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Alg 2 für Ausländer (Gelesen: 3.850 mal)
flierter
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BigStern


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alg 2 für Ausländer
08.01.2007 um 21:22:12
 
Hi ich bin Marokkaner verheiratet seit 1 Jahr mit einer deutschen Frau.

Meine Frau ist Alg 2 Empfängerin und ich war Student.
nun bin ich kein Student mehr und möchte wissen ob ich Anspruch auf Sozialhilfe habe obwohl ich Ausländer bin.
Ich habe kein Einkommen und kriege kein Kindergeld und kein Unterstützung von meinen Eltern.

Was soll ich nun tun?

Mfg
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.01.2007 um 00:04:13
 
Versuchs doch mal mit Arbeit.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 09.01.2007 um 00:52:38
 
Saxonicus schrieb am 09.01.2007 um 00:04:13:
Versuchs doch mal mit Arbeit.

Danke für Deinen fachlich hochqualifizierten Beitrag.

Ist hier denn überhaupt kein Respekt gegenüber den Fragestellern mehr gefragt???


gc

P.S. ja, der Anspruch auf ALG II besteht, finanzielle Bedürftigkeit usw. vorausgesetzt, und der ALG II-Bezug ist ausländerrechtlich unschädlich, allerdings kann an Stelle der Erteilung der Niederlassungserlaubnis - wenn nach 3 Jahren weiter ALG II bezogen wird - ggf. eine befristete verlängerung der AE erfolgen. Eine Aufenthaltsbeendung wegen Sozialleistungsbezugs droht aber nicht.

Siehe zum ALG II allgemein
www.tacheles-sozialhilfe.de

und zu den Sozial(hilfe)leistungen und ALG II für MigrantInnen und Flüchtlinge
Classen, Georg, Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge, Grundlagen für die Praxis, Hrsg. und Bestellung als Broschüre Flüchtlingsrat Niedersachsen, Februar 2005, 214 Seiten, pdf 1,3 MB
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf

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Mick
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Antwort #3 - 09.01.2007 um 07:23:57
 
gc schrieb am 09.01.2007 um 00:52:38:
Danke für Deinen fachlich hochqualifizierten Beitrag.

Ist hier denn überhaupt kein Respekt gegenüber den Fragestellern mehr gefragt???

Hoi,
ich schließe mich an und darf Saxonicus bitten,
sich zurückzuhalten. Ggf. empfehle ich das PN-
System. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Antwort #4 - 10.01.2007 um 00:24:03
 
Verstehe ich nicht, wenn er nicht mehr studiert kann er doch arbeiten, was ist daran falsch ?
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Mick
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Antwort #5 - 10.01.2007 um 07:36:19
 
Saxonicus schrieb am 10.01.2007 um 00:24:03:
Verstehe ich nicht, wenn er nicht mehr studiert kann er doch arbeiten, was ist daran falsch ?

Hoi,
die Frage war klar gestellt und konnte ebenso klar be-
antwortet werden. Mit Deiner Bemerkung "Versuchs
doch mal mit Arbeit" unterstellst Du dem Fragesteller,
dass er nicht versucht eine Arbeit zu finden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.01.2007 um 15:18:34
 
Saxonicus schrieb am 10.01.2007 um 00:24:03:
Verstehe ich nicht, wenn er nicht mehr studiert kann er doch arbeiten, was ist daran falsch ?



1,
ich bin auch deiner Meinung.  Smiley
2,
aber soll man noch eine Antwort für die Frage geben und dann ist alles perfekt. Laut lachend
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sibo
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Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.01.2007 um 15:42:59
 
hallo
also so viel wie ich weiss steht jemanden der keine abgeschlossene Ausbildung hat bis zum 27sten Lebensjahr Kindergeld zu,kommt aber auf dein aufenthaltstitel an..aber trotz allem sollte mann sich nicht auf"Vater Staat" und /oder auf die Eltern verlassen und falls du mit deiner Frau zusammen wohnst..müsste sie es theoretisch auch der ALG2 behörde/amt es schon mitgeteilt haben das du nicht mehr studierst da sie ja auch ALG2 empfängerin ist dann wüsstest du was sache ist..
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« Zuletzt geändert: 10.01.2007 um 15:55:33 von sibo »  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
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BigStern


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.01.2007 um 17:14:45
 
Hallo zusammen,
wie gesagt ich bin seit 1 Jahr  verheiratet mit einer deutschen Frau.

Meine Frau ist Alg 2 Empfängerin und ich war Student  weinend .
Ich meine damit: ich bin theoretisch bis 31.03.07 eingeschrieben aber ich weiss  dass ich mein Studium nicht schaffen werde und möchte keine Zeit verlieren. suche nun eine Ausbildung.

ich habe ein Aufenthaltserlaubnis § 28 Abs 1 S1 Nr.1AufenthG
Erwebtätigkeit gestattet
Ich möchte wissen ob ich Anspruch auf Sozialhilfe habe obwohl ich Ausländer bin bis ich eine Ausbildung finde.

Ich habe kein Einkommen und kriege kein Kindergeld und kein Unterstützung von meinen Eltern.

Was soll ich nun tun?
Ich war noch nicht beim Kreisjobcenter möchte zuerst Info sammelnt.

Mfg  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.01.2007 um 17:18:30
 
Zitat:
Was soll ich nun tun?

Arbeitssuchend melden.
Ggfs. Alg2 whatever beantragen
Jedenfalls stehen dir/euch Leistungen zu, wie jedem Deutschen, der nicht genug Geld für den LU hat.

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 10.01.2007 um 19:51:06
 
Deine Exmatrikulation wäre dann aber noch nötig,
denn Studenten (deutsche und ausländische) bekommen kein ALG II (§ 7 Abs 5 SGB II),
und eine Exmatrikulation ist bei Bedarf auch auf den Tag genau (also im Semester) und nicht nur zum 31. März möglich.

den rest habe ich bereits weiter oben erwähnt.

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