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Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum (Gelesen: 30.848 mal)
Einbeck
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Antwort #15 - 13.01.2007 um 17:35:47
 
Mikael321 schrieb am 13.01.2007 um 01:56:02:
Auf den Tag genau 3 Jahre nach ihrer Anmeldung in Deutschland, hat sie die Staatsbürgerschaft und ihre Approbation bekommen unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit. (Und ihr Land bürgert aus, dauert nur 2-3 Jahre) Den Integrationskurs (Sprachtest) haben wir auch wegbekommen. Durch das Gutachten eines Germanistik Professor der meiner Frau muttersprachliche Kompetentz bei Sprachnivau C1-C2 bescheinigt hat, und dem nachweis das meine Frau seit fast 3 Jahren als Ärztin in Deutschland tätig ist.

Also können wir ja nicht soooo dumm gewesen sein, wenn selbst der Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten uns gesagt hat ,
das es noch nie jemand so schnell (außer Sportler) , bei dieser
konstelattion geschaft hat.



Warum einen diesen Einzelfall (nach 3 Jahren Einbürgerung unter Hinnahme Mehrstaatigkeit) verallgemeinern, gut für Euch, aber mal realistisch, auf wieviele Sachverhalte trifft dies zu?
Alle die mit solchen Vorgängen zu tuen haben werden Dir bestätigen dies ist nicht die Regel.
Aber Du hattest ja auch gut informierte Freunde etc. wie Deine Ex.
Und vorhandenes Ermessen wurde zu Euren Nutzen vorteilhaft ausgelegt.
Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist je nach StA- nicht so einfach oder üblich.
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DonCamillo
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Antwort #16 - 13.01.2007 um 18:51:28
 
Nadda,

um zurück auf Deine Frage zu kommen.
Wenn ihr heiraten möchtet, dann beantragt ein Visum zur Eheschließung.
Wenn es eine Geschäftsreise sein soll, dann ein entsprechendes Visum.
Visumpflicht heißt auch mit dem "erforderlichen" Visum eingereist zu sein !
D.h. trotz Anspruch auf AE nach Eheschließung mit Geschäftsvisum kann die ABH das erforderliche Visumverfahren verlangen.

Ich verstehe nicht so ganz, was daran so problematisch sein soll ?


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 13.01.2007 um 21:16:41
 
Ich kann DC nur Recht geben:

Wenn ihr wisst was ihr wollt, beantragt das richtige Visum, wenn ihr unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Visum erschleicht, ist das Beschiss. Dann gibt es später viel Ärgermit der ABH !

Proll
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Mikael321
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Antwort #18 - 14.01.2007 um 02:13:36
 
Einbeck schrieb am 13.01.2007 um 17:35:47:
Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist je nach StA- nicht so einfach oder üblich.

Habe ich ja auch nicht behauptet. Es war verdammt schwer, und ich habe schon nach einem Jahr Aufenthalt meiner Frau damit angefangen, die Einbürgerung zu betreiben. Sie brauchte halt die Staatsbürgerschaft um ihre Approbation zu bekommen.

Man hat mir nur vorgeworfen, das ich hier Stammtisch Geschwätz zum besten geben würde. Das hier sollte nur als Beispiel dienen, das dem nicht so ist, und ich schon weiß, wovon ich rede. Und das man noch eine menge andere Möglichkeiten hat, als das was einem das ABH oder andere Behörden sagen .

Das machen große Firmen übrigens genau so, sie suchen Lücken und nutzen die dann aus. Warum sollte das nicht legetim sein für uns (mich).

Das dies, von den hier schreibenden Mitarbeitern der ABH nicht so gerne gesehen wird, verstehe ich auch. Was ich aber echt nicht gut finde, ist das mache Mitarbeiter einem den Eindruck vermitteln etwas illegales zu tun, oder jeder als Trottel dargestellt wird, der einen anderen Weg vorschlägt.

Schönes WE noch.

Michael



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proll
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Antwort #19 - 14.01.2007 um 13:55:04
 
Das man Lücken sucht, ist ja OK. Aber was hier die Mitarbeiter einer ABH natürlich machen ist, darauf hinweisen, was Rechtens und was illegal ist Das muss man verstehen.
Wir sind ja nachher auch die Blöden, die später vorgetragene Wünsche ablehnen und sich dafür als Bürokraten oder was sonst noch beschimpfen lassen müssen.

Proll
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Einbeck
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Antwort #20 - 14.01.2007 um 14:31:13
 
@Mikael321
Du bist kein Experte hast aber einige Experten und gute Connections im Bekanntenkreis. Sehr hilfreich.
Alles nicht verwerflich, würde ich niemanden vorwerfen, wenn man diese nutzt.

