Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7
Thema versenden Drucken
Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum (Gelesen: 30.610 mal)
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #45 - 21.01.2007 um 12:53:41
 
Danke für deine Antwort,

nein wir sind leider noch nicht verheiratet, hoffe aber bald. Ich bekomm von meinem Arbeitgeber 960E davon gehen knappe 590E an Miete weg. Deshalb geh ich auch Abends wieder arbeiten damit es bei der Verpflichtserklärung nicht zu problemen kommt!!!
Kann eigentlich die ABH das Visum verweigern??? Hab so bammel das mein Freund nicht mehr kommen darf und wir nicht heiraten könne weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #46 - 21.01.2007 um 13:21:38
 
Blos mal wegen der formellen Richtigkeit: Wenn dann könnte die ABH allenfalls die für das Konsulat erforderliche Zustimmung zu dem Visum versagen. Aber das hast Du wohl auch gemeint.

Aber wie ich las, ist Dein Freund recht wohlhabend, falls ich es nicht falsch verstanden habe. Dann könnten doch auch er bzw. seine Familie genug Barmittel nachweisen.
Oder aber jemand anderes übernimmt die Verpflichtungserklärung, falls Dein Einkommen nicht reichen sollte - Eltern, Verwandte, enge Freunde...

Grüße und keine Panik,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #47 - 21.01.2007 um 17:14:54
 
Hallo Zeppelin,
ja das hast du richtig gelesen. Die Familie besitzt ein Unternehmen und sind dementsprechend auch gut mit Geld bestückt. Für ihn wäre es kein Problem irgendetwas nachzuweisen oder eine bestimmte Summe als Check ausstellen zu lassen. Wie ich schon sagte, die Familie hat ihn schon vorher unterstützt und ich denke daß das auch so bleiben wird. Denn wir möchten uns irgendwann schon selbstständig machen und auch von Deutschland aus Baumaschinen in den Irak transportieren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #48 - 26.01.2007 um 12:16:58
 
Hallo,
ich wollte mich mal wieder zurück melden. Die Papiere von meinem Freund sind fertig und werden nächste Woche mit nach Deutschland gebracht. Ein Freund von ihm fliegt zurück und bringt sie mir.
Ich hab aber trotzdem so meine bedenken was das Visum angeht. Mein Freund war ja schon einmal in Deutschland als geduldeter. Gut er war nicht Vorbestraft oder sonst irgendwas aber er mußte schon des öfteren Bußgeld bezahlen weil er sich auserhalb der genannten Zone aufgehalten hat. Könnte das vielleicht negative Auswirkungen auf das Visum haben oder eher vielleicht beim OLG????
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #49 - 11.02.2007 um 20:42:20
 
Hallo
ich wollte mich mal wieder zurück melden. Die Papiere sind leider noch nicht in D angekommen. Der jenige der sie mitnehmen wollte, hat sie einfach im Irak liegen lassen. Mich hat das ganz schön genervt. Denn am 20.2 hat mein Freund den Termin wegen des Ehevisums auf der Botschaft, und ich hoffe doch das ich die Papiere am Di endlich bekomme. Schließlich muß mein Freund am 20.2 einen Hochzeitstermin vorweisen. Ich hab gelesen das der verlobte ( der in D lebt ) noch eine Einladung dazu tut. Wie soll die aussehen??? Kann ich die einfach schreiben oder gibt es da bestimmte vorlagen???? Und was mich brennend interessiert und mir wirklich keine Ruhe lässt, ist die angst daß das Visum abgelehnt wird. Ihr wisst ja mein Freund war hier in D geduldet und ist freiwillig ausgereist. Er hat keine negativen Eintragungen aber hat eben ab und an Bußgelder bezahlen müßen weil er seinen Duldungsbereich verlassen hat. Könnte das irgendwelche außnahmen auf das Visum haben??????
Bitte helft mir!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #50 - 11.02.2007 um 21:58:26
 
