Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 7
Thema versenden Drucken
Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum (Gelesen: 30.609 mal)
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #30 - 17.01.2007 um 13:31:08
 
Zitat:
Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen

Was heißt "seine"? Die zuständige Botschaft ist die deutsche Botschaft des Landes in dem er sich zur Zeit gewöhnlich aufhält.
Nichts anderes hat Janey ja auch geschrieben:
Zitat:
geht Dein Freund zur dt. Botschaft und beantragt das Visum

Wenn er "einfach so" eine andere deutsche Botschaft aufsucht, kann's ihm passieren, dass die seinen Antrag wegen fehlender Zuständigkeit nicht annehmen. Normal muss man sich (so weit ich weiß) mind. 6 Monate in dem entsprechenden Land aufgehalten haben, bis die Botschaft zuständig ist.
Er sollte das also besser im Vorfeld klären!
Insbesondere werden für die Heirat Dokumente benötigt, die legalisiert werden müssen und im Fall von irakischen Dokumenten KANN das nur die deutsche Botschaft im Irak tun - es sei denn eine andere Botschaft ist von offizieller Seite als ersatzweise für zuständig erklärt worden. Das dürfte aber für Bagdad wohl nicht zutreffen, da die dt. Botschaft ja noch arbeitet.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #31 - 17.01.2007 um 13:40:07
 
Nadda schrieb am 17.01.2007 um 12:46:45:
Ich hab schon auf der Ausländerbehörde, Standesamt und Irakischen Botschaft in Berlin angerufen.


Was hat denn die irakische Botschaft mit dieser ganzen Angelegenheit zu tun ?


Zitat:
Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen. Er muß dort ein Formular ausfüllen was dann wiederum die Botschaft auf meine Behörde faxt oder schickt.
Nadda Kuss


Du meinst wahrscheinlich die deutsche Botschaft, eine irakische Botschaft gibt es im Irak mit Sicherheit nicht.

Entschuldigung, @ Inge war schneller.
.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #32 - 17.01.2007 um 13:51:15
 
Sagt mal wollt ihr mich alle blöd machen??? Ich werd gleich wahnsinnig!!! Natürlich meine ich die dt. Botschaft im Irak, die ist aber für Puplikumsverkehr geschlossen. Die Irakische Botschaft in Berlin hat mir mitgeteilt das für Bagdad die Vertretungen Jordanien Syrien und die Türkei sind. Und das wiederum hat mir auch das Ausländeramt auf meiner Behörde heute morgen bestätigt. Ihr macht es mir mit euren Aussagen nicht gerade leicht!!!
Aber zwecks Unterlagen hab ich schon so meine Fragen. Die auf dem Ausländeramt meinten er würde auf der dt. Botschaft Formulare bekommen die er dan logischerweise ausfüllen muß. Die Papiere die die Botschaft von mir dann bräuchte würde dann die Botschaft über meine Behörde dann verlangen. Also das Rathaus etc. würde mich dann anschreiben und die Unterlagen von mir verlangen die sie bräuchten!!! IST DAS JETZT RICHTIG ODER FALSCH??? Denn ich war vorhin auf den Hompagen der dt. Botschaften in Syrien und Jordanien und hab das Visum für Eheschließung gelesen. Da stand nämlich Bestätigung der Eheanmeldung vom Standesamt und sonstige Papiere von mir die ich zum Heiraten braucht!! Dachte die werden im nachhinein von mir verlangt??? VERSTEH NUR NOCH BAHNHOF !!!! BITTE HELFT MIR ICH KOMM NICHT WEITER
weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #33 - 17.01.2007 um 14:04:12
 
Nadda schrieb am 17.01.2007 um 13:51:15:
Sagt mal wollt ihr mich alle blöd machen??? Ich werd gleich wahnsinnig!!! Natürlich meine ich die dt. Botschaft im Irak, die ist aber für Puplikumsverkehr geschlossen. Die Irakische Botschaft in Berlin hat mir mitgeteilt das für Bagdad die Vertretungen Jordanien Syrien und die Türkei sind.


Wir können uns mit der Beantwortung auf Deine Fragen leider nur darauf beschränken was Du schreibst und nicht darauf was Du meinst.

Wenn man Dir mitgeteilt hat, daß der Antrag auch auf einer anderen (benachbarten) Botschaft gestellt werden kann, dann wird das wohl auch seine Richtigkeit haben, daß konnte @ Inge aber nicht wissen, denn normalerweise ist es so, wie er geschrieben hat.

Zur Sicherheit solltest Du Dich aber vorher noch einmal beim AA oder der D-Botschaft im Irak erkundigen, ob die Auskunft der irakischen Botschaft in Berlin auch den Tatsachen entspricht.

