Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 AAV (Gelesen: 3.615 mal)
Teuton77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


"Aequis aequus" - Kaiser
Leopold I von Habsburg


Beiträge: 38

Neufahrn bei Freising, Germany
Neufahrn bei Freising
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumänisch/Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 AAV
25.01.2007 um 16:27:35
 
Hallo, liebe Experten, Kenner und einfache Leser!

Zusammenfassung des Falles:

1. Aufenthalt in Deutschland mit Aufenthaltsbewilligung, gemäss damaligem AuslG.
Im Pass:"Die Aufenthaltsbewilligung gilt nur im Rahmen des Werkvertrages zwischen den Firmen XXX in Ort1 und YYY in Ort2";
2. Arbeitsgenehmigung damals nach § 3 Abs.1 AAV ("zwischenstaatlichen Vereinbarung zur Erfüllung eines oder mehrerer bestimmter Werkverträge")
Im Zusatzblatt zur Aufenthaltsgenehmigung im Pass: "Unselbstsändige Erwerbstätigkeit nur gem. § 3 Abs. 1 AAV und gemäss gültiger Arbeitsgenehmigung gestattet);
3. Zeitraum der Beschäftigungsverhältnis: 01.01 - 25.04.2004;
4. Bundesland wo die unselbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde: NRW;
5. Staatsangehörigkeit des Betroffenen: Rumänisch;
6. Beschäftigungsbereich: Fleischverarbeitung;

Soweit ich weiss (konnte das leider bisher nicht belegen-ich bitte um Hilfe), im Falle einer solchen "zwischenstaatlichen Vereinbarung", wird auch ein Doppelsteuerungabkommen inkrafttretten, falls Vorhanden. Zwischen D und RO gilt jetzt und galt auch damals ein solches Abkommen!

Dem Arbeitnehmer in meinem Fall, wurden aber damals, m. E. zu unrecht, Lohnsteuer, bzw. Solidaritätszuschlag von dem Bruttoarbeitslohn einbehalten. Laut damaliger Aussage des Arbeitgebers, wären, am Ende des Arbeitsverhältnises (oder des Jahres?) diese vom Finanzamt rückerstattet zu bekommen gewesen. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnises ist der Ausländer rechtsgemäss ausgereist, jedoch von einer Rückerstattung der einbehaltenen Gelder war damals keine Rede mehr. Da er kaum Deutsch kannte, konnte er sich damals gegen dieses Verhalten anseite des Arbeitgebers nicht verteidigen.

Fragen:

1. Weiss jemand ob mindestens damals ein Recht zur Rückerstattung bestand?
2. Falls ja, hat dieses recht sich mittlerweile verjährt?
3. Falls negative Antwort bei 2., was tun um das Geld in die Tasche des Berechtigten zu bekommen?

Vielen Dank,

Euer Teuton77
Zum Seitenanfang
  

"Ama et fac quod vis!" - "Liebe und tu, was du willst!"&&&&Augustinus - Hlg. Augustin
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #1 - 25.01.2007 um 16:34:09
 
Ich habe das mal hierher verschoben, da das wohl primär
keine ausländerrechtlichen Belange tangiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #2 - 25.01.2007 um 17:04:54
 
Nochmal die bereits oft geäußerte Empfehlung:

Steuerfragen insbesondere so spezifische wird sicher einer der Experten im Steuerforum von www.recht.de besser beantworten können als einer der hier Aktiven.

Nicht dass ich mich vor einer Antwort drücken würde. aber.....

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Teuton77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


"Aequis aequus" - Kaiser
Leopold I von Habsburg


Beiträge: 38

Neufahrn bei Freising, Germany
Neufahrn bei Freising
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumänisch/Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #3 - 25.01.2007 um 21:01:14
 
Der eine verschiebt meinen Beitrag nach ganz unten, der andere denkt dass die Frage überhaupt nicht im Formum gehöre. Ich muss einfach was falsches getan haben! hä?

Ich entschuldige mich für die verursachte Unannehmlichkeiten und bleibe ganz entspannt ob der richtige Experte doch noch auftauchen könnte.

Vielen dank!

Teuton77
Zum Seitenanfang
  

"Ama et fac quod vis!" - "Liebe und tu, was du willst!"&&&&Augustinus - Hlg. Augustin
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #4 - 26.01.2007 um 00:24:15
 
Sry, aber deine Eieruhr tickt etwas im falschen Rhythmus  Ärgerlich

Wenn hier was von oben (Themeforum) nach unten ver-
schoben wird, hat das nix mit Abwertung zu tun, sondern
soll lediglich die Frage / das Anliegen in das dazu thematisch
passende Themenforum verschieben. Ohne jegliche Wertung?

