Sydney schrieb am 29.12.2006 um 15:01:17:es ist so schön, dass es Euch gibt! Ich bewundere Eure Professionalität, Geduld und Selbstlosigkeit. Ich wunsche Euch weiterhin genausoviel Kraft und Engagement für Eure Arbeit.
Danke, das hört man mal gerne an so einem schönen Urlaubstag.
Zitat:1. Abgesehen davon, dass die ABW-Zeiten in Bayern nicht anerkannt werden und ich noch nicht seit 8 Jahre in D bin, würde die Niederlassungsfreiheit durch den EU-Beitritt Rumäniens mir den richtigen Aufenthaltstitel ermöglichen, sodass ich nach dem Ablauf dieser 8 Jahren in einem anderen Bundesland (z.B. NRW) einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf?
Sicher darfst du den Antrag in NRW stellen, natürlich nur, wenn du auch dort
wohnst. Ein pro-forma angemeldeter (Zweit-)Wohnsitz reicht aber nicht, es kommt
auf den tatsächlichen Aufenthalt an.
Zitat:2. Welche Möglichkeiten gibt es außer die eines Jobs, um zu beweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (bin über 23)? Meine deutschen Verwandte würden mich unterstützen und für mich ggf. bürgen.
Bei § 10 kommt es nur darauf an, dass tatsächlich keine Mittel nach
SGB II oder XII
bezogen werden, weder vom Bewerber noch von seinen unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen. Selbst wenn solche Mittel bezogen werden ist es unschädlich,
wenn der Grund dafür vom Bezieher nicht selbst zu vertreten ist.