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Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum (Gelesen: 30.612 mal)
Nadda
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Antwort #60 - 25.02.2007 um 10:12:45
 
Ich sag mal so, der wo nichts zu verbergen hat und die sache ernst meint der geht auch auf die Behörde und lässt es ordentlich abstempeln. Ich bin für richtigkeit und nicht für gefälschte Papiere. Ich kenne zb jemanden der hat letzes Jahr eine deutsche geheiratet er ist selbst Kurde. Ich wollte von ihm wissen wie er seine Papiere nah Bagdad auf das Ministerium gebracht hat und da meinte er zu mir das er sich den Stempel auf der Straße gekauft hat. Und das sind dinge die mich aufregen. Wir wollen es richtig machen und haben nur stress das die Papiere aus Bagdad wieder zurück kommen und andere kaufen sich die Stempel auf der Straße
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Nadda
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Antwort #61 - 28.02.2007 um 12:28:50
 
So ich war eben auf dem Bürgerservice und wollte eine Verpflichtungserklärung machen. Hatte alle Sachen dabei die ich dabei haben sollte. Leider wurde mir KEINE Verpflichtserklärung ausgestellt weil ich zu wenig Nettoeinkommen habe!!
Super was mach ich jetzt?? Ich kann nun gar nichts mehr machen. Ich fragte sie ob mein Freund etwas schreiben kann das er ein selbstständiges Familienunternehmen hat und dementsprechend Bargeld besitzt und sie meinte ja. Er müßte dann auf der Botschaft eine Erklärung abgeben!!!
Stimmt das??? Sie wollte von mir wissen wieviel Miete ich bezahl, ich hab natürlich die Wahrheit gesagt Hätte ich gelogen hätte sie mir die Verpflichtserklärung ausgehändigt!!!!
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Antwort #62 - 28.02.2007 um 12:40:09
 
Die VE kann auch von anderen übernommen werden, von Verwandten, Freunden, ja sogar von Fremden.
Sie sollten allerdings wissen worauf sie sich einlassen Zwinkernd


Soweit ich weiss, wird die VE bei der ABH hier abgegeben.
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Antwort #63 - 28.02.2007 um 12:41:17
 
Zitat:
Hätte ich gelogen hätte sie mir die Verpflichtserklärung ausgehändigt

War das ihre Aussage, oder deine Schlußfolgerung?
Man darf nicht vergessen, dass die MA ggfs. nicht dämlich sind und wenn die genannte Miete nicht "stimmig" (100 Euro und Innenstadt München zB) klingt, mag der MA nach dem Mietvertrag fragen. Wenn man dann "geschummelt" hat, steht man natürlich recht blöd da.

Zitat:
Er müßte dann auf der Botschaft eine Erklärung abgeben!!!
Stimmt das???

Grundsätzlich ja. Es muss sichergestellt sein, dass der LU des Ausländers gesichert ist. Ob das durch eine VE des Einladenden erfolgt, oder ob der Gast selbst genügend Mittel hat, ist erstmal recht egal.
Meist wird halt auf der VE eines Deutschen bestanden, da man hier im Zweifelsfall pfänden kann, während das Vermögen des Ausländers dem deutschen Zugriff ja meist entzoden ist.
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Antwort #64 - 28.02.2007 um 12:46:40
 
Nein das hat sie nicht gesagt. Das war meine Schlußfolgerung auf dem Nach Hause weg. Na ja mal schauen wie es weiter geht
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Antwort #65 - 28.02.2007 um 13:20:54
 
Nadda schrieb am 28.02.2007 um 12:46:40:
Nein das hat sie nicht gesagt. Das war meine Schlußfolgerung auf dem Nach Hause weg. Na ja mal schauen wie es weiter geht

Bezogen auf mein früheres Posting zu der Sache: Kann er nicht eine Sicherheitsleistung hierher transferieren oder irgendwie für den dt. Staat pfändbar hinterlegen?
Dat kann doch nicht so schwer sein, wenn genug Geld da ist.

