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Änderung AE (Gelesen: 2.815 mal)
Danyal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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26.12.2006 um 11:40:19
 
hallo leute  ich  habe vor einem monat einen antrag  auf änderung der AE gestellt  weil ich ae mit § 23 abs 1 aufenthG  habe zur zeit  und diese umändern lassen  möchte  in §28 .  da  mein kind deutsch ist,

jetz bekam ich kurz vor den feiertagen ein schreiben das das geburtsdatum  in meiner    geburtsurkunde nicht mit meinem geburtstag  im pass übereinstimmt  

ich  bin in berlin geboren  und dan  nach  libanon beirut wieder eingereist mit den eltern  und dort hatt mann mier einen libanesischen pass ausgestellt und dort hatt mann den fehler gemacht wahrscheinlisch ein überseztungs fehler der dortigen behörden

meine frage  ist das ein grund  um die  änderung  der AE  abzulehnen seitens der behörde hir in deutschland  

weil der sachbearbeiter  schreibt  das erst nach änderung  des geburtsdatums  eine bearbeitung möglich wäre  

und wo sollte ich das den ändern wen überhaubt ?

für eure antworten danke ich herzlisch
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Danyal  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.12.2006 um 14:05:22
 
Hi,

für die Erteilung einer AE braucht man einen richtig ausgestellten Reisepass, d.h., dass die Daten im Pass stimmen müssen. Deutschland ist da nun mal genauer als der Libanon.

Am Besten besorgst du dir eine Internationale Geburtsurkunde von dem Standesamt, wo deine Geburt registriert wurde(eines der Bezirksämter von Berlin) und gehst damit zur libanesischen Botschaft in Berlin. Dort lässt du dein Geburtsdatum ändern oder einen neuen Pass ausstellen.

Mit dem dann richitgen Pass zur ABH. Ganz einfach.

Übrigens:
In deinem Profil schreibst du, dass du ehemaliger Ausländer wärst. Danach müsstest du jetzt Deutscher sein und keine AE brauchen !!
Oder Profil ändern.

Proll
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Danyal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.12.2006 um 19:11:27
 
ich habe in der ich form geschrieben  aber eigentlich betrifft das eine freundin von mir ,

ich wollte  noch hinzufügen  in dem passs ist ein zusatzblat mit eingebaut wo steht  das  gemäs der geburtsurkunde di psss inhaberin am .........in berlin geboren wurde

bringt  uns das was und wenn ja  wie mussen wir vorgehen

danke
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Danyal  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.12.2006 um 19:40:11
 
Wer hat den Zettel da rein gemacht, die passausstellende Behörde oder die ABH ? Diese Form der Berichtigung zählt eigentlich nicht.
Ich als Behördenlümmel würde schon darauf bestehen, dass das richtige Geburtsdatum richtig im Pass eingetragen bzw. berichtigt wird.

Proll
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Danyal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.12.2006 um 18:06:31
 
ja die ausländer behörde in berlin  hatt den eintrag vorgenommen

aber warum ist die verlängerung ale 4 oder 5 jahre kein problem und eine anderung von 23 auf 28 schoon das würd ich gerne mal wissen

die person ist inzwichen aus berlin wegezogen  nach niedersachsen weil so wie ich es gehört habe wurde schoon mal der versuch unternommen den pas dursch die libanesische botschaft zu koriegieren  aber die sin sehr stur und sagen  ab nach libanon  und da will  sie auf keinen fall runter weil zu gefärlisches pflaster imm momment

also wen ich ein  beamter der ausländer behörde were würde ich nach der deutschen urkunde gehen  die ist ja eindeutig  , und den § 23 auf 28 ändern

aber na ja  Augenrollen
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Danyal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.12.2006 um 18:19:42
 
ich wollte sowieso wissen  ob sie nicht eigentlich anspruch auf die deutsche statsbürgerschafft hatt  weil hir geboren und steuern bezalt usw ?
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Danyal  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.12.2006 um 18:20:44
 
Hi,

also der von der ABH ergänzende Zettel zum Pass mit dem richtigen Geburtsdatum zählt eigentlich nicht. Nur die libanesischen Behörden können und müssten den Pass berichtigen. Ggfs. sollte auch in eine Reise in den Libanon zumutbar sein.

Zur Übertragung der AE von 23 I in 28 sollte dir jemand anders dir was erzählen.

Hast du schon mal mit deiner ABH über das Problem gesprochen ?

Proll
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Danyal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.12.2006 um 18:44:38
 
wir werden imm neuen jahr uns auf dem weg machen

danke für deine sehr schnellen antworten  Zwinkernd

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Danyal  
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