Tja ...
In Post 30, 35 und 37 habe ich bereits mehrfach auf die nötige "LEGALISATION" hingewiesen, leider hast du jedesmal mit "Übersetzung" weitergemacht.
Ja, Legalisation IST notwendig!
Wenn keine Legalisation möglich, dann wird eine inhaltliche Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft durchgeführt (auf eure Kosten)
Ist auch das nicht möglich, können die Urkunden in D nicht verwendet werden und eine Heirat (oder auch FamNachzug) ist dann nicht möglich ...
Zitat:Das OLG macht keine ausnahmen!!!!
Warum sollte es? Du kannst dir ansonsten ja auch selbst ne "Urkunde" malen und mit einem Kartoffelstempel die "Echtheit" bestätigen.
Oder wie ich in #37 bereits schrieb:
Zitat:Ohne Legalisierung ist ein ausländisches Dokument in Deutschland ein ziemlich wertloses Stück Papier - ob übersetzt oder nicht ist dann relativ egal!
Nachtrag "Problemstaaten":
http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htmAlso ist derzeit weder eine Legalisation noch eine inhaltliche Prüfung möglich. Wende dich an's auswärtige Amt ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Wahrscheinlich: NEIN