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Neu-EU Werkstudentin möchte eine feste Stelle (Gelesen: 1.591 mal)
Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neu-EU Werkstudentin möchte eine feste Stelle
27.01.2007 um 14:30:08
 
Hallo alle,

ich wende mich hiermit vor allem an Mitarbeiter der AA, bzw. Leute die meine Erfahrung teilen / gemacht haben... weil genau diese Leute Tipps für mich haben könnten

bin slowakische Studentin, in Bayern, Promotion... seit Oktober 05 immatrikuliert und auch seit Okt 05 in DE... meinen Magister-Abschluss habe ich aus der Slowakei, Sozialwissenschaften - die Promotion ist jetzt auch Sozialwissenschaften...

neben dem Studium habe ich einen 20St/Woche Job als Werkstudentin - bei einer großen deutschen Firma - und jetzt wirds vielleicht interessant - im Vertrieb, also Wirtschaft - also gar nicht das was ich studiere bzw. studiert habe...  Smiley

jetzt wird bei uns in der Abteilung eine "normale" Stelle frei und - mein Boss hat mir klargemacht, dass ich für die Stelle seine erste Wahl bin...  es ist für mich sehr verlockend - endlich ein Enstieg in das Berufsleben... ich bin an seinem Angebot sehr interessiert, aber ich überlege mir schon was dabei alles schiefgehen kann...

glaubt hier jemand ich würde die Genehmigung vom AA bekommen?? für die Stelle sind osteuropäische Sprachen und interne Betriebskenntnisse ziemlich entscheidend - das habe ich...

auf der anderen Seite - ich bin neu-EU, nicht in DE studiert und dazu auch das falsche Fach...

was kann ich / mein Boss / die Personalabteilung der Firma machen, damit - falls ich nach der Auswahl wirklich die geeignetste KandidatIn bin, damit ich die Genehmigung auch bekomme ?? ich meine, nur daran zu scheitern, davon habe ich große Angst  hä?

kann die AA die Firma zwingen, nur den zweitbesten bzw. drittbesten Kandidaten anzustellen, nur weil ich beschränkte Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt geniesse?

ich habe jetzt leider keine Zeit mehr meinen Fall zu schildern, aber das Wichtigste habe ich hoffentlich erwähnt, und ich hoffe jetzt auf Feedback von Euch... Smiley

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
Zuzi.
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 27.01.2007 um 15:08:34
 
Habe Dir eine PN geschickt. Schau mal ganz oben auf der Seite.

Z.
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Teuton77
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"Aequis aequus" - Kaiser
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Beiträge: 38

Neufahrn bei Freising, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumänisch/Deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 17:16:29
 
Erst ein "Konkretes stellenangebot" von der Firma bekommen.

Zweitens: Personalabteilung der Firma mit Arbeitsagentur in Kontakt setzten, damit die sachliche und rechtliche Lage zwischen den beiden bestmöglichst dargestellt werden kann, bzw. dass du eingearbeitete Arbeitskraft bist, dass du, der Stelle entsprechend, spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, usw.

Drittens: Arbeitsmarktsprüfung (Vorrangsprüfung) bestehen (davon kannst du bzw. dein Arbeitgeber, wegen deiner eingeschränkten Freizügigkeit, in meisten Fällen nicht entfliehen).

Gruß,

Teuton77
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"Ama et fac quod vis!" - "Liebe und tu, was du willst!"&&&&Augustinus - Hlg. Augustin
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.01.2007 um 19:21:52
 
Zuzi schrieb am 27.01.2007 um 14:30:08:
neben dem Studium habe ich einen 20St/Woche Job als Werkstudentin - bei einer großen deutschen Firma - und jetzt wirds vielleicht interessant - im Vertrieb, also Wirtschaft - also gar nicht das was ich studiere bzw. studiert habe...  Smiley

jetzt wird bei uns in der Abteilung eine "normale" Stelle frei und - mein Boss hat mir klargemacht, dass ich für die Stelle seine erste Wahl bin...  es ist für mich sehr verlockend - endlich ein Enstieg in das Berufsleben... ich bin an seinem Angebot sehr interessiert, aber ich überlege mir schon was dabei alles schiefgehen kann...

glaubt hier jemand ich würde die Genehmigung vom AA bekommen?? für die Stelle sind osteuropäische Sprachen und interne Betriebskenntnisse ziemlich entscheidend - das habe ich...



Dann möge der Arbeitgeber die Kenntnisse, insbesondere Fremsdprachenkenntnisse, in die Stellenbeschreibung setzen.

Fachfremde, aber dennoch qualifizierte Tätigkeit sollte für die Vorrangprfung kein entscheidenden Hindersnis sein.

Ist Deine deutsche Promotion abgeschlossen?

Gruß, ULF
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Zuzi
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Beiträge: 36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 10:10:15
 
@Ulf:

nein, meine Promotion ist noch nicht abgeschlossen - macht es was aus?

@Zeppelin:

das mit dem falschen Fach  Zwinkernd habe ich so gemeint: ich hatte den Eindruck dass es bei solchen Entscheidungen auch darauf kommt, WAS GENAU man studiert - nicht nur dass man überhaupt an FH/Uni studiert... freue mich natürlich wenn es doch nicht so entscheidend sein soll... Smiley

bei uns in der Firma hängt schon das Angebot auf dem schwarzen Brett... dem AA bzw. ARGE muss DIESE Version dann vorgelegt werden, oder falls die Firma dann schon für mich die Genehmigung beantragt, können die noch ein spezifischeres Angebot erstellen und sozusagen meiner Person anpassen ??  Zwinkernd

oder ist das nicht erlaubt? in der internen Anzeige ist Vieles viel zu allgemein erwähnt...

vielen Dank für alle Ratschläge !!!

LG,
Zuzi.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 13:55:01
 
Zuzi schrieb am 30.01.2007 um 10:10:15:
meine Promotion ist noch nicht abgeschlossen - macht es was aus?


Kaum, "abgeschlossene oder laufende Promotion" findet sich gar nicht selten in Stellenausschreibungen.

Gruß, ULF
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