Z.
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Antwort #66 - 28.02.2007 um 20:45:17
 
Doch die auf dem Rathaus hat gemeint er kann sowas ähnliches wie eine Erklärung auf der Botschaft in Syrien abgeben. Das ist für ihn/uns kein Problem!!! Ich hab ja Geld zum Leben, wenn das aber dem deutschen Staat nicht langt dann tuts mir leid Habe mich aber heute abend nochmalst mit einer vom Bürgerservice unterhalten und sie hat mir erklärt, daß das Rathaus nur eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum aushändigen tut. Die Verpflichtungserklärung hätte mit einem Ehevisum nichts zu tun. Ich müßte FZF machen. ABER hier hab ich gelesen FZF= nach Heirat im Ausland und leben in D VE=LU muß gesichert sein für eine Heirat hier in D. Ist das von Bundesland zu Bundesland anderst oder hat die mich etwa angelogen????
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Antwort #67 - 06.03.2007 um 10:00:55
 
Hallo zusammen

ich war gestern auf dem Standesamt und konnte die Papiere endlich einreichen  Durchgedreht Eigentlich ging ich fest davon aus das ich gleich einen Ehetermin festlegen kann da ja das eigentlich von der Botschaft bei Visumbeantragung verlangt wird. Doch mein Standesbeamte hat gemeint das die Botschaft nichts mit der Entscheidung über das Visum zu tun hat und somit auch keinen festen Termin für eine Eheschließung braucht. Er macht ein Dokument für die Botschaft fertig in der steht das alle Unterlagen hier eingereicht wurden. Denn die ABH entscheidet letzt endlich über das Ehevisum nachdem sie rücksprache mit dem OLG gehalten hat. STIMMT DAS??????
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Antwort #68 - 06.03.2007 um 10:25:46
 
Bei einem Visum zur Eheschliessung hängt es hauptsächlich vom Standesamt ab, ob es genehmigt wird.
Denn das Standesamt muss ja prüfen ob eine Eheschliessung möglich ist, oder nicht Zwinkernd
Wenn keine Eheschliessung möglich wäre, bräuchte man ja auch kein Visum.
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Antwort #69 - 06.03.2007 um 11:28:25
 
Ja das weiß ich doch. Deshalb legt ja auch das Standesamt großen wert darauf das die Papiere richtig sind bevor man sie auf das OLG schickt. Aber wer entscheidet hauptsächlich für das Ehevisum, wie läuft das denn jetzt ab??? Die ABH spielt doch genauso eine Rolle die das OLG und Standesamt!!!
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Antwort #70 - 06.03.2007 um 11:30:25
 
Die ABH wartet die Entscheidung des Standesamtes/OLG ab, ob ein Ehehinderniss besteht bzw. ob eine Hochzeit möglich ist Zwinkernd

Geht es beim OLG um die Befreiung von EFZ für deinen Zukünftigen?
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Antwort #71 - 06.03.2007 um 11:59:44
 
Ja er kommt aus dem Irak war aber 5 Jahre hier in D geduldet Der Standesbeamte hat aber gestern zu mir gemeint das die Botschaft in Syrien sich an die ABH hier in meine Stadt wendet und die ABH mich dann anschreibt
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Antwort #72 - 06.03.2007 um 12:01:57
 
Dann ist doch alles soweit in Ordnung Zwinkernd

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Antwort #73 - 06.03.2007 um 12:13:16
 
Ich habe aber trotzdem Angst das er das Visum nicht bekommt. Er hat zwar keine Strafttaten oder Gewaltverbrechen hier in D gemacht aber mußte dafür ab und an Bußgelder bezahlen weil er seinen Duldungsbereich verlassen hat. Ich hab bedenken das die Botschaft deshalb ihn nicht zum heiraten einreisen lässt!!! unentschlossen
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Antwort #74 - 09.03.2007 um 23:46:44
 
Hallo

habe heute einen Brief vom Standesamt bekommen den mein Freund bei der Botschaft vorlegen kann. Da steht drinnen das alle erforderlichen Unterlagen hier eingereicht worden sind und er persönlich dabei sein muß um einen Ehetermin zu besorgen. Es steht auch drinnen wegen der befreiung des EFZ und sobald er das Bundesgebiet betritt einer Eheschließung nichts mehr im weg stehe. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen und eben die persönliche Vorsprache.
Ich dachte ich muß erst einen Ehetermin machen und er bekommt dann das Visum wenn sich das OLG die ABH und das Standesamt besprochen haben??? Laut des Standesbeamten bekommt er das Visum und wir müßen dann zur Vorsprache wegen eines Ehetermins kommen!!!! Ist das richtig?????
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