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engel2006
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Antwort #21 - 14.01.2007 um 15:21:53
 
Hallo,

das gleiche Problem habe ich auch,mein Freund kommt aus Kamerun,und er pendelt seit genau 15 Jahren hin und her,er hat mit einen Deutschen zusammen ein Geschäft,und er fliegt nur runter wenn er wieder Ware braucht,den er hat hier im Ort Austellungen im Museum,er stellt Figuren und masken aus seinem Land aus.
Nun habe ich ihm gesagt das ich das nicht mehr lange mitmache mit dieser hin und her Fliegerei,denn das geht ganz schön ans Geld.
Nun ist er dabei ein Jahresvisum zubeantragen was sehr schwer zu sein scheint,ich habe ihm auch eine Verplichtungserklärung zukommen lassen,nur wurde diese leider dazu verwendet das er zu Weihnachten ein Visum bekommen sollte was leider zu kurzfristig war,er bakm zwar eins aber nur für  Vierzehn Tage und er konnte ja nur drei Tage bleiben,denn er kam erst am 29.12. hier an.
Nun meine Frage,wäre es nicht günstiger wenn er wirklich versuchen sollte ein Geschäftsvisum zubeantragen,und sein Partner würde ihn auch für die Behörden was austellen.
Denn diese Situation macht mich ganz fertig,fragt jetzt bitte nicht warum wir nicht einfach heiraten,das will ich nicht,weil ich ein gebranntes Kind bin.
Danke.

Lg
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Nadda
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Antwort #22 - 14.01.2007 um 19:28:53
 
Hallo zusammen

danke für eure Antworten. Wir wollen ganz sicherlich heiraten aber es war sicherlich kein Vorwant das er mit dem Geschäftsvisum einreist nur damit wir heiraten können Das es ein Eheschließevisum gibt weiß ich auch erst seit ein paar Tagen
Wer kennt sich denn mit dem Eheschließevisum aus?? Wie funktioniert das??? Wo und wer beantragt das??? Und wie läuft das ganze dann ab??
Wäre echt lieb wenn mit jemand da mal den durchblcik verschaffen würde???

Grüße Nadda Zwinkernd
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Mikael321
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Antwort #23 - 15.01.2007 um 03:36:37
 
Zitat:
Das man Lücken sucht, ist ja OK. Aber was hier die Mitarbeiter einer ABH natürlich machen ist, darauf hinweisen, was Rechtens und was illegal ist Das muss man verstehen.
Wir sind ja nachher auch die Blöden, die später vorgetragene Wünsche ablehnen und sich dafür als Bürokraten oder was sonst noch beschimpfen lassen müssen.
l

Den letzten beißen nunmal die Hunde. Ist doch klar.  Smiley

Aber auch bei euch, gibt es sonne und sonne.  Smiley

Ich weiß außerdem das ihr nur das ausbaden müßt, was die Politik euch einbrockt hat . Gesetze die nur mit der heißen Nadel gestrickt sind, habe wir ja auch genug . Ich habe bis auf wenige Ausnahmen eigentlich nur gute Erfahrungen mir unserer Stadtverwaltung gemacht. (Zumindest in dem Bereich)
Mit dem Gewerbesteueramt und dem Bauamt nicht so gute.  Smiley

Die einzige wirklich schlechte Erfahrung die ich gemacht habe, war die erste Sachbearbeiterin meiner Frau. Als ich einmal alleine bei ihr war, hat  die  mir doch allen ernstes einen Vortrag darüber gehalten, wie man als Deutscher durch eine Heirat NOCH MEHR Ausländer nach Deutschland holen könnte. Es wären sowieso schon zu viele hier. Ich sollte mir das doch noch mal genau überlegen. Schöne Frauen gäbe es schließlich auch in Deutschland.

Da wußte ich erst gar nicht was ich sagen sollte, obwohl ich sonst nicht gerade auf den Mund gefallen bin. Meine Anspielung das wir doch alle Afrikaner sind, hat sie allerdings nicht verstanden. Gottseidank wechselte mit dem Nachnahmen meiner Frau, auch der Sachberarbeiter.

Michael
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inge
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Antwort #24 - 15.01.2007 um 11:33:57
 
Zitat:
UND INGE er hat nie einem Brief bekommen das er doch bitte freiwillig ausreisen soll weil die Behörden es nicht dürfen.

Duldung heißt: Aussetzung der ABSCHIEBUNG.
Duldung heißt: Man ist AUSREISEPFLICHTIG, aber die dt. Gesetze hindern die ABH daran, die AUSREISEPFLICHT durchzusetzen. Nichtsdestotrotz ist eine freiwillige Ausreise möglich und erwünscht.
Duldung heißt: "GEH HEIM!"

Zitat:
Und ich glaub nicht das man fürs Internetsurfen um Baumaschinen zu kaufen/ suchen eine Arbeitserlaubniss braucht.

