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Führerschein aus Rumänien (Gelesen: 2.421 mal)
sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Führerschein aus Rumänien
06.01.2007 um 18:56:19
 
Meine Frau kommt aus Rumänien und lebt seit 14 Monaten hier mit mir in D. Sie hat einen Führerschein aus Rumänien, seit mehr als 10 Jahren. In Deutschland ist sie noch nicht Auto gefahren. Da Rumänien nun EU Mitglied ist habe ich bei der Führerscheinstelle nachgefragt, ob Ihr Führerschein hier gültig ist.
Die Antwort war, dass hier Führerscheine aus EU Ländern grundsätzlich gültig sind, auch nicht ungeschrieben werden müssen. Aber meine Frau hätte Ihren Wohnsitz  mehr als 185 Tagen vor der EU Mitgliegschaft Rumäniens hier begründet, deshalb dürfe sie hier nicht fahren.
Sie müsse entweder einen Deutschen Führerschein machen, oder alternativ sich hier abmelden, Aufenthaltsgenehmigung zurückgeben, dann sich hier neu anmelden, neue Aufenthaltsgenehmigung machen, dann sei Ihr Führerschein gültig.
Meine frage nun ,ist das so richtig ?
Das Problem ist, wir wohnen hier auf dem Lande und da sie nun Arbeit hat ist sie auf ein Auto angewiesen.
Gruss
Sukasuka
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 08.01.2007 um 09:08:46
 
Echte Strassenverkehrexperten haben wir hier glaube ich nicht (zumindest hat sich noch keiner als Mitarbeiter einer entspr. Behörde geoutet).
Vor kurzem war ein ähnlicher hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167667610
Dort vertritt Mono eine andere Auffassung aber leider nicht durch entsprechende Gesetze belegt.

Was anderes.
Falls deine Frau übrigens seit mind. 12 Monaten eine AE nach 28 hat, dann steht sie seit 12 Monaten dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung und dann sollte sie inzwischen "echt" freizügiger (also ohne Einschränkungen) EU-Bürger sein, was das ganze vielleicht auch noch mal ändert. Jedenfalls würde sie dann auch keine AE mehr benötigen, sondern nur noch eine Bescheinigung über ihr EU-Aufenthaltsrecht.
Zitat:
(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.
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wanderer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.01.2007 um 11:30:36
 
Moin
Während der 14 Monate vor dem EU-Beitritt hätte deine Frau, bei Nutzung Ihres Führerscheins, diesen nach spätestens 185 Tagen umschreiben müssen.
Nach der FEV und geltenden EU-Recht (-sollte sie keinen Eintrag im deutschen Register haben (sprich  keine Sperre <also keine Nutzung des RO-Führerscheins innerhalb der bisherigen Aufenthalts mit erwischt  werden Cool ) kann sie nun als "neu"EU-Bürgerin Ihren rumänischen Führerschein nutzen! Smiley
Eine jetzige Abmeldung aus Deutschland, mit damit notwendigen Neuanmeldung wäre ja eine VERSCHLECHTERUNG ihres jetziges IST-Zustands und somit nach EU-Recht unzulässig Cool

wanderer
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sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.01.2007 um 18:59:32
 
Danke für die Antwort. Nein, Sie ist hier noch nie Auto gefahren.Sie wird es jetzt hier auch nur machen, weil sie keine andere Möglichkeit hat zur Arbeit und zum Integrationskurs zu kommen. Ich andere Arbeit und ich kann sie auch nicht mehr bringen. Leider ist das hier mit Bus und Bahn ein Problem. Deshalb war die Antwort für uns wichtig.
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