Mick schrieb am 12.01.2007 um 16:56:14:Ich würde sagen, wir verlassen das Stammtisch-Niveau ganz schnell wieder.
Das sowas kommen mußte, war mir fast klar, als ich das geschrieben habe.
Ich beschäftige mich notgedrungen, jetzt schon seit 2003 mit diesem Thema. Und deine Meinung ist auch nur EINE Meinung, von vielen.
Und meinen Recherchen nach wird die von nicht so vielen
ABH S geteilt. Meine Exfrau sitzt auch an der Quelle (Second Manger im
ABH einer Großstadt) . Also höre ich wie die Realität aussieht. Außerdem habe ich letzte Woche noch mit der Leiterin der größten
ABH in Bayern, zu dem Thema telefoniert. Die Dame saß auch im Ausschuß für das neue Ausländerrecht. Die beiden teilen meine Meinung. Das es nämlich Blödsinn ist, erst auszureisen FZV Visum zu stellen, und dann wieder zurück zu reisen . Deshalb wird die
AE in diesen beiden Großstädten ohne FZV erteilt .
Und ich kenne noch mindesten 4 weiter Städte, die das so handhaben, quer durch die Republik . Sind also schon 6 Städte die ich kenne.
Wenn ich also schlau bin, was hält mich davon ab, mich in einer Stadt abzumelden die mir Stress macht, und mich in einer anzumelden, wo ich ohne Probleme das bekomme was ich will ? Am besten noch vor eintreffen des Ehepartners oder der Eheschließung. Also ist die ganze Sache doch ein recht zahnloser Tiger, dem man aus dem Weg gehen kann, wenn man clever genug war, und sich vorher erkundigt hat.
Außerdem gibt es ja seit ein paar Jahren den EGH, der auch schon mal ein paar Entscheidungen Deutscher Gerichte wegbläst, wenn es nötig ist. Wird natürlich nicht so gerne drüber gesprochen. Der gang zum Gericht, ist eigentlich auch viel zu aufwändig und kostenintensiv. Als Kaufmann sucht man dann andere Wege, die weniger kosten, und schneller sind.
Als Plan B kann man sich auch immer noch in einem EU Nachbarland anmelden, die das liberaler handhaben, und dann wieder zurück nach Deutschland. Ist für Leute mit gutem finanzellen Background sicher kein Problem. Frankreich ist da ganz nett, weil dann der Ehepartner eines EU Bürgers schon nach 1-2 Jahren die Französiche Staatsbürgerschaft bekommen kann. Mir wäre es ziemlich egal gewesen, welche meine Frau bekommt, hauptschache eine aus der alten EU. Also kann man gleich zwei fliegen mit einer Klappe erschlagen. Die Deutsche kann man als Franzose ja auch ganz leicht bekommen, wenn man unbedingt will. (Später halt) Geht aber immer noch schneller, bei einigen Ländern die schlecht ausbürgern, als den ganzen Weg durch hiesige Instanzen zu gehen, da die Franzosen kein Ausbürgerung verlangen. Und bietet den Vorteil, das alles absolut legal ist. Siehe auch *
Dank weniger, wirklich gut informierten Leute, habe wir (meine Frau und ich) es geschaft mit einem einfachen Schengen Visum, und anschließender Duldung in Deutschland zu heiraten . Nach der Heirat gab es die
AE ohne Probleme für 3 Jahre.
Dann hat meine Frau ihre Ärztlich Zulassung für Deutschland, OHNE die vom Regierungspräsidenten geforderten 18 Monatige anpassungszeit, bekommen.
Auf den Tag genau 3 Jahre nach ihrer Anmeldung in Deutschland, hat sie die Staatsbürgerschaft und ihre Approbation bekommen unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit. (Und ihr Land bürgert aus, dauert nur 2-3 Jahre) Den Integrationskurs (Sprachtest) haben wir auch wegbekommen. Durch das Gutachten eines Germanistik Professor der meiner Frau muttersprachliche Kompetentz bei Sprachnivau C1-C2 bescheinigt hat, und dem nachweis das meine Frau seit fast 3 Jahren als Ärztin in Deutschland tätig ist.
Also können wir ja nicht soooo dumm gewesen sein, wenn selbst der Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten uns gesagt hat ,
das es noch nie jemand so schnell (außer Sportler) , bei dieser
konstelattion geschaft hat.
Also werde ich wohl wissen, was ich schreibe. Und ich habe die Infos nicht vom Stammtisch, sondern sauber und schwer erarbeitet !
Du hast natürlich AUCH recht, was du schreibst. Aber da haben sich die Leute halt nicht gut genug auf alles vorbereitet oder der finanzelle hintergrund reichte nicht für andere Möglichkeiten. Hätte ich auf die Sachbearbeiter bei der
ABH oder beim Regierungspräsidenten gehört, hätte das NIE geklappt !
Das daß Gesetz für alle gleich ist, kannst du vergessen. Das ist noch nie so gewesen, und wird auch nie so sein.
Michael
*Artikel 52 EWG-Vertrag und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verpflichten einen Mitgliedstaat, dem Ehegatten eines Angehörigen dieses Staates ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit die Einreise in sein Hoheitsgebiet und den Aufenthalt dort zu gestatten, wenn sich der Angehörige dieses Staates mit diesem Ehegatten in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begeben hatte, um dort eine unselbständige Tätigkeit im Sinne von Artikel 48 EWG-Vertrag auszuüben, und zurückkehrt, um sich im Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, im Sinne von Artikel 52 EWG-Vertrag niederzulassen. Der Ehegatte muß zumindest in den Genuß der Rechte kommen, die das Gemeinschaftsrecht ihm gewähren würde, wenn sein Ehegatte in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten würde.