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Deutschland verlassen (Gelesen: 2.285 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.01.2007 um 09:15:59
 
Hallo zusammen Smiley
und an alle Forenmitglieder und Betreiber ein Fohes neues Jahr.
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Deutschland verlassen mit Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau müsste für länger mal zurück nach USA , sicherlich länger als ein halbes Jahr -- heul Griesgrämig
Weiss jemand wie es dann mit ihrer Niederlassungserlaubnis aussieht, verliert sie die?
und falls ja, müssen dann alle Papiere wieder bei Neubeantragung wieder vorgelegt werden?
und-Woher weiss die Abh , dass meine Frau D verlassen hat.
Für Antworten bin ich sehr Dankbar
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.01.2007 um 10:43:36
 
jobek01 schrieb am 07.01.2007 um 09:15:59:
...
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Deutschland verlassen mit Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau müsste für länger mal zurück nach USA , sicherlich länger als ein halbes Jahr -- heul Griesgrämig
Weiss jemand wie es dann mit ihrer Niederlassungserlaubnis aussieht, verliert sie die?
und falls ja, müssen dann alle Papiere wieder bei Neubeantragung wieder vorgelegt werden?

Sofern triftige Gründe vorliegen, kann Deine Frau bei der ABH eine Fristverlängerung für die Wiedereinreise beantragen. Wird diese erteilt und die Wiedereireise erfolgt vor Ablauf der Frist, bleibt die NE bestehen.
Zitat:
und-Woher weiss die Abh , dass meine Frau D verlassen hat.
Für Antworten bin ich sehr Dankbar

Das ist mir leider auch nicht ganz klar. Wir hatten diese Frage hier u.a. im Thread "Stempelordnung": http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165560477
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jobek01
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Antwort #2 - 07.01.2007 um 10:59:28
 
Der Grund ist familiäre Gründe 13 jährige Tochter und die Oma ist mittlerweile zu alt geworden drauf aufzupassen.
Sicher über ein Jahr oder so.
Smiley
Ist alles nicht so einfach . mensch. Griesgrämig
und die tochter rpberzuholen, das haben wir einmal mitgemacht.. in dem alter doch schon sehr schwierig.
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Zeppelin
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Antwort #3 - 07.01.2007 um 12:32:44
 
jobek01 schrieb am 07.01.2007 um 10:59:28:
Der Grund ist familiäre Gründe 13 jährige Tochter und die Oma ist mittlerweile zu alt geworden drauf aufzupassen.
Sicher über ein Jahr oder so.
Smiley
Ist alles nicht so einfach . mensch. Griesgrämig
und die tochter rpberzuholen, das haben wir einmal mitgemacht.. in dem alter doch schon sehr schwierig.

Hmm. Wo ist das Problem? Stimmte der Kindesvater der Übersiedlung der Tochter nicht zu? Kommt die Tochter hier nicht klar?
Warum ist Deine Frau hier nicht eingebürgert, wenn sie doch schon eine NE hat? Die US-StA kann man doch (IMHO) wohl beibehalten. Dennoch könnte die Tochter wohl (ebenfalls IMHO) eine AE nach § 28 I AufenthG bekommen, da die Mom ja gelichzeitig dt. Staatsbürgerin wäre.
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.01.2007 um 12:43:58
 
Die problematik ist: Die Sprache zu erlernen also deutsch. Für eine 13 jährige ,die kein deutsch spricht und hier dann in einer "Förderklasse" abgeschoben wird ist das nicht gut.
Gerade wo wir leben sind nicht so viele Förderungmöglichkeiten vorhanden.Alles schon mitgemacht.
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proll
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Antwort #5 - 07.01.2007 um 18:05:56
 
Die NE könnte erloschen sein, weil sie ihren Lebensmittelpunkt aufgegeben haben könnte. Denn eine AE oder NE gibt es nur für Ausländer, die im Bundesgbiet leben.

zu gewöhnlichen Aufenthalt siehe
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167956401/10#10

Die Geschichte ist sehr stark einzelfallabhängig, so dass sie ggfs. mit deiner ABH geklärt werden müsste.

Proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.01.2007 um 18:58:54
 
jobek01 schrieb am 07.01.2007 um 12:43:58:
Die problematik ist: Die Sprache zu erlernen also deutsch. Für eine 13 jährige ,die kein deutsch spricht und hier dann in einer "Förderklasse" abgeschoben wird ist das nicht gut.
Gerade wo wir leben sind nicht so viele Förderungmöglichkeiten vorhanden.Alles schon mitgemacht.


Je nach Begabung und Unterstützung könnte sie es in 6 Monaten bis zwei Jahren auf die Reihe bekommen.

Vorabgarantie gibt es leider nicht.

Gruß, ULF
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