Zitat:Hätte ich gelogen hätte sie mir die Verpflichtserklärung ausgehändigt
War das ihre Aussage, oder deine Schlußfolgerung?
Man darf nicht vergessen, dass die MA ggfs. nicht dämlich sind und wenn die genannte Miete nicht "stimmig" (100 Euro und Innenstadt München zB) klingt, mag der MA nach dem Mietvertrag fragen. Wenn man dann "geschummelt" hat, steht man natürlich recht blöd da.
Zitat:Er müßte dann auf der Botschaft eine Erklärung abgeben!!!
Stimmt das???
Grundsätzlich ja. Es muss sichergestellt sein, dass der
LU des Ausländers gesichert ist. Ob das durch eine
VE des Einladenden erfolgt, oder ob der Gast selbst genügend Mittel hat, ist erstmal recht egal.
Meist wird halt auf der
VE eines Deutschen bestanden, da man hier im Zweifelsfall pfänden kann, während das Vermögen des Ausländers dem deutschen Zugriff ja meist entzoden ist.