.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #34 - 17.01.2007 um 14:23:31
 
Nadda schrieb am 17.01.2007 um 13:51:15:
Die auf dem Ausländeramt meinten er würde auf der dt. Botschaft Formulare bekommen die er dan logischerweise ausfüllen muß. Die Papiere die die Botschaft von mir dann bräuchte würde dann die Botschaft über meine Behörde dann verlangen. Also das Rathaus etc. würde mich dann anschreiben und die Unterlagen von mir verlangen die sie bräuchten!!! IST DAS JETZT RICHTIG ODER FALSCH???

Hi,
das ist richtig.

Zitat:
Denn ich war vorhin auf den Hompagen der dt. Botschaften in Syrien und Jordanien und hab das Visum für Eheschließung gelesen. Da stand nämlich Bestätigung der Eheanmeldung vom Standesamt und sonstige Papiere von mir die ich zum Heiraten braucht!! Dachte die werden im nachhinein von mir verlangt???

Das geht so und so rum. Die Dokumente können bei der
Botschaft vorgelegt werden, oder bei der ABH im Rahmen
der Beteiligung durch die Botschaft. Ich denke, dass es
vorteilhaft ist, wenn die Unterlagen schon bei der Visums-
beantragung vorliegen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #35 - 17.01.2007 um 14:40:11
 
OK, Botschaft is zu - wusste ich nicht.

BTW, lt Botschaftseite ist für Bewohner der nördlichen Region (aka Kurdistan) die dt. Botschaft in der Türkei zuständig:
http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/en/01/Visabestimmungen/Visabestimmu...

Bleibt dann aber das Problem der Legalisierung/Prüfung von Urkunden.
In einen älteren Thread (Sommer 2004) stand, das momentan weder geprüft noch legalisiert werden kann.
Falls das so ist, sollte man sich vielleicht vorher mal beim dt. Standesamt erkundigen, wie das Verfahren dann weiterläuft.

Als einziger Ausweg bliebe dann möglicherweise Heirat in DK? Da hier Fakten durch Versprechen ersetzt werden können, wäre das evtl. eine Möglichkeit, falls die Heirat in D an den fehlenden Legalisierungen scheitern sollte.
http://www.toender.dk/default.asp?mnu=78#tysk
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #36 - 17.01.2007 um 20:01:28
 
Hallo zusammen,
liegt wahrscheins daran das ich so aufgebracht bin und alles falsch verstehe weil es momentan einfach zu viel für mein gemüt ist. Die Türkei ist auch für den Irak die Vertretung aber hab gehört das es bei der Einreise ständig Probleme geben sollte was Iraker betrifft. Ich hab mich ja bei der AA erkundigt nachdem ich mit der Irq. Botschaft in Berlin telefoniert habe. Wollte schließlich wissen ob es akzeptabel ist wenn man das Visum auf anderen Botschaften beanträgt die für das Land Vertretungen sind. Und die AA hat gemeint daß das geht und nichts dagegen spricht. Also von da her ist das schon mal geregelt.
Klar würde alles viel schneller gehen wenn meine Papiere schon bei meinem Freund wären. Da ich aber nicht genau weiß was er von mir braucht ist das schwierig. Abstammungsurkunde und den Auszug aus dem Familienstammbuch hab ich schon. Geburtsurkunde müßte ich dann noch besorgen. Für das AA bräuchte ich u.a. die Anmeldebestätigung zur Eheschließung und die Geburtsurkunde Alles weiter würde ich dann per Brief gesagt bekommen. Rufe aber trotz all dem das Auswärtige Amt an und erkundige mich nochmal zwecks Unterlagen etc.
@ Inge
das mit der Legalisierung ist mir bekannt. Die Botschaften übersetzen das normalerweise gleich mit, so kenn ich das zumindest von einigen Bekannten. Selbst wenn es eine Vertretungsbotschaft nicht übersetzt gibt es sicherlich in der Stadt wo mein Freund her kommt die zutändige Behörde die das dann vollendet. Werden auch Übersetzungen akzeptiert die hier in Deutschland von einem Arabischen Übersetzungsbüro ins deutsche übersetzt werden?????
Aber da kann ich mich nochmal auf den Standesamt erkundigen!!!
Ich hoffe das klappt alles so reibungslos und ohne schwierigkeiten hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #37 - 18.01.2007 um 00:37:14
 
Legalisieren != Übersetzen !!!

Legalisieren: Deutsche Botschaft in XY bestätigt, dass das Original eine gültige Urkunde aus XY ist.

Ohne Legalisierung ist ein ausländisches Dokument in Deutschland ein ziemlich wertloses Stück Papier - ob übersetzt oder nicht ist dann relativ egal!
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #38 - 18.01.2007 um 12:22:12
 
Hallo zusammen,
also ich bin jetzt auf dem richtigen Weg. Hab heute morgen mit dem Auswärtigen Amt in Berlin telefoniert. Bevor mein Freund das Visum beantragt muß eine Eheanmeldung vorliegen. Bin dann gleich auf das Standesamt gegangen und habe einen Zettel bekommen was wir für Unterlagen brauchen. Meine Unterlagen hatte ich gleich dabei muß also nur noch mein Perso oder Reisepass kopieren. Das was er benötigt ist mir bekannt, hatten schon mal seine Papiere hier in Deutschland. Das mit dem Übersetzen wird wohl auf der Behörde im Irak nicht mehr so schwer sein. Bin sicherlich nicht die erste deutsche Frau die einen Iraker in Deutschland heiraten wird. Na ja fürs erste bin ich jetzt beruhigt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #39 - 20.01.2007 um 17:31:38
 
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr habt ein schönes Wochenende.
Mein Schatz macht seine Unterlagen die er benötigt morgen fertig, und schickt sie mit einem Freund der nach Deutschland zurück kommt mit.
Jetzt hab ich aber doch noch ein paar Fragen die mir so durch den Kopf spuken!!
Also ich weiß das die deutsche Botschaft über die Visumerteilung bestimmt, die ABH auch?? Hab auch schon einiges wegen der Verpflichtserklärung gelesen, muß ich das auch ausfüllen und Lohnabrechnungen sowie Mietvertrag vorlegen??
Hab auch gelesen daß das OLG der Heirat zustimmen muß. Bekommt er trotzdem schon vorher sein Visum um nach Deutschland zu kommen, oder muß er warten is das OLG grünes Licht gibt???
Würde mich interessieren!!! unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #40 - 20.01.2007 um 17:47:26
 
Hi,

bei einem Visumantrag zur Eheschließung geht man von einem anschließenden Daueraufenthalt aus und damit ist das Visum zustimmungsbedürftig. D.h. die ABH wird im Verfahren um Zustimmung gebeten, ob das Visum erteilt werden soll. Vor der Zustimmung ist nachweislich der LU sicherzustellén. I.d.R. erfolgt dies mittels einer VE, die Du dann abgibst. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden.

Nach Erteilung des Visums und Einreise muss der erste Gang zum Standesamt sein und alle Unterlagen vorgelegt werden. Das Standesamt wird dann die Befreiung vom OLG einholen und ihr könntet heiraten. Sollte eine Eheschließung niocht vollzogen werden können, weil die geforderten Unterlagen fehlen, so muss er nach den 3 Monaten Aufenthalt (im Visum fixiert) wiedr ausreisen, trifft ihn keine Schuld, so kann bis zur Eheschließung geduldet werden.

Nach erfolgter Eheschließung kann er die AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG erhalten.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #41 - 20.01.2007 um 17:50:22
 
Ich dank dir für deine Antwort.
Was ist denn zb wenn ich jetzt Hartz4 Empfängerin wäre und nebenbei einem 400E Basis Job hätte?? Würde es da bei der ABH probleme deswegen geben???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #42 - 20.01.2007 um 19:14:25
 
Nadda schrieb am 20.01.2007 um 17:50:22:
Ich dank dir für deine Antwort.
Was ist denn zb wenn ich jetzt Hartz4 Empfängerin wäre und nebenbei einem 400E Basis Job hätte?? Würde es da bei der ABH probleme deswegen geben???

Hoi,
dann könntest Du keine VE abgeben, müsste jemand
für einspringen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Nadda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


Lebanongirl


Beiträge: 106

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #43 - 20.01.2007 um 19:30:58
 
Ne, es ist ja nicht so!! Mich hat es halt nur interessiert weil meine Freundin ihren Freund in der Türkei geheiratet hat und er dann nach der Familienzusammenf. wieder hierher konnte. Sie selbst hat keine Arbeit und ist Hartz 4 Empfängerin deshalb wollte ich nur mal nachfragen.
Ich hab zwar eine Arbeit (noch ) und bin gerade am wechseln. Als Übergangslösung würde ich bis ich was anderes habe auch einen 400E Basis Job annehmen. Wenn mein Freund eigenkapital mitbringt und seine Familie ihn weiterhin unterstützt wie bisher dürfte es doch auch kein Problem sein oder???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Antwort #44 - 20.01.2007 um 20:11:21
 
Wenn die Eheschließung bereits stattgefunden hat, besteht ein Anspruch nach § 28 Abs.1 AufenthG, der unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhaltes ist.

Vor der Eheschließung besteht dieser Anspruch noch nicht und es gilt, was meine Vorredner dargelegt haben.

Gruß, J.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema