusammen (also führt eine eheliche Lebensgemeinschaft.

Alles Gute, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Michel
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Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch, sie marokkanisch
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 20:04:58
 
Super vielen Dank!
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