Das Verlassen des Bereichs ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn's zu oft vorkommt, wirds eine Straftat, falls dem so wäre, wüsstet ihr das bereits.
Ich würde mir ehrlich gesagt keine Sorgen darum machen, bei der Wahl des Postboten allerdings schon Zwinkernd

Viel Erfolg,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #51 - 12.02.2007 um 18:42:00
 
Danke Maki für deine Antwort
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #52 - 24.02.2007 um 13:50:54
 
Hallo zusammen,

seine Papiere sind am Di hier bei mir angekommen. Ich habe sie sofort übersetzen lassen und am Do auf das Standesamt gebracht. Ich hab mich so gefreut endlich einen Termin machen zu können weil wir den Termin auf der Botschaft in Syrien zur Visumsbeantragung auf den 14.3 verschoben haben. Doch die Papiere konnten nicht angenommen werden weil auf der Geburtsurkunde und Familienstandsbescheinigung  der Stempel vom Innen u Außenministerium fehlt. Ich bin echt fix und fertig und nur noch am heulen. Das Außenministerium ist in Bagdad und jeder weiß was da unten für eine Kriegslage herrscht. Das jemand der in Bagdad wohnt leichter an das Ministerium kommt als einer der aus Kurdistan kommt ist ja wohl logisch. Ein Bekannter ist jetzt nach Bagdad gefahren um die Urkunden zu legalisieren. Und dann muß ich nochmal auf die Dokumente warten. Ich dreh bald ab weinend Was ist wenn die Urkunden nicht legalisiert werden können weil zb der Jahresregister zerstört wurde??? Das OLG macht keine ausnahmen!!!! Bitte um Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #53 - 24.02.2007 um 14:01:46
 
Tja ...
In Post 30, 35 und 37 habe ich bereits mehrfach auf die nötige "LEGALISATION" hingewiesen, leider hast du jedesmal mit "Übersetzung" weitergemacht.

Ja, Legalisation IST notwendig!
Wenn keine Legalisation möglich, dann wird eine inhaltliche Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft durchgeführt (auf eure Kosten)
Ist auch das nicht möglich, können die Urkunden in D nicht verwendet werden und eine Heirat (oder auch FamNachzug) ist dann nicht möglich ...

Zitat:
Das OLG macht keine ausnahmen!!!!

Warum sollte es? Du kannst dir ansonsten ja auch selbst ne "Urkunde" malen und mit einem Kartoffelstempel die "Echtheit" bestätigen.
Oder wie ich in #37 bereits schrieb:
Zitat:
Ohne Legalisierung ist ein ausländisches Dokument in Deutschland ein ziemlich wertloses Stück Papier - ob übersetzt oder nicht ist dann relativ egal!


Nachtrag "Problemstaaten":
http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htm
Also ist derzeit weder eine Legalisation noch eine inhaltliche Prüfung möglich. Wende dich an's auswärtige Amt ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Wahrscheinlich: NEIN
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.02.2007 um 14:14:28 von inge »  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #54 - 24.02.2007 um 14:14:24
 
Ja wie gesagt ein Bekannter fährt nach Bagdad und lässt die legalisation durch führen. Daß das OLG keine Ausnahmen macht ist mir schon klar. Aber die wissen auch das es für manche Iraker unmöglich ist die Urkunden zu legalisieren. Vor allem weil die Deutsche Botschaft in Bagdad die legalisation des Ministeriums nicht bestätigt. Sollte ich deine Aussagen von den alten Post falsch verstanden haben entschuldige ich mich dafür. Muß ich eigentlich die VE nun machen oder nicht??? Eine Mitarbeiterin der ABH hat gemeint ich soll noch warten bis die Botschaft die verlangen würde, somit könnte ich 25E sparen. Sie meinte nicht alle Botschaften würde die VE verlangen stimmt das??? Findet eigentlich für mich auch eine Befragung statt???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #55 - 24.02.2007 um 14:18:21
 
Zitat:
legalisation des Ministeriums nicht bestätigt

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation

Kannst du mir einen großen Gefallen tun? Kannst du mal bitte endlich kapieren was Legalisation bedeutet? Ich habe das Gefühl, dass du das ganze sehr hektisch angehst und aus den hiergemachten Aussagen alles so herausliest, wie du es gerne verstehen würdest. DAS HILFT DIR ABER NICHT!

