Zitat:UND INGE er hat nie einem Brief bekommen das er doch bitte freiwillig ausreisen soll weil die Behörden es nicht dürfen.
Duldung heißt: Aussetzung der ABSCHIEBUNG.
Duldung heißt: Man ist AUSREISEPFLICHTIG, aber die dt. Gesetze hindern die
ABH daran, die AUSREISEPFLICHT durchzusetzen. Nichtsdestotrotz ist eine freiwillige Ausreise möglich und erwünscht.
Duldung heißt: "GEH HEIM!"
Zitat: Und ich glaub nicht das man fürs Internetsurfen um Baumaschinen zu kaufen/ suchen eine Arbeitserlaubniss braucht.
Und du weißt, wovon du redest?
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.Diese Kriterien werden so auch von deutschen Gerichten und den Finanzämtern angewendet.
Ohne Genehmigung war er also unerlaubt selbständig erwerbstätig. Ob man ihm das nachweisen kann mag dahingestellt sein, die Tatsache selbst dürfte jedoch feststehen.
In diesem Zusammenhang sei auf diverse Gerichtsurteile zu "privaten" Verkäufen auf eBay hingewiesen, bei denen der Verkäufer dann schon mal zum "gewerblichen" Händler wurde, weil innerhalb von 6 Monaten 10-20 gleichartige (!) Artikel verkauft wurden (zb T-Shirts, o.ä).
Einige dieser Urteile lassen möglicherweise am gesunden Meschenverstand der Richter zweifeln, Bestand haben sie jedoch.
Und "Baumaschinen" dürfte ein anderes Kaliber sein als "T-Shirts"