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Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum (Gelesen: 30.614 mal)
Nadda
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10.01.2007 um 13:23:48
 
Hallo zusammen,

endlich habe ich es geschafft hier rein zu kommen.
Ich hab da ein paar Probleme auf dem Herzen was mein Freund betrifft. Er ist Iraker und kommt aus Kurdistan. Er war 5 Jahre in Deutschland geduldet und ist am 19.12.06 freiwillig ohne Hilfe aus Deutschland ausgereist. Er hätte es nicht gemacht wenn sein Vater nicht schwer krank geworden wäre. Wahrscheins hätten wir dieses Jahr geheiratet was einfacher gewesen wäre als die jetzige Situation. Die Familie meines Freundes hat ein eigenes Unternehmen also ein Hoch und Tiefbau Unternehmen und sind für unsere Verhältnisse Reich. Selbst als mein Freund noch hier war haben wir öfters mit seinem Cousin Baumaschinen gekauft und diese in den Irak geschickt. Diese Arbeit möchte mein Freund weiter machen und wieder zurück nach Deutschland kommen. Er meinte er könne mit dem Geschäftsvisum wieder kommen mit oder ohne Einladung von der Firma in Deutschland mit der wir eng zusammen arbeiten. Er meinte er könne seine Wohnung als Pfand geben also so hab ich das verstanden. Andere Länder andere Sitten. Wie ist das aber wenn wir heiraten wollen, kann man hier in Deutschland oder bei den Behörden das Visum dann evtl. umändern lassen das wir die Chance haben zu heiraten???? Und selbst wenn mein Freund eine Einladung für das Geschäftsvisum bräuchte wie sieht das aus oder was muß in dem Einladungschreiben stehen???? Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen kann Augenrollen
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DonCamillo
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Antwort #1 - 10.01.2007 um 14:41:51
 
Nadda schrieb am 10.01.2007 um 13:23:48:
Er ist Iraker und kommt aus Kurdistan. 




Hi,

zunächst einmal ein Gegenfrage: Wo ist Kurdistan und wie ist er als Iraker dorthin gereist ?


DC
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inge
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Antwort #2 - 10.01.2007 um 15:06:57
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurdistan

So wie: Er ist Deutscher und kommt aus Ostfriesland.

Für ein Geschäftsvium muss er einen Grund angeben. Sinnvollerweise den korrekten. Evtl Schreiben der deutschen "Partnerfirma" (?) beifügen.
Zur Visumserteilung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich, also wie der ganze Spass letzlich bezahlt wird. Über die "Güte" der Nachweise entscheidet die Botschaft.

Heirat mit Geschäftsvisum: Möglich, aber nur wenn es nicht zur Umgehung der Visa-Vorschriften dient. Wenn er zB ein Multi-Visum hat und eine von mehreren Reisen nach D zur Heirat nutzt UND eine AE beantragt (ohne Antrag auf AE ist die Heirat eh unproblematisch), dann wird's wohl kein "Trick" sein. Nutzt er die erste Einreise zur Heirat und Antrag auf AE kann man wohl eher von Visumsmissbrauch ausgehen und eine AE wird evtl. erst nach Ausreise und Antrag auf FZF-Visum erteilt.

Grundsätzliches Problem: Mehrjährig geduldet und Ausreisepflicht nicht erfüllt (Duldung = "geh nach Hause!") ist meistens nicht so toll bei Visa-Anträgen. Na immerhin ist er ohne Abschiebung raus.
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Nadda
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Antwort #3 - 11.01.2007 um 17:30:35
 
Hallo zusammen,

also Don Camillo Kurdistan liegt im Norden des Iraks an der Grenze zur Türkei und Iran. Wie er dahin gekommen ist??? Na ganz einfach mit dem Flugzeug. Er kommt aus Erbil und dort gibt es einen Flughafen

und nun zu dir Inge.
Mein Freund kommt nicht mit einem Geschäftsvisum nach Deutschland damit er sich durch Deutschland heiraten kann um sesshaft zu werden. Er kommt 1. meinetwegen zurück und 2. um das Familienwerk weiter zu führen. Das was er vor seiner freiwilligen Aussreise auch schon mit seinem Cousin hier gemacht hat, nämlich Baumaschinen kaufen. Wie ich schon sagte, die Firma bei denen wir immer die Baumaschinen kaufen ist die Lage bekannt und dazu bereit eine Einladung auszustellen. Natürlich auf ehrliche art und weiße. Geld ist in der Familie kein Problem, jemand der ein Unternehmen hat der hat auch Geld und mein Freund kann sich diesen Aufenthalt und alles was noch so anfallen würde selbst bezahlen. Geld war noch nie ein Problem bei ihm!!!! Er stellt auch keinen AE damit er in Deutschland bleiben kann!!! Er wird sich mit mir nach der Heirat Selbstständig machen

Liebe Grüße Nadda
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Mick
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Antwort #4 - 11.01.2007 um 17:47:25
 
Hi,
ich verstehe jetzt nicht ganz, was geplant ist.

Geschäftsreise -> Eheschließung -> Ausreise?
oder
Geschäftsreise -> Eheschließung -> Verbleib in D.?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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inge
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Antwort #5 - 11.01.2007 um 17:50:08
 
Warum war er geduldet?

Versuch dir die Situation einfach mal so vorzustellen:
Irgendein Ausländer in D. Aus irgendeinem Grund sollte der gar nicht hier sein. Also kricht er nen Zettel von der ABH, wo drauf steht: "Geh nach Hause". Tut er aber nicht. Abschieben kann die ABH aber nicht, weil ... (?). Also kriegt er immer wieder nen Zettel wo drauf steht "Bitte geh nach Hause, auch wenn wir dich nicht schicken dürfen". Dass macht er aber nicht. Nach 5 Jahren geht er dann, nur um kurz danach anzufragen, ob er nicht doch wieder rein darf.
Klingt das so, als würde man ihm freudestrahlend ein Visum erteilen? Normal müsste er ja irgendwann wieder zurück. Aber seine Vergangenheit zeigt, dass er sich da nicht immer dran hält, oder?

Zitat:
auch schon mit seinem Cousin hier gemacht hat, nämlich Baumaschinen kaufen

Er hatte hoffentlich eine Arbeitsgenehmigung?
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Mikael321
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Antwort #6 - 12.01.2007 um 16:42:15
 
inge schrieb am 10.01.2007 um 15:06:57:
Nutzt er die erste Einreise zur Heirat und Antrag auf AE kann man wohl eher von Visumsmissbrauch ausgehen und eine AE wird evtl. erst nach Ausreise und Antrag auf FZF-Visum erteilt.
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln , als ein schwer zu beweisender Verstoß, gegen das Visumgesetz. Sollte keine Scheinehe nachzuweisen sein, muß AE erteilt werden. Abgeschoben werden, kann auf keinen Fall. (Wenn keine Scheinehe)

Die allermeisten ABH wissen das,  und geben auch die AE. Besonders die, die viel zu tun haben. Wenn es Probleme gibt, dann meist auf kleinen Gemeindeverwaltungen. Da muß man sich halt durchkämpfen, oder umziehen.

Michael
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Antwort #7 - 12.01.2007 um 16:55:29
 
Zitat:
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln

Es gibt genügend gerichtliche Entscheidungen, die zeigen, dass sowas sehr stark einzelfallabhängig ist (Grundsatz BVerfg: Jehova schützt nicht ABSOLUT)
Und wenn sowas einzelfallabhängig ist und da vor Gericht und auf hoher See ... würde ich versuchen, den Anschein schon zu vermeiden.

Und aufgrund des dargestellten SV (5 Jahre Duldung, Antrag Gesch-Visum kurz nach Ausreise) könnte man durchaus zur Überzeugung gelangen, dass das Visum mit wissentlich falschen Angaben erschwindelt wurde. Und ob dann 6 GG zieht, da es ja nicht um eine Ausweisung, sonderun "nur" um Nachholung des korrekten Verfahrens geht?

Es gibt Gerichte, die dann meinen, das Visumverfahren wäre dann nur bloßer "Formalismus" (wg. Anspruch auf AE)
Andere meinen allerdings (wg. Gleichbehandlung) dass das Visumverfahren nachgeholt werden muss.
Vor welchem wird man selber stehen?
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Antwort #8 - 12.01.2007 um 16:56:14
 
Mikael321 schrieb am 12.01.2007 um 16:42:15:
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln , als ein schwer zu beweisender Verstoß, gegen das Visumgesetz. Sollte keine Scheinehe nachzuweisen sein, muß AE erteilt werden. Abgeschoben werden, kann auf keinen Fall. (Wenn keine Scheinehe)

Sorry, aber das ist schlicht falsch. Art. 6 GG hat niemals
einen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer AE be-
gründet. Und wenn die Voraussetzungen des § 39 AufenthV
oder § 5 Abs. 2 AufenthG für das Absehen von der Durch-
führung eines ordnungsgemäßen Visumsverfahrens nicht
vorliegen, kommt es auch bei deutsch-verheirateten Aus-
ländern in letzter Konsequenz zur Abschiebung.

Zitat:
Die allermeisten ABH wissen das,  und geben auch die AE. Besonders die, die viel zu tun haben. Wenn es Probleme gibt, dann meist auf kleinen Gemeindeverwaltungen. Da muß man sich halt durchkämpfen, oder umziehen.

Ich habe mal gehört, dass HH viel zu tun hat. Und dort soll
es - glaubt man den vielen Postern auch in anderen Foren -
besonders schwer sein, eine AE zu bekommen. Gilt im gleichen
Maße auch für andere große ABH'en. Ich würde sagen, wir
verlassen das Stammtisch-Niveau ganz schnell wieder.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #9 - 12.01.2007 um 17:55:55
 
Hallo zusammen,

ersten einmal auf keiner Landkarte gibt es Kurdistan. Dein Freund ist Iraker, Volksangehörigkeit Kurde aber mehr auch nicht.

Genau die gleiche Frage die dir Inge gestellt hat, will ich dir auch stellen, wie kann ein geduldeter hier eine Arbeitsgenehmigung erhalten? Und wieso zum Teufel wurde er 5 Jahre geduldet?? Irgendwie passt das ganze nicht. Er hat genug Geld, will aber trotzdem nach Deutschland??? Verkaufen und Kaufen aus dem Ausland kann er auch wenn er in seinem Heimatland ist.

Ich glaube dass da ein bisschen mehr hintersteckt und die Geschichte hier nicht abschliessend geklärt werden kann ---> sorry meine Meinung

gruß

guel

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Mikael321
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Antwort #10 - 13.01.2007 um 01:56:02
 
Mick schrieb am 12.01.2007 um 16:56:14:
Ich würde sagen, wir verlassen das Stammtisch-Niveau ganz schnell wieder.

Das sowas kommen mußte, war mir fast klar, als ich das geschrieben habe.  Smiley

Ich beschäftige mich notgedrungen, jetzt schon seit 2003 mit diesem Thema. Und deine Meinung ist auch nur EINE Meinung, von vielen.

Und meinen Recherchen nach wird die von nicht so vielen ABH S geteilt. Meine Exfrau sitzt auch an der Quelle (Second Manger im ABH einer Großstadt) . Also höre ich wie die Realität aussieht. Außerdem habe ich letzte Woche noch mit der Leiterin der größten ABH in Bayern, zu dem Thema telefoniert. Die Dame saß auch im Ausschuß für das neue Ausländerrecht. Die beiden teilen meine Meinung. Das es nämlich Blödsinn ist, erst auszureisen FZV Visum zu stellen, und dann wieder zurück zu reisen . Deshalb wird die AE in diesen beiden Großstädten ohne FZV erteilt .

Und ich kenne noch mindesten 4 weiter Städte, die das so handhaben, quer durch die Republik . Sind also schon 6 Städte die ich kenne.

Wenn ich also schlau bin, was hält mich davon ab, mich in einer Stadt abzumelden die mir Stress macht, und mich in einer anzumelden, wo ich ohne Probleme das bekomme was ich will ? Am besten noch vor eintreffen des Ehepartners oder der Eheschließung. Also ist die ganze Sache doch ein recht zahnloser Tiger, dem man aus dem Weg gehen kann, wenn man clever genug war, und sich vorher erkundigt hat.

Außerdem gibt es ja seit ein paar Jahren den EGH, der auch schon mal ein paar Entscheidungen Deutscher Gerichte wegbläst, wenn es nötig ist. Wird natürlich nicht so gerne drüber gesprochen. Der gang zum Gericht, ist eigentlich auch viel zu aufwändig und kostenintensiv. Als Kaufmann sucht man dann andere Wege, die weniger kosten, und schneller sind.

Als Plan B kann man sich auch immer noch in einem EU Nachbarland anmelden, die das liberaler handhaben, und dann wieder zurück nach Deutschland. Ist für Leute mit gutem finanzellen Background sicher kein Problem. Frankreich ist da ganz nett, weil dann der Ehepartner eines EU Bürgers schon nach 1-2 Jahren die Französiche Staatsbürgerschaft bekommen kann. Mir wäre es ziemlich egal gewesen, welche meine Frau bekommt, hauptschache eine aus der alten EU. Also kann man gleich zwei fliegen mit einer Klappe erschlagen. Die Deutsche kann man als Franzose ja auch ganz leicht bekommen, wenn man unbedingt will. (Später halt) Geht aber immer noch schneller, bei einigen Ländern die schlecht ausbürgern, als den ganzen Weg durch hiesige Instanzen zu gehen, da die Franzosen kein Ausbürgerung verlangen. Und bietet den Vorteil, das alles absolut legal ist. Siehe auch *

Dank weniger, wirklich gut informierten Leute, habe wir (meine Frau und ich) es geschaft mit einem einfachen Schengen Visum, und anschließender Duldung in Deutschland zu heiraten . Nach der Heirat gab es die AE ohne Probleme für 3 Jahre.

Dann hat meine Frau ihre Ärztlich Zulassung für Deutschland, OHNE die vom Regierungspräsidenten geforderten 18 Monatige anpassungszeit, bekommen.

Auf den Tag genau 3 Jahre nach ihrer Anmeldung in Deutschland, hat sie die Staatsbürgerschaft und ihre Approbation bekommen unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit. (Und ihr Land bürgert aus, dauert nur 2-3 Jahre) Den Integrationskurs (Sprachtest) haben wir auch wegbekommen. Durch das Gutachten eines Germanistik Professor der meiner Frau muttersprachliche Kompetentz bei Sprachnivau C1-C2 bescheinigt hat, und dem nachweis das meine Frau seit fast 3 Jahren als Ärztin in Deutschland tätig ist.

Also können wir ja nicht soooo dumm gewesen sein, wenn selbst der Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten uns gesagt hat ,
das es noch nie jemand so schnell (außer Sportler) , bei dieser
konstelattion geschaft hat.

Also werde ich wohl wissen, was ich schreibe. Und ich habe die Infos nicht vom Stammtisch, sondern sauber und schwer erarbeitet !  Zwinkernd

Du hast natürlich AUCH recht, was du schreibst. Aber da haben sich die Leute halt nicht gut genug auf alles vorbereitet oder der finanzelle hintergrund reichte nicht für andere Möglichkeiten.  Hätte ich auf die Sachbearbeiter bei der ABH oder beim Regierungspräsidenten gehört, hätte das NIE geklappt !

Das daß Gesetz für alle gleich ist, kannst du vergessen. Das ist noch nie so gewesen, und wird auch nie so sein.

Michael

*Artikel 52 EWG-Vertrag und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verpflichten einen Mitgliedstaat, dem Ehegatten eines Angehörigen dieses Staates ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit die Einreise in sein Hoheitsgebiet und den Aufenthalt dort zu gestatten, wenn sich der Angehörige dieses Staates mit diesem Ehegatten in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begeben hatte, um dort eine unselbständige Tätigkeit im Sinne von Artikel 48 EWG-Vertrag auszuüben, und zurückkehrt, um sich im Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, im Sinne von Artikel 52 EWG-Vertrag niederzulassen. Der Ehegatte muß zumindest in den Genuß der Rechte kommen, die das Gemeinschaftsrecht ihm gewähren würde, wenn sein Ehegatte in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten würde.
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« Zuletzt geändert: 13.01.2007 um 02:10:40 von Mikael321 »  
 
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Antwort #11 - 13.01.2007 um 10:40:33
 
Mikael321 schrieb am 13.01.2007 um 01:56:02:
Und ich kenne noch mindesten 4 weiter Städte, die das so handhaben, quer durch die Republik . Sind also schon 6 Städte die ich kenne.


Hi,
und wir betreiben noch ein zweites Board, in dem ca. 1.100
Behördenmitarbeiter registriert sind. Dort wurde das Thema
mehrfach diskutiert. Als Ergebnis ist durchweg festzustellen,
dass kein Platz für eine pauschale Aussage vorhanden ist. Es
gibt immer Konstellationen, die auch zu einer Aufenthaltsbe-
endigung führen.
Es ist alles schön und gut, was Du schreibst. Aber in aller
Regel ist es unrealistisch, mal eben davon auszugehen, dass
jemand seinen Wohnsitz wechselt, egal ob in eine andere
Stadt, oder ins Ausland.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #12 - 13.01.2007 um 14:21:36
 
Mick schrieb am 13.01.2007 um 10:40:33:
Es ist alles schön und gut, was Du schreibst. Aber in aller
Regel ist es unrealistisch, mal eben davon auszugehen, dass
jemand seinen Wohnsitz wechselt, egal ob in eine andere
Stadt, oder ins Ausland.

Siehst du da ein Problem drin ? Außer vielleicht die Trägheit der Leute.

Wenn ich mir zb. vorstelle, das ich meine Kirgisische Frau (Nur Beispiel !) nach hause zurück muß nur um dann mit einen FZV zurückzukommen rechne ich das einfach mal durch. Ich rechne jetzt nur mal nur den Flug. Da ich nicht weiß, wann meine Frau wieder einreisen darf, kann ich nur einen One Way Flug buchen, oder ein umbuchbares Ticket was sehr viel teuerer ist. Kostet also zwischen 700-1200 EU. Dabei berechne ich noch nicht mal die fahrten zum Konsulat und die eigentlich nicht mehr nötige KV. Also für 100-200 EU bekomme ich bestimmt ein kleines Zimmer gemietet, um mich in der Stadt anzumelden, die mir die AE gibt. Das ist doch eine ganz einfache Rechnung.

Ich habe letztens sogar den Fall in meinem Bekanntenkreis gehabt, das seine Frau mit Schengenvisum zu Weihnachten in D. war. Bisher haben sie nicht zusammen gelebt, weil sie einen guten Job in der Ölindustrie hatte. Als sie hier war, gab es einen Anruf ihrer Mutter, das sie ab 1 Januar arbeitslos sei. Also wollte sie in Deutschland bleiben. ABH hat abgelehnt, weil das FZV verfahren durchzuführen sei, aber jetzt kommt der Hammer, sie haben ihr eine Vorabbefreiung ausgestellt.

Jetzt frage ich mal ganz unverschähmt. Was soll der Schei**. Damit werden doch nur Kosten und Bürokratie betrieben. Das ABH sagt schon zu, wie soll das Konsulat ablehnen, wenn die sogar ein Schegen Visum ausstellen ?

Die ganze Sache kostet ihn auch deutlich mehr, weil er sonst 2006 schon Steuerklasse 3 bekommen hätte. Der Verlust bewegt sich im FÜNF stelligen Bereich. Also da hört es bei mir auf, mit dem Verständniss.

