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Einbürgerung? (Gelesen: 1.116 mal)
donsimon
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung?
28.12.2006 um 22:27:21
 
hi ,


X ist student aus  nicht EU land und lebt bisher seit genau 8 jahren ununterbrochen in D mit studentenvisum.
X ist nun verheiratet mit Y unionsbürgerin (spanien)

X und Y sind zusammen in D seit 2 monaten

1. besteht somit recht auf deutsche staatsangehörigkeit , denn 8 jahre sind schon vorbei .

wäre denkbar  Zwinkernd
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 29.12.2006 um 00:48:39
 
donsimon schrieb am 28.12.2006 um 22:27:21:
wäre denkbar  Zwinkernd


Sicher, wenn denn die bisherigen 8 Jahre voll anrechenbar sind. Bei Zeiten mit
A-Bewilligung bzw. AE zu Studienzwecken wird dies in den Bundesländern sehr
unterschiedlich gesehen.

Außer den 8 Jahren Aufenthaltsdauer gibt es daneben noch weitere Voraussetzungen.
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donsimon
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.12.2006 um 18:16:10
 
Ralf schrieb am 29.12.2006 um 00:48:39:
Sicher, wenn denn die bisherigen 8 Jahre voll anrechenbar sind. Bei Zeiten mit
A-Bewilligung bzw. AE zu Studienzwecken wird dies in den Bundesländern sehr
unterschiedlich gesehen.

Außer den 8 Jahren Aufenthaltsdauer gibt es daneben noch weitere Voraussetzungen.



X und Y befinden sich in rheinlandpfaltz.

wird die aufenthaltsdauer von 8 jahren als rechtsmässige aufenthalt nach der heirat ?
wann hat X recht auf einbürgerung?

viele grüsse








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