Zitat:In der Regel gibt es für solche Unterkünfte "Nutzungsordnungen" die die Zweckbestimmung festlegen.
Bitte in diesen Fällen mal beim Betreiber, i.d.R. das Wohnungsamt, manchaml aber auch Caritative Verbände, nachfragem.
Proll
Hallo proll,
Danke für Deine Antwort.
Ich meinte allerdings weder eine (Be) Nutzungsordnung noch eine von der Gemeinde oder Stadt festgelegte Satzung bezüglich einer Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose.
Vielmehr möchte ich gerne wissen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde oder Stadt bei einer freistehenden Wohnung innerhalb der Unterkunft eigenständig entscheiden kann wie diese anderwertig genutzt werden könnte.
Da diese Unterkünfte in der Regel mit Fördergeldern errichtet werden, sind diese zwingend an eine sogenannte "Zweckbestimmung" gebunden! ( ... eben die Nutzung durch die oben genannten Personengruppen ... )
Sollte die "Zweckbestimmung" nicht eingehalten werden,
müssen eventuell sogar Fördergelder an das Land zurückgezahlt werden!
Der Gemeinde bzw. Stadt wird durch die "Zweckbestimmung" der Unterkunft auf bestimmte Zeit (wahrscheinlich Jahre) die Nutzung zwingend vorgeschrieben.
Würde gerne wissen auf welchen Zeitraum die Zeitspanne festgelegt ist,
bzw. unter welchen Umständen eine "Zweckbestimmung" umgangen oder aufgelöst werden kann ...
Mit freundlichen Grüßen
Leatherface