Michael
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Antwort #13 - 13.01.2007 um 17:26:19
 
Hallo zusammen

da wendet man euch ein paar Tage mal den Rücken zu und dann passiert so etwas. Ihr müßt doch nicht rum streiten geschweige diskutieren.
Ich hab ein paar kleinigkeiten gelesen weil hät ich jetzt alles gelesen dann wäre ich wahrscheins geplatzt´und würde jetzt noch meinen Fetzen hinterher rennen. Da kommt man in ein Forum versucht sich über Probleme auszutauschen oder gegenseitig zu helfen und dann wird hier einem irgendwas vorgeworfen. Ich bin bin meinem Freund erst seit 2 Jahren zusammen und er war davor schon geduldet. Er hätte im Jahre 2001 den Passersatz bekommen ABER nachdem am 11.9.2001 die Anschläge waren wurden sofort ALLE Ausländer also die jenigen die gerade erst nach Deutschland gekommen sind geduldet. Natürlich wurde er nicht abgeschoben und Iraker werden bis heute nicht abgeschoben aber das liegt doch wohl nicht an meinem Freund. UND INGE er hat nie einem Brief bekommen das er doch bitte freiwillig ausreisen soll weil die Behörden es nicht dürfen. Und ich glaub nicht das man fürs Internetsurfen um Baumaschinen zu kaufen/ suchen eine Arbeitserlaubniss braucht. Weiß nicht wer von euch den Satz gebracht hat aber darüber kann man nur lachen. Mein Freund wäre schon längst in den Irak zurück gekehrt nur dann kam ich in sein Leben. Und ich glaub jeder andere geduldeter hätte genauso gehandelt wenn er jemanden liebt. Mein Freund macht sich nichts aus DEUTSCHEN PAPIEREN. An jeder Ecke stehen "deutsche und/ oder europäische Frauen die für Geld heiraten um geduldeten den Aufenthalt hier ermöglichen" Mein Freund ist nicht so einer. Ich selbst hab einen deutschen Pass aber bei uns war nie die rede davon das wir wegen meines Statuses heiraten. Es gibt auch anständige Ausländer die aus ihrem Leben was machen wollen. Und wenigstens wäre mein Freund für den Deutschen Staat keine belastung. Er würde Arbeiten und nicht wie manch deutscher von Hartz4 Leben. Weil die Ausländer wo hier her kommen die wollen Arbeiten oder Studieren damit sie denen ihrer Familie finanziell unterstützen können. Ich versteh nicht warum man darüber so negativ wie manch einer von euch denken muß so wie die liebe Inge zb. Ich würde für meinen Freund alles tun und auf alles verzichten damit er wieder hierher kommen kann. Und er wurde nicht abgeschoben weil der dreck am Stecken hat Er ist freiwillig ausgereist weil sein Vater krank war und leider auch noch gestorben ist. Jeder andere wäre freiwillig ausgereist!!!!!!
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Antwort #14 - 13.01.2007 um 17:35:15
 
So jetzt weiß ich wer hier Sätze sagt und einem versucht hier anzugreifen.
GUEL!!!!! Hab gerade dein Post nochmal gelesen und mich doch ehrlich gesagt aufgeregt. Was sind das für äußerungen "Dein Freund ist Iraker, Volksangehörigkeit Kurde aber mehr auch nicht. "???????? Hab ich irgendwas verpasst???
wie kann ein geduldeter hier eine Arbeitsgenehmigung erhalten? Und wieso zum Teufel wurde er 5 Jahre geduldet?? !!!
Irgendwie passt das ganze nicht. Er hat genug Geld, will aber trotzdem nach Deutschland??? Verkaufen und Kaufen aus dem Ausland kann er auch wenn er in seinem Heimatland ist. 
[color=red][/color] Ich find es so daneben sollche behauptungen aufzustellen. Stell dir mal die Frage warum man hier deduldet wird. Nur weil einer scheiße baut dürfen andere darunter leiden. ERST FRAGEN DANN DENKEN UND DANN REDEN UND NICHT ANDEREN DEN GLEICHEN SCHEISS HINTERHER PLAPPERN

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