Kannst/willst du das denn nicht verstehen. Und was haben
denn steueerrechtliche Fragen mit Ausländerrecht zu tun.  unentschlossen
Kannst du mir das mal erklären bitte?  Schockiert/Erstaunt

Wir wollen dich nicht ärgern. Kapier das bitte!  Laut lachend

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Teuton77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


"Aequis aequus" - Kaiser
Leopold I von Habsburg


Beiträge: 38

Neufahrn bei Freising, Germany
Neufahrn bei Freising
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumänisch/Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #5 - 26.01.2007 um 17:55:45
 
Es gibt keinen Grund zum Entschuldigen, lieber Fons und kapiert habe ich schon lange, worum es mit der Verschiebung ging. Ich bleibe dabei der festen Meinung dass der Beitrag genau da wo ich ihn zuerst plaziert habe hingehöre. Die Begründung dafür habe ich dir schon zwei Mal versucht zu erklären, im privaten Bereich unserer bisherigen Korrespondenz. Die Antwort deiner Frage lautet einfach: "Es hat damit zu tun, das der Besteuerte ein Ausländer war, der gerade in einem ausländerrechtlichen Arbeitsverhältnis in Deutschland sich damals fand"
Dazu gehört ja meine Frage nicht dem Spezialisiertesten Fach des Steuerrechtes.

Es gibt kein Ärger, trotzdem. Im Endeffekt habt ihr nicht mich selbst herausgeschmiessen, sondern nur einen miesen Beitrag verschoben. Nochmal, falls ich mich nicht täusche (es könnte ja sich lohnen, mal die Trafikwerten der Unterforen anzuguken), diese Verschiebung treibt meinen Beitrag "nach unten" im Sinne der Zugangswahrscheinlichkeit (wobei "oben" entspricht einem Hochwert dieser Wahrscheinlichkeit und der von mir verwendete Begriff "Unten", genau dem Gegenteil Smiley )

Das ganze werde ich aber niemandem übel nehmen!

Ich bedanke mich für die unerwartete Aufmerksamkeit und warte noch auf den, der sich damit kennt, egal wo der Beitrag stehen vermag.

l G

Teuton77

Zum Seitenanfang
  

"Ama et fac quod vis!" - "Liebe und tu, was du willst!"&&&&Augustinus - Hlg. Augustin
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #6 - 26.01.2007 um 18:04:53
 
Mein last post dazu:

du scheinst die Reglen und Zwänge von Boards nicht zu kapieren.
Dein Post wurde über 100 x gelesen!

Bitte keine weitere Disku darüber, wann wir wo warum was ver-
schieben. Ggf. bitte die NUB lesen und beachten.

Danke  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #7 - 26.01.2007 um 18:33:24
 
Also jetzt muss ich fons mal den Rücken stärken:

Ich bin ABH Mitarbeiter und poste auch im Forum. Wir beschäftigen uns mit dem Ausländerrecht und entsprechenden Nebengebieten. Dazu kann Auskunft gegeben werden.
Steuerrecht gehört sicherlich nich dazu.

Die Verschiebung in eine andere Rubrik hat auch nichts mit Abwertung zu tun. Jeder, der sich dafür interessiert - aber auch andere, die sich nicht dafür interessieren (so wie ich) - haben Gelegenheit, dein Posting zu lesen.

Dass du hier bisher keine Sach-/Fachantwort bekommen hast hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass du einfach im falschen Forum bist.

Also nit schimpfe
Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #8 - 26.01.2007 um 23:15:40
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #9 - 27.01.2007 um 14:52:20
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #10 - 27.01.2007 um 17:44:52
 
Genug gespammt! Bleibt beim Thema, sonst wird dicht gemacht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besteuerung der Ausländer nach damaliger § 3 A
Antwort #11 - 29.01.2007 um 14:33:15
 
Teuton77 schrieb am 25.01.2007 um 16:27:35:
1. Weiss jemand ob mindestens damals ein Recht zur Rückerstattung bestand?


Nach Jahresende durch Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich beim deutschen Finanzamt, wegen Geringfügigkeit des Arbeitslohns im Kalenderjahr.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema