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Wie bekomme ich meine Scheidung?Mann lebt im Ausla (Gelesen: 4.119 mal)
nkem
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bekomme ich meine Scheidung?Mann lebt im Ausla
03.01.2007 um 12:44:55
 
Ich lebe seit Sep. 2001 getrennt von meinem Mann. Er lebt seit Dez. 2001 in London.Ich habe erstmals die Scheidung 2004 eingereicht, aber man konnte ihm den Scheidungsantrag nicht zustellen. Letzten Sommer fand ich seine neue Adresse heraus und stellte im August erneut den Antrag zur Zustellung.Bis jetzt habe ich noch nichts gehört.
Meine Situation hat sich geändert. Ich habe einen Ayslbeweber kennengelernt und bin in der neunten Woche schwanger. Er soll Ende des Monats abgeschoben werden, gibt es irgendeine Möglichkeit für uns? Soweit ich ertfahren habe,, haben wir schlechte Karten. Er kann sein Kind nicht anerkennen, da ich noch nicht geschieden bin und das Kind somit ehelich wäre. Was kann ich machen??? Bitte füttert mich mit Informationen!!!! Questioning
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Antwort #1 - 03.01.2007 um 13:01:09
 
Zitat:
Was kann ich machen???

Aktuell? Nix.

Nach Geburt des Kindes (?) kann die Vaterschaft angefochten werden. Aber ebenso wie die Schediung wird sich das wohl noch etwas in die Länge ziehen. Dein Freund wird also erstmal ausreisen und nachdem dann die Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde und er dann irgendwann als Vater gilt, kann er per FZF Visum zurück.

Vermute allerdings, dass das Ganze noch 1-2 Jahre (?) dauern wird. Insbesondere wenn dein Noch-Ehemann nicht greifbar ist.

Solltest du die Scheidung noch vor der Geburt des Kindes hinkriegen, könnte dein Freund die Vaterschaft wohl ohne Anfechtung anerkennen, was dann wohl etwas Zeit sparen würde.
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nkem
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Antwort #2 - 03.01.2007 um 13:06:35
 
Muss ich eigentlich auf die Zustimmung meines Noch-Ehemannes warten? Kann man nicht in Abwesenheit geschieden werden? Ich denke nach über 5 Jahren getrennt sein, kann man die Ehe doch wohl als gescheitert ansehen, oder? Zumal ich ja das Kind eines Anderen erwarte.
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inge
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Antwort #3 - 03.01.2007 um 13:20:35
 
Klar kannst du auch geschieden werden in Abwesenheit deines Ehemannes. Aber ...
Zitat:
Er soll Ende des Monats abgeschoben werden

das wird wird wohl nicht in 4 Wochen klappen.

Nach Scheidungsantrag wird dein Ehemann mehrfach (?) vorgeladen und wenn er nicht reagiert, geht's dann irgendwann ohne ihn weiter.
Wobei allerdings noch die Frage ist, wie das ganze abläuft, falls eine ladungsfähige Anschrift nicht hinreichend bekannt ist.

Fest steht jedenfalls, dass aufgrund der noch zur Vefügung stehenden Zeit deine Alternativen halt arg begrenzt sind. Ausser "Ausreisuen und irgendwann wiederkommen" seh' ich da nicht viel.

Abgesehen davon: "Asylberwerber" werden nicht abgeschoben. ABGELEHNTE Asylbewerber, die das LAnd nicht freiwillig verlassen werden abgeschoben. Und Abschiebung heißt: Kostet Geld (muss man dann vor Wiedereinreise bezahlen) und es gibt ne Einreisesperre. Die kann zwar befristet werden (wg. dt. Kind zB) aber auch das ist ein Vorgang der dauert!
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Bommel
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Antwort #4 - 03.01.2007 um 13:45:15
 
Zitat:
Kann man nicht in Abwesenheit geschieden werden? Ich denke nach über 5 Jahren getrennt sein, kann man die Ehe doch wohl als gescheitert ansehen, oder?

+
Zitat:
habe erstmals die Scheidung 2004 eingereicht

wenn der Ehemann nicht zustimmt oder  du ohne seine Anwesenheit geschieden werden willst mußt du 3 Jahre ab Scheidungseinreichung warten. Das wäre in deinem Fall 2007.
Das Getrenntleben bekundet nicht zwangsläufig ein Scheitern der Ehe und den daraus resultierenden Scheidungswillen.

Zitat:
Meine Situation hat sich geändert. Ich habe einen Ayslbeweber kennengelernt und bin in der neunten Woche schwanger. Er soll Ende des Monats abgeschoben werden

Augenrollen
wann hast du ihn denn kennengelernt?
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Antwort #5 - 03.01.2007 um 15:36:52
 
Anfang November-lach- Treffer versenkt Durchgedreht ...war zwar überraschend, aber ich freu mich trotzdem
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Bommel
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Antwort #6 - 03.01.2007 um 15:42:44
 
Zitat:
Anfang November-lach- Treffer versenkt  ...war zwar überraschend, aber ich freu mich trotzdem

ich habe mir das schon gedacht  Zwinkernd

schön das du dich freust, solltest du auch  Smiley

hoffe für dich das es von dem Erzeuger nicht  nur Berechnung war und wünsche dir schon mal alles Gute für den anstehenden Kampf 

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Antwort #7 - 03.01.2007 um 15:46:20
 
Smiley Danke Dir Smiley
Aber nein, er ist bereit zu gehen, ich mache ihm die Probleme...wie Frauen halt sind... Augenrollen
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Antwort #8 - 03.01.2007 um 15:48:22
 
Kann er im Ausland einen erneuten Antrag stellen???
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Antwort #9 - 03.01.2007 um 15:55:58
 
[quoteKann er im Ausland einen erneuten Antrag stellen???
] [/quote]
Anträge kann er sicherlich so viele stellen wie er will, der Ausgang ist aber ungewiss. Ich maße mir nicht an zu beurteilen wie seine Chancen stehen, dafür gibt es hier user die mehr Ahnung von der Materie haben wie ich.
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Antwort #10 - 03.01.2007 um 15:57:17
 
Zitat:
ich mache ihm die Probleme...wie Frauen halt sind...

das mußt du mir nicht sagen  Laut lachend
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Antwort #11 - 03.01.2007 um 16:20:31
 
Bommel schrieb am 03.01.2007 um 13:45:15:
+
wenn der Ehemann nicht zustimmt oder  du ohne seine Anwesenheit geschieden werden willst mußt du 3 Jahre ab Scheidungseinreichung warten. Das wäre in deinem Fall 2007.
Das Getrenntleben bekundet nicht zwangsläufig ein Scheitern der Ehe und den daraus resultierenden Scheidungswillen.


Bommel, nein. Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn der andere widerspricht. Also prinzipiell hätte die Voraussetzung bereits 2004 vorgelegen. Das Problem ist die Zustellung - inzwischen sollte es aber möglich sein, darzulegen, dass der Gegner nicht erreichbar ist und öffentliche Zustellung durchführen - Haken dabei: lange Fristen.
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Antwort #12 - 03.01.2007 um 16:32:11
 
@Reni:
Zitat:
Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn der andere widerspricht. Also prinzipiell hätte die Voraussetzung bereits 2004 vorgelegen.

stimmt, ich habe mich nur falsch ausgedrückt, sorry.

Sie hätte die Scheidung dann aber früher einreichen müssen
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