Und du weißt, wovon du redest?
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
Diese Kriterien werden so auch von deutschen Gerichten und den Finanzämtern angewendet.
Ohne Genehmigung war er also unerlaubt selbständig erwerbstätig. Ob man ihm das nachweisen kann mag dahingestellt sein, die Tatsache selbst dürfte jedoch feststehen.

In diesem Zusammenhang sei auf diverse Gerichtsurteile zu "privaten" Verkäufen auf eBay hingewiesen, bei denen der Verkäufer dann schon mal zum "gewerblichen" Händler wurde, weil innerhalb von 6 Monaten 10-20 gleichartige (!) Artikel verkauft wurden (zb T-Shirts, o.ä).
Einige dieser Urteile lassen möglicherweise am gesunden Meschenverstand der Richter zweifeln, Bestand haben sie jedoch.

Und "Baumaschinen" dürfte ein anderes Kaliber sein als "T-Shirts"
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Nadda
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Antwort #25 - 15.01.2007 um 18:48:15
 
@ Inge

du ich weiß was eine Duldung ist und ich weiß was eine Duldung heißt. Also ich bin nicht schwer von begriff, bin schließlich nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen. Ich weiß nicht warum du jetzt in jedem Post mich mit schwarzarbeit anpöpeln mußt!!! Woher erlaubst du dir eigentlich dieses Urteil??? Nur weil ich gesagt habe das er mit seinem Cousin ab und an auf dem PC Baumschinen gesucht hat  die dann sein Cousin gekauft hat??? Was ist denn daran verboten??? Komm mal wieder klar Inge!! Ich weiß ja wohl was richtig und was falsch ist!!! Erst denken und dann reden
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Janey
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Antwort #26 - 15.01.2007 um 19:49:35
 
Nadda schrieb am 14.01.2007 um 19:28:53:
Wer kennt sich denn mit dem Eheschließevisum aus?? Wie funktioniert das??? Wo und wer beantragt das??? Und wie läuft das ganze dann ab??


Zuerst gehst Du zum Standesamt und erkundigst Dich nach den benötigten Unterlagen.
Die besorgt ihr dann. Sobald das Standesamt sein o.k. gibt, also alle Papiere da sind, geht Dein Freund zur dt. Botschaft und beantragt das Visum.

Für das Visum musst Du eine VE abgeben, da der Lebensunterhalt Deines Freundes bis zur Eheschließung gesichert sein muss.
Wenn die ABH ihr O.K. an die dt. Botschaft gegeben hat, erhält er sein Visum.

Er reist ein, ihr heiratet und dann bekommt er die AE von der ABH.

Soviel zur Frage.

Nun zu inge. Er hat lediglich Probleme aufgezeigt, die entstehen können, wenn Dein Freund hier mit Besuchsvisum arbeitet. Wenn er das nicht tut, gibts auch nix aufzuregen.
Inge ist einfach nur direkt, ohne Schnörkeleien. Dafür fachlich jedoch  Smiley
Also bitte nicht alles gleich als Angriff werten.  Smiley

Gruß, J.  Zwinkernd
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Antwort #27 - 16.01.2007 um 04:52:48
 
Nadda schrieb am 13.01.2007 um 17:26:19:

ABER nachdem am 11.9.2001 die Anschläge waren wurden sofort
ALLE Ausländer also die jenigen die gerade erst nach Deutschland gekommen sind geduldet.


Wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt ?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 16.01.2007 um 08:55:35
 
Nadda schrieb am 15.01.2007 um 18:48:15:
Ich weiß ja wohl was richtig und was falsch ist!!!



na denn, hau mal rein, denn die eigentliche Frage ist doch wohl beantwortet !


DC
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Nadda
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Antwort #29 - 17.01.2007 um 12:46:45
 
Hallo Janey

deine Antwort entspricht leider nicht den Tatsachen für meinen Fall. Mein Freund ist nicht mehr in Deutschland. Er befindet sich seit 1 Monat wieder im Irak. Ich hab schon auf der Ausländerbehörde, Standesamt und Irakischen Botschaft in Berlin angerufen. Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen. Er muß dort ein Formular ausfüllen was dann wiederum die Botschaft auf meine Behörde faxt oder schickt. Die Behörden schreiben mich dann an und was sie für Unterlagen von mir brauchen. Da es aber in ERBIL da wo mein Freund herkommt noch keine dt. Botschaft gibt muß er entweder nach Jordanien, Syrien oder in die Türkei fliegen um das Visum zu beantragen. Bagdad ist leider viel zu gefährlich!!! Ich hoffe das funktioniert!!!! Und ich bin echt froh wenn die Zeit endlich vorbei ist und ruhe einkehrt. Zieht ganz schön an meiner Gesundheit!!!
Würde mich trotzdem über weiter Ratschläge und Tips freune!!!
Nadda Kuss
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