Keine Legalisation (oder Überprüfung) durch die DEUTSCHE BOTSCHAFT -> keine Heirat in D!

VE, Befragung etc kannst du dir komplett schenken, da es im Moment keine Möglichkeit gibt, dass er überhaupt zur Heirat nach D kommt. Wie bereits pben erwähnt: An's AA wenden und fragen ob's ne andere Möglichkeit gibt.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #56 - 24.02.2007 um 14:42:29
 
Legalisation=Echtheit. Und die legalisation der Irakischen Dokumente oder Urkunden übernimmt NUR noch das Innen u Außenministerium in Bagdad da die Botschaft geschlossen ist. Das hat mir das Auswärtige Amt in Berlin und das OLG selbst gesagt. Zudem steht das alles schwarz auf weiß auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Bagdad. Mußt mich ja nicht gleich anfahren!!!!! Ich wollte ja nicht gleich sofort eine VE abgeben und mich selbst befragen ich wollte nur wissen ob ich das machen muß oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #57 - 24.02.2007 um 14:46:09
 
Nadda schrieb am 24.02.2007 um 14:42:29:
Legalisation=Echtheit. Und die legalisation der Irakischen Dokumente oder Urkunden übernimmt NUR noch das Innen u Außenministerium in Bagdad da die Botschaft geschlossen ist. Das hat mir das Auswärtige Amt in Berlin und das OLG selbst gesagt.


In dem Wortlaut? Nicht etwa als Überbeglaubigung?

Fremdsprachlich mag legalisation eine weitere Bedeutung haben als Legalisation.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #58 - 24.02.2007 um 14:52:25
 
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_I/irak.pdf

Hierbei handelt es sich also quasi um die "inhaltliche Prüfung" die als Ersatz für Legalisationen möglich ist.

VE: Wird vom "Einlader" dann gefodert, wenn der "Gast" nicht genügend eigene Mittel nachweisen kann. Ist aber meistens Peng und eine VE wird eigentlich ziemlich immer gefordert, da man bei einem Dt in D pfänden kann, aber nicht bei einem Ausländer im Ausland ...

Nachtrag:
Allgemeiner Teil (insb. 5.3)
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/all_teil_%2006.p...
und ggfs. Punkt 15 beachten (denn der Antragsteller hat ja eine "Vorgeschichte") !
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #59 - 25.02.2007 um 00:12:58
 
inge schrieb am 24.02.2007 um 14:01:46:
Warum sollte es? Du kannst dir ansonsten ja auch selbst ne "Urkunde" malen und mit einem Kartoffelstempel die "Echtheit" bestätigen.


Die ich mir dann mit einem selbst gemachten Linolium Stempel selber legaliesiere. Ich frag mich manchmal, was diese ganze Stempelorgie soll. Selbst mit ein paar Stempeln mehr, gibt es IHMO keine größere Sicherheit ! Das ist irgend wie nur Augenwischerei. Mit einer vernünftigen Vorlage, baue ich dir einen Stempel, der echter aussieht wie der echte. Das ist der selbe Blödsinn,  wie Ballerspiele in D. zu verbieten. Dann hole ich mir die halt aus dem Internet, oder aus dem Ausland. Außerdem bin ich mir sicher, das in jedem Land wo recht wenig verdient wird, jedes Dokument und jede Beglaubigung käuflich ist. Kommt immer auf den Preis an